Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.
Vielbeachtet waren beispielsweise die großen Landesausstellungen „Hans Holbein d. Ä. – Die Graue Passion in ihrer Zeit“ (Baden-Württemberg, Staatsgalerie Stuttgart, 2010)und „Der Naumburger Meister – Bildhauer und Architekt im Europa der Kathedralen“ (Sachsen-Anhalt, Naumburg, 2011), „Bernini – Erfinder des Barocken Rom“ (Museum der bildenden Künste Leipzig, 2014), die kulturgeschichtliche Schau „Homosexualität_en“ (Schwules Museum und Deutsches Historisches Museum, Berlin 2015) oder die Romantik-Ausstellung „Träume von Freiheit“ (Albertinum der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Tretjakow Galerie Moskau, 2021/2022).
Gefördert werden:
- kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung,
- die von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archiven) konzipiert und als temporäre Ausstellungen ausgerichtet werden;
- die von den eigenen Beständen ausgehen und diese als Ausgangspunkt oder Kern in die Konzeption einbeziehen;
- die thematisch aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturregionen, Orten oder Sammlungen entwickelt werden, für die das antragstellende Museum steht, und die von übergreifender kultureller bzw. kulturgeschichtlicher Relevanz und deutlich von überregionalem Interesse sind;
- die wissenschaftlich durch die ausstellenden Einrichtungen erarbeitet werden und den neuesten Forschungsstand berücksichtigen;
- die in ihrer Erarbeitung vorbildlich wirken;
- die sich durch eine besucher- und zielgruppenorientierte Präsentation und Vermittlung auszeichnen;
- die hinsichtlich ihrer Dokumentation, der wissenschaftlichen Ergebnisse und der getätigten Investitionen nachhaltig wirken.
Grundsätzlich nicht förderwürdig sind:
- die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Sammlungspräsentationen,
- Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden,
- Ausstellungen, die nicht in oder mit der eigenen Einrichtung erarbeitet, sondern als Konzept übernommen wurden.