Notfallallianz Kultur Notfallallianz Kultur

Die Notfallallianz Kultur ist ein gesamtgesellschaftliches Bündnis, das das Ziel hat, die Resilienz der Kultur in Krisen und Notfällen zu erhöhen.

Die Notfallallianz Kultur ist ein gesamtgesellschaftliches Bündnis, das das Ziel hat, die Resilienz der Kultur in Krisen und Notfällen zu erhöhen. Sie wurde 2021 auf Initiative der Kulturstiftung der Länder gegründet. Die Partnerinnen und Partner sind davon überzeugt, dass Gefährdungen von Kunst und Kulturgut durch Krisen und Katastrophen nur im Schulterschluss bewältigt werden können. Hierfür müssen die finanziellen, materiellen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden, kulturgutbewahrende Einrichtungen bei der Notfallprävention zu unterstützen, für dieses Thema zu sensibilisieren sowie ausreichend darüber zu informieren.

Partner dieser Allianz sind Ministerien und Behörden, Institutionen der Kulturförderung wie etwa Stiftungen, zivilgesellschaftliche Organisationen wie Verbände, Initiativen, Vereine oder wissenschaftliche Einrichtungen.

Zur Webseite der Notfallallianz Kultur
Partner in der Notfallallianz Kultur

Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt für den Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind, sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung.

Was wird gefördert?

Der Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur fördert Maßnahmen zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements. Dazu zählen Maßnahmen wie die Anschaffung einer Notfallausstattung, Schulungen zum regionalen Aufbau von Netzwerken, Erstellung von Notfallplänen, interne Workshops zur Sensibilisierung von Prävention und Notfallhilfe. So soll die Resilienz von Kultureinrichtungen gestärkt und diese für mögliche Gefahren und Risiken sensibilisiert werden, denen Kultureinrichtungen und ihre Sammlungen grundsätzlich ausgesetzt sind.

Gefördert werden Maßnahmen,

  • die auch überregionales Anwendungspotential haben,
  • von denen andere Akteurinnen und Akteure in Deutschland lernen und profitieren können,
  • die modellhaft sind,
  • die nachgenutzt, auf andere Zusammenhänge übertragen oder weiterentwickelt werden können.

Die geförderten Projekte sollen die maximale Fördersumme in Höhe von 5.000 Euro nicht überschreiten.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass die beantragte und durch den Aktionsfonds ermöglichte Maßnahme in bestehende Konzepte oder Strategien zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements der antragstellenden Einrichtung eingebettet ist und zu deren Weiterentwicklung beiträgt. Antragstellende, die noch nicht über ein solches Konzept bzw. eine solche Strategie verfügen, sind gehalten, diese während des Förderzeitraums zu entwickeln und in Form eines schriftlichen Berichts mit Abschluss des Projekts vorzulegen.

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder zu führen. Termine können vereinbart werden unter: kontakt@notfallallianz-kultur.de

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder zu führen. Termine unter: kontakt@notfallallianz-kultur.de
Förderbedingungen

Kontakt

Mit Klick auf [„Video starten“] stimmen Sie zu, dass [YouTube] Cookies setzt und personenbezogene Daten erhebt, welche ggf. in Drittländer übertragen werden, die kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau aufweisen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.