Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder
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Die Idee einer staatlichen Kulturstiftung geht zurück auf Günter Grass. In einem Brief an Bundeskanzler Willy Brandt schlug er diesem im Mai 1972 eine auf nationaler Ebene tätige Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur vor. Schließlich verkündete Willy Brandt in seiner Regierungserklärung vom 18. Januar 1973: „Es würden sich viele Träume erfüllen, wenn eines Tages öffentliche und private Anstrengungen zur Förderung der Künste in eine Deutsche Nationalstiftung münden könnten!“ Bereits im April 1974 lag eine im Bundesministerium des Innern erarbeitete, umfangreiche „Konzeption zur Errichtung einer Deutschen Nationalstiftung“ vor, die von einer „engen Kooperation“ dieser Nationalstiftung mit „Ländern und Gemeinden als den Hauptträgern staatlicher kultureller Aktivitäten“ ausging.
Wie sehr bisher ein schlagkräftiges Instrument gefehlt hatte, das kooperativ, kompetent und effektiv die Sicherung „besonders wichtiger und bewahrungswürdiger Zeugnisse für die deutsche Kultur“ leisten kann, „vor allem wenn deren Abwanderung ins Ausland verhindert werden soll“ (so die heutige Formulierung in der Satzung der Kulturstiftung der Länder), zeigte sich im Jahr 1983: Als das jahrzehntelang verschollene Evangeliar Heinrichs des Löwen in London verauktioniert werden sollte, gelang es nur unter größten Anstrengungen, in einer konzertierten Rettungsaktion eine der prachtvollsten Handschrift des europäischen Mittelalters gemeinsam für die Länder Niedersachsen und Bayern, den Bund sowie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu ersteigern. Das Evangeliar wird heute in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel verwahrt.
Am 18. März 1987 hieß es schließlich in der Regierungserklärung von Bundeskanzler Helmut Kohl: „In einem föderalen Staat kann Kulturpolitik nur in konstruktiver Zusammenarbeit gedeihen. Die Vorbereitung einer Kulturstiftung der Länder, zu der auch der Bund einen namhaften Beitrag leistet, ist auf einem guten Weg.“ Am 4. Juni 1987 unterzeichneten die Regierungschefs der elf Länder das Abkommen zur Errichtung der Kulturstiftung der Länder. Gleichzeitig schlossen sie mit dem Bund das Abkommen über dessen Mitwirkung an der Stiftung. Am 1. April 1988 nahm die gemeinsam von Bund und Ländern finanzierte Stiftung ihre Arbeit auf. Seit 1991 – dem Beitrittsjahr der fünf „neuen“ Länder – bündeln 16 Länder solidarisch ihre Kräfte, seit 2006 ohne Mitwirkung des Bundes, der das entsprechende Abkommen im Jahr zuvor aufgekündigt hatte.
Unstrittig war von Anfang an, dass die zu errichtende Kulturstiftung mit einem umfassenden Fördermandat und einem breiten Aufgabenspektrum auszustatten sei. Bereits am 28. Mai 1975 hatte die Bundesregierung in Beantwortung einer Kleinen Anfrage die wünschenswerten Zwecke einer Deutschen Nationalstiftung dargelegt: zu der „Förderung kultureller Einrichtungen und Maßnahmen“, „die für den bundesstaatlichen Gesamtverband besonders bedeutsam sind und in denen der kulturelle Rang der Nation zum Ausdruck kommt,“ zählten Aufgaben wie die „Förderung von gesamtstaatlich repräsentativen Projekten bedeutsamer Museen, Bibliotheken, Archive, Akademien und anderer Einrichtungen“, „die Sicherung und der Erwerb zeitgenössischer und alter Kunst“ und „die Förderung besonders begabter junger deutscher Künstler“. Alle diese Vorstellungen fanden 1987 Eingang in die bis heute gültige Satzung der Kulturstiftung der Länder.