Über uns Geschichte der Kulturstiftung der Länder

Die Kulturstiftung der Länder wurde 1987 zum Zweck der „Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur nationalen Ranges“ gegründet und hat 1988 ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie ermöglicht den Ländern, ihre finanziellen Mittel zu bündeln, um Kulturgüter von nationaler Bedeutung zu erwerben, die für einzelne Einrichtungen oder Länder oft nicht finanzierbar wären.

Seit der Gründung sind mit Unterstützung der Stiftung über 1.000 Kunstwerke, Sammlungen von Archivalien, Nachlässe von Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Handschriften und weiteres Kulturgut für öffentliche Sammlungen gesichert worden. Dabei hat die Stiftung rund 200 Millionen Euro aus Ländermitteln aufgewendet, ohne selbst Eigentum an den Erwerbungen zu erlangen.

Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder

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Die Idee einer staatlichen Kulturstiftung geht zurück auf Günter Grass. In einem Brief an Bundeskanzler Willy Brandt schlug er diesem im Mai 1972 eine auf nationaler Ebene tätige Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur vor. Schließlich verkündete Willy Brandt in seiner Regierungserklärung vom 18. Januar 1973: „Es würden sich viele Träume erfüllen, wenn eines Tages öffentliche und private Anstrengungen zur Förderung der Künste in eine Deutsche Nationalstiftung münden könnten!“  Bereits im April 1974 lag eine im Bundesministerium des Innern erarbeitete, umfangreiche „Konzeption zur Errichtung einer Deutschen Nationalstiftung“ vor, die von einer „engen Kooperation“ dieser Nationalstiftung mit „Ländern und Gemeinden als den Hauptträgern staatlicher kultureller Aktivitäten“ ausging.

Wie sehr bisher ein schlagkräftiges Instrument gefehlt hatte, das kooperativ, kompetent und effektiv die Sicherung „besonders wichtiger und bewahrungswürdiger Zeugnisse für die deutsche Kultur“ leisten kann, „vor allem wenn deren Abwanderung ins Ausland verhindert werden soll“ (so die heutige Formulierung in der Satzung der Kulturstiftung der Länder), zeigte sich im Jahr 1983: Als das jahrzehntelang verschollene Evangeliar Heinrichs des Löwen in London verauktioniert werden sollte, gelang es nur unter größten Anstrengungen, in einer konzertierten Rettungsaktion eine der prachtvollsten Handschrift des europäischen Mittelalters gemeinsam für die Länder Niedersachsen und Bayern, den Bund sowie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu ersteigern. Das Evangeliar wird heute in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel verwahrt.

Am 18. März 1987 hieß es schließlich in der Regierungserklärung von Bundeskanzler Helmut Kohl: „In einem föderalen Staat kann Kulturpolitik nur in konstruktiver Zusammenarbeit gedeihen. Die Vorbereitung einer Kulturstiftung der Länder, zu der auch der Bund einen namhaften Beitrag leistet, ist auf einem guten Weg.“ Am 4. Juni 1987 unterzeichneten die Regierungschefs der elf Länder das Abkommen zur Errichtung der Kulturstiftung der Länder. Gleichzeitig schlossen sie mit dem Bund das Abkommen über dessen Mitwirkung an der Stiftung. Am 1. April 1988 nahm die gemeinsam von Bund und Ländern finanzierte Stiftung ihre Arbeit auf. Seit 1991 – dem Beitrittsjahr der fünf „neuen“ Länder – bündeln 16 Länder solidarisch ihre Kräfte, seit 2006 ohne Mitwirkung des Bundes, der das entsprechende Abkommen im Jahr zuvor aufgekündigt hatte.

Unstrittig war von Anfang an, dass die zu errichtende Kulturstiftung mit einem umfassenden Fördermandat und einem breiten Aufgabenspektrum auszustatten sei. Bereits am 28. Mai 1975 hatte die Bundesregierung in Beantwortung einer Kleinen Anfrage die wünschenswerten Zwecke einer Deutschen Nationalstiftung dargelegt: zu der „Förderung kultureller Einrichtungen und Maßnahmen“, „die für den bundesstaatlichen Gesamtverband besonders bedeutsam sind und in denen der kulturelle Rang der Nation zum Ausdruck kommt,“ zählten Aufgaben wie die „Förderung von gesamtstaatlich repräsentativen Projekten bedeutsamer Museen, Bibliotheken, Archive, Akademien und anderer Einrichtungen“, „die Sicherung und der Erwerb zeitgenössischer und alter Kunst“ und „die Förderung besonders begabter junger deutscher Künstler“. Alle diese Vorstellungen fanden 1987 Eingang in die bis heute gültige Satzung der Kulturstiftung der Länder.

Abgeschlossene Projekte, Initiativen und befristete Förderprogramme

Die Kulturstiftung der Länder hat sich in den letzten Jahrzehnten als Partnerin der kulturgutbewahrenden Einrichtungen in Deutschland mit sammlungsbezogenen Fragen beschäftigt und im Rahmen von Initiativen, Modellprojekten und Beteiligungen dazu beigetragen, dauerhafte Strukturen zu entwickeln, z. B. im Bereich Provenienzforschung oder der Erhaltung des schriftlichen Kulturguts.

Mit und seit der Neugründung der Kulturministerkonferenz im Dezember 2018, in der der Generalsekretär oder die Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder einen ständigen Sitz hat, hat sich das Aufgabenspektrum noch einmal erweitert. Seither hat die Kulturstiftung im Auftrag der Länder operative Projekte und weitere Förderprogramme durchgeführt.

Die Kulturstiftung der Länder engagierte sich im Bereich der Restaurierungsförderung mit dem Bündnis „Kunst auf Lager“ (2014–2018), das Museen dabei unterstütze, ihre Depotbestände zu erschließen, zu erforschen, fachgerecht zu lagern sowie Kunst- und Kulturgüter zu konservieren und zu restaurieren. Von 2007 bis 2011 förderte die Stiftung in der gemeinsam mit der Kulturstiftung des Bundes ins Leben gerufenen Initiative „KUR – Programm zur Konservierung und Restaurierung von mobilem Kulturgut“ 26 beispielhafte Restaurierungsprojekte.

Mit dem Projekt „MitbeStimmungsorte“ (2022/23) hat die Kulturstiftung der Länder ausgewählte Museen bei ihren Transformationsprozessen hin zu mehr Diversität und Partizipation unterstützt. Das Projekt „Neues Sammeln“ (2022–2024) förderte die interkulturelle Diversifizierung von Museumssammlungen in Deutschland. Aus diesen Initiativen ist das Projekt PRISMA hervorgegangen.

Im Bereich der kulturellen Bildung engagierte sich die Kulturstiftung der Länder im Rahmen der YUNIK – Konferenz für kulturelle Bildung (2022–2024) gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Kulturstiftung des Bundes. Von 2003 bis 2019 gab es die Initiative „Kinder zum Olymp!“, die durch Wettbewerbe, Kongresse und Vernetzungsangebote die Zusammenarbeit von Schulen und Kultureinrichtungen förderte.

Mit „NEXUD – Kompetenznetzwerk Kulturgutschutz“ hat die Kulturstiftung der Länder 2021 ein Kompetenznetzwerk initiiert, um die die Eindämmung des Handels mit geraubten und illegal eingeführten Kulturgütern voranzutreiben. Das Projekt wurde Ende 2024 an die Kunstverwaltung des Bundes übertragen.

Die Kulturstiftung der Länder reagierte gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie. Das Programm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN (2021–2023) unterstützte kleine Kultureinrichtungen auf dem Weg der Digitalisierung. Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine ermöglichte 2022 das Programm „Sonnenstunden“ Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche.

Mit der institutionellen Förderung der Berliner „Arbeitsstelle für Provenienzforschung“ (AfP) engagierte sich die Stiftung von 2008 bis 2014 bei der Aufklärung von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kunst- und Kulturgut in öffentlichen Einrichtungen. Anfang 2015 ging die AfP in das vom Bund, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden neu geschaffene Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste in Magdeburg über.

In drei Jahrgängen schulte die Akademie Museion21 von 2014 bis 2017 die Museumsdirektorinnen und -direktoren der Zukunft. Von 1998 bis 2013 ermöglichte die Kulturstiftung der Länder mit dem Stipendium „Reisen bildet“ jungen Künstlerinnen und Künstlern mehrmonatige, weitgehend frei gestaltbare Auslandsaufenthalte.

Mit der Datenbank Deutsches Informationszentrum Kulturförderung (DIZK) bot die Kulturstiftung der Länder umfassende Informationen über Fördermöglichkeiten kunst- und kulturfördernder Stiftungen. Die Datenbank ging 2008 an den Bundesverband Deutscher Stiftungen über.

Die Kulturstiftung der Länder führte im Auftrag der Kultusministerkonferenz die praktische Organisation des nationalen Auswahlverfahrens für die deutsche Kulturhauptstadt Europas 2025 durch. Bereits im November 2004 beauftragte die Kultusministerkonferenz die Kulturstiftung der Länder mit der Jurierung der Vorauswahl der deutschen Bewerberstädte für die Kulturhauptstadt Europas 2010.

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