Im Auftrag der 16 deutschen Länder fördert, entwickelt, berät und begleitet die Kulturstiftung der Länder Projekte und Initiativen in den Bereichen Kunst und Kultur, die gesamtstaatlich bedeutsam sind und im Zusammenwirken mehrerer Partner umgesetzt werden. Die Kulturstiftung der Länder stellt die gesellschaftliche Relevanz von Kultur in den Vordergrund. Dabei versteht sie unter Kultur die Gesamtheit kultureller Ausdrucksformen – materiell und immateriell –, die Menschen in der Begegnung mit ihrer Umwelt hervorbringen, um Ideen und Werte auszudrücken und ihren Platz in dieser Welt zu bestimmen. Die Kulturstiftung der Länder ist dem Gemeinwohl verpflichtet, ihre Arbeit steht im Dienst der Länder. Sie strebt Kompetenz, Zuverlässigkeit und Transparenz an und setzt ihre Aufgaben mit Engagement, Professionalität und Verantwortungsbewusstsein um. Die Kulturstiftung der Länder sieht sich als Fürsprecherin insbesondere der Kulturgut bewahrenden Einrichtungen und ihrer Träger in Deutschland und will diese dabei unterstützen, ihren Auftrag so umzusetzen, dass sie ihren eigenen Beitrag auch zu gesellschaftlichen Debatten formulieren und damit ein möglichst breites und diverses Publikum auf nationaler und internationaler Ebene ansprechen können.

Die Kulturstiftung der Länder will die kulturelle Teilhabe möglichst vieler Menschen erhöhen. Zu ihren Kernaufgaben zählt daher insbesondere die Förderung des Erwerbs, des Erhalts, der Dokumentation sowie der Präsentation und Vermittlung von Kulturgut, das für das kulturelle Selbstverständnis und gesellschaftliche Zusammenleben der Menschen in Deutschland einen hohen Wert besitzt.

Die Kulturstiftung der Länder unterstützt und vernetzt kulturpolitische Anliegen und Aktivitäten der Länder. Sie informiert und berät die Länder bei Fragen im Bereich Kultur, die länderübergreifend und von gesamtstaatlichem Interesse sind, setzt im Auftrag der Ländergemeinschaft zukunftsweisende Modellprojekte um und stärkt damit die Leistungsfähigkeit des Kulturföderalismus in Deutschland. Dabei arbeitet die Kulturstiftung der Länder auch vertrauensvoll und partnerschaftlich mit den auf Bundesebene kulturpolitisch verantwortlichen Personen und Institutionen zusammen.

Die Kulturstiftung der Länder steht ein für kulturelle Vielfalt als ein bestimmendes Merkmal und gemeinsames Erbe der Menschheit. In der Überzeugung, dass sich kulturelle Vielfalt nur in einem Rahmen von Demokratie, Toleranz, sozialer Gerechtigkeit und gegenseitiger Achtung der Gesellschaften und Kulturen entfalten kann, erkennt die Kulturstiftung der Länder die Gleichwertigkeit aller Kulturen und ihrer kulturellen Ausdrucksformen an, einschließlich der Kulturen von Personen, die Minderheiten angehören. Gemäß dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bekennt sich die Kulturstiftung der Länder vorbehaltlos zur Freiheit der Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie zur Kulturhoheit der Länder.