Restaurierungsförderung Kultur erhalten

Von den Meissener Elementvasen König Augusts III. bis hin zum größten je in Deutschland vollständig live in einem Museum restaurierten Gemälde: der „Ankunft des Königs“ von Anton von Werner. Die Kulturstiftung der Länder unterstützt Museen, Bibliotheken und Archive bei der Restaurierung und Konservierung herausragender Kulturgüter.

Welche Restaurierungen fördert die Kulturstiftung der Länder?

Mit der Förderlinie „Restaurierungen“ unterstützt die Kulturstiftung restauratorisch-konservatorische Maßnahmen für Kulturgut nationalen Ranges in Museen, Bibliotheken und Archiven.

Förderfähig sind Objekte, die nach § 7 des Kulturgutschutzgesetzes die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen oder bereits als solches eingestuft wurden. Dies umfasst Kulturgüter, die für die deutsche Kultur besonders wichtig und bewahrungswürdig sind, die authentisch und von herausgehobener Bedeutung sind, deren herausgehobene Bedeutung bereits anerkannt oder zu erwarten ist und Objektkonvolute (z. B. Sammlungen, Archivbestände, Werkgruppen), die nach § 2 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes als Sachgesamtheit die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen. Näheres finden Sie sich in den Förderrichtlinien.

Informationen zur Antragstellung

Die Kulturstiftung der Länder fördert die Restaurierung und Konservierung von Kunstwerken, kulturellen Zeugnissen und Objektkonvoluten, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind.

Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sämtliche förderrelevanten Informationen während des gesamten Förderverfahrens von der Antragstellung bis zur offiziellen Veröffentlichung streng vertraulich zu behandeln sind. Bei einem Verstoß gegen diese Vertraulichkeit sind wir verpflichtet, die Förderung aufzuheben oder gegebenenfalls bereits ausgezahlte Mittel zurückzufordern.

1. Terminanfrage zu einem telefonischen Erstgespräch

Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder zu führen. Dabei wird auch erörtert, ob Ihr Vorhaben den durch die SATZUNG der Kulturstiftung der Länder vorgegebenen Kriterien entspricht.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter ANTRAG@KULTURSTIFTUNG.DE. Legen Sie Ihrer Terminanfrage per E-Mail gerne eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens bei.

Nach dem Gespräch erhalten Sie Zugang zu FOKUS – dem digitalen Förderportal der Kulturstiftung der Länder.
Die Antragstellung sowie die gesamte Abwicklung der Ausstellungsförderung – vom Mittelabruf bis zum Verwendungsnachweis – erfolgen über dieses Online-Portal.

2. Vorantrag

Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Stufen. Mit der Übermittlung eines Vorantrags, der eine kurze Darstellung des Vorhabens enthält, ist außerdem das jeweils für Kultur zuständige Ministerium oder – in Stadtstaaten – der zuständige Senat über die Antragstellung zu informieren.

 3. Antrag

Nach einer positiven fachlichen Einschätzung des Vorantrags werden Sie zu einer umfassenden formellen Antragstellung aufgefordert.

4. Prüfung des Antrags

Ist der Antrag über unser Förderportal vollständig eingereicht, wird Ihr Antrag geprüft.

Nach positivem Entscheid seitens der Kulturstiftung der Länder erhalten Sie einen Zuwendungsvertrag mit allen weiteren Informationen, insbesondere über die öffentliche Präsentation und die eventuelle Publikation.

Zeitlicher Ablauf

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zur korrekten Einreichung eines Antrags unterschiedlich ausfallen kann. Sie ist abhängig von der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit Ihrer Angaben sowie von der Komplexität des geplanten Projekts. Planen Sie daher ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Abstimmung ein.

Bitte vereinbaren Sie vor Antragstellung einen telefonischen Beratungstermin
Formulare, Richtlinien und Anleitungen zur digitalen Antragstellung
FOKUS Förderportal der Kulturstiftung der Länder
Wichtige Hinweise zur Kommunikation

Ansprechpartner

Christine Unsinn

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Fachbereich 1 Förderung
Kunst und Kulturgüter bis 1600 /
Restaurierungsförderung bis 1800

Jenny Berg

Wiss. Mitarbeiterin
Fachbereich 1 Förderung
Restaurierungsförderung 1800 bis in die Gegenwart
(in Elternzeit)

 

Restaurierungsförderung des Freundeskreises der Kulturstiftung der Länder
Neben der Kulturstiftung der Länder unterstützt auch ihr Freundeskreis Restaurierungsvorhaben im Bereich Bildende Kunst und Archivalien.

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