Ausstellungsförderung Kultur vermitteln

Die Kulturstiftung der Länder fördert kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Ausstrahlung.

Welche Ausstellungsprojekte fördert die Kulturstiftung der Länder?

Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.

Vielbeachtet waren beispielsweise die großen Landesausstellungen „Hans Holbein d. Ä. – Die Graue Passion in ihrer Zeit“ (Baden-Württemberg, Staatsgalerie Stuttgart, 2010)und „Der Naumburger Meister – Bildhauer und Architekt im Europa der Kathedralen“ (Sachsen-Anhalt, Naumburg, 2011), „Bernini – Erfinder des Barocken Rom“ (Museum der bildenden Künste Leipzig, 2014), die kulturgeschichtliche Schau „Homosexualität_en“ (Schwules Museum und Deutsches Historisches Museum, Berlin 2015) oder die Romantik-Ausstellung „Träume von Freiheit“ (Albertinum der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Tretjakow Galerie Moskau, 2021/2022).

Gefördert werden:

  • kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung
  • die von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archiven) konzipiert und als temporäre Ausstellungen ausgerichtet werden;
  • deren vorgesehenes Budget in der Regel mindestens 250.000 Euro beträgt;
  • die von den eigenen Beständen ausgehen und diese als Schwerpunkt oder Kern in die Konzeption einbeziehen;
  • die thematisch aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturregionen, Orten oder Sammlungen entwickelt und regional verankert, aber international bedeutsam sind;
  • die wissenschaftlich durch die ausstellenden Einrichtungen erarbeitet werden;
  • die in ihrer interdisziplinären Erarbeitung vorbildlich wirken;
  • die eine besucher- und zielgruppenorientierte Präsentation und Vermittlung anstreben;
  • die hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse und der getätigten Investitionen nachhaltig wirken.

Grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.

Informationen zur Antragstellung

Bitte beachten Sie unsere Einreichungsfristen: 15. Juni oder 15. Dezember

Die Kulturstiftung der Länder unterstützt Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung. Die Kulturstiftung der Länder fördert solche Vorhaben immer nur anteilig.

Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sämtliche förderrelevanten Informationen während des gesamten Förderverfahrens von der Antragstellung bis zur offiziellen Veröffentlichung streng vertraulich zu behandeln sind. Bei einem Verstoß gegen diese Vertraulichkeit sind wir verpflichtet, die Förderung aufzuheben oder gegebenenfalls bereits ausgezahlte Mittel zurückzufordern.

1. Terminanfrage zu einem telefonischen Erstgespräch

Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder zu führen. Dabei wird auch erörtert, ob Ihr Vorhaben den durch die SATZUNG der Kulturstiftung der Länder vorgegebenen Kriterien entspricht.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter ANTRAG@KULTURSTIFTUNG.DE. Legen Sie Ihrer Terminanfrage per E-Mail gerne eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens bei.

Nach dem Gespräch erhalten Sie Zugang zu FOKUS – dem digitalen Förderportal der Kulturstiftung der Länder.
Die Antragstellung sowie die gesamte Abwicklung der Ausstellungsförderung – vom Mittelabruf bis zum Verwendungsnachweis – erfolgen über dieses Online-Portal.

2. Vorantrag

Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Stufen. Mit der Übermittlung eines Vorantrags, der eine kurze Darstellung des Vorhabens enthält, ist außerdem das jeweils für Kultur zuständige Ministerium oder – in Stadtstaaten – der zuständige Senat über die Antragstellung zu informieren.

3. Antrag

Nach einer positiven fachlichen Einschätzung des Vorantrags werden Sie zu einer umfassenden formellen Antragstellung aufgefordert.

4. Prüfung des Antrags

Ist der Antrag über unser Förderportal vollständig eingereicht, werden in einem dritten Schritt zwei unabhängige, von der Kulturstiftung der Länder beauftragte Fachgutachter:innen um Stellungnahmen zu Ihrem Ausstellungsvorhaben gebeten. Diese Gutachten unterstützen die Entscheidungsfindung. Die Auswahl der Gutachter:innen erfolgt durch die Kulturstiftung der Länder.

5. Entscheidungsphase

Fallen die Gutachten positiv aus, werden die Anträge den Gremien der Kulturstiftung der Länder zur Bewilligung vorgelegt.

Die Gremien der Kulturstiftung der Länder, das Kuratorium, die Stiftungsinterne Arbeitsgruppe und der Stiftungsrat, tagen zweimal im Jahr, im Frühling und im Herbst (ZU DEN TERMINEN).

Nach positivem Entscheid seitens des Stiftungsrates erhalten Sie einen Zuwendungsvertrag mit allen weiteren Informationen, insbesondere über die öffentliche Präsentation und die eventuelle Publikation.

Zeitlicher Ablauf

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zur korrekten Einreichung eines Antrags unterschiedlich ausfallen kann. Sie ist abhängig von der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit Ihrer Angaben sowie von der Komplexität des geplanten Projekts. Planen Sie daher ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Abstimmung ein.

Bitte vereinbaren Sie vor Antragstellung einen telefonischen Beratungstermin
Formulare, Richtlinien und Anleitungen zur digitalen Antragstellung
FOKUS Förderportal der Kulturstiftung der Länder
Wichtige Hinweise zur Kommunikation

AnsprechpartnerInnen

Ihre Ansprechpartner beispielsweise für Anfragen im Vorfeld eines Förderantrages.

Dr. Stephanie Tasch

Leiterin Fachbereich 1 Förderung
Kunst und Kulturgüter des 17. bis 19. Jahrhunderts
Schriftgut / Literatur
Ausstellungsförderung

Dr. Josephine Karg

Stellvertretende Leiterin Fachbereich 1 / Wiss. Mitarbeiterin Fachbereich 1 Förderung
Kunst und Kulturgüter des 20. bis 21. Jahrhunderts

Christine Unsinn

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Fachbereich 1 Förderung
Kunst und Kulturgüter bis 1600 /
Restaurierungsförderung bis 1800

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