Kulturgüter sind auf der ganzen Welt auf vielfältige Weise bedroht. Wer Kulturgüter schützen will, muss in der Lage sein, sie als solche zu identifizieren. Um beispielsweise Urlaubssouvenirs von Kulturgütern mit Ausfuhrbeschränkungen unterscheiden zu können, ist das Zusammenwirken verschiedener Fachkompetenzen notwendig: Es bedarf sowohl der Kenntnis nationaler und internationaler Rechtsgrundlagen wie auch des Fachwissens über die vielfältigen, vom illegalen Handel betroffenen Regionen.
So breit wie das Spektrum von Straftaten in diesem Zusammenhang, so vielfältig sind auch die mit Kulturgutschutz befassten Akteur:innen. In Deutschland sind dies in erster Linie Kultur- und Ermittlungsbehörden auf Bundes- und Landesebene. Bei der Prüfung und Bearbeitung von vermeintlichen Straftaten benötigen diese vor allem verlässliche und präzise Einschätzungen über die Echtheit, die Herkunft und das Alter des fraglichen Objektes. Aufgrund der Vielfalt der Objekte können diese Einschätzungen häufig nur Expert:innen aus den Altertumswissenschaften erbringen. Die wissenschaftlich-fachliche Einordnung des Objektes bildet vielfach die Grundlage für das weitere Vorgehen der Behörden. Aktiver und erfolgreicher Kulturgutschutz erfordert daher eine effektive Zusammenarbeit zwischen Behörden und Expert:innen.
Um einen systematischen Zugriff auf diese breitgefächerte Expertise zu ermöglichen, wurde das Kompetenznetzwerks Kulturgutschutz in Deutschland (NEXUD) ins Leben gerufen. In diesem Netzwerk werden künftig Expert:innen verschiedenster Fachgebiete für die Begutachtung von archäologischem Kulturgut im Auftrag von Bundes- und Landesbehörden zur Verfügung stehen.