Antragstellung
Ausstellungsförderung
Anträge zur Ausstellungsförderung sind so frühzeitig wie möglich digital an die Kulturstiftung der Länder zu richten. Bis zum Ende des Jahres entscheidet der Stiftungsrat der Kulturstiftung der Länder über die Förderung.
Bitte beachten Sie die neuen Einreichungsfristen: 15. Juni oder 15. Dezember.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Ausführliche Konzeption und museumspädagogisches Konzept (max. 10 Seiten)
- Kosten- und Finanzierungsplan einschließlich der Eigenmittel und -leistungen sowie der erwarteten Einkünfte und der beantragten und anderweitig bewilligten Förderungen
- bebilderte Objektliste
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich digital an kontakt@kulturstiftung.de. Anhänge, die das Datenvolumen von 40 MB überschreiten, sind per Datentransferdienst zu senden.