Informationen zur Antragstellung
Bitte beachten Sie die Einreichungsfristen: 15. Juni oder 15. Dezember. Diese gelten für Anträge mit einer beantragten anteiligen Förderhöhe ab mindestens 100.000 Euro. Alle anderen Anträge können jederzeit gestellt werden.
Die Kulturstiftung der Länder fördert die Erwerbung von Kunstwerken, kulturellen Zeugnissen und Objektkonvoluten, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Die Kulturstiftung der Länder beteiligt sich an Erwerbungen immer nur anteilig.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sämtliche förderrelevanten Informationen während des gesamten Förderverfahrens von der Antragstellung bis zur offiziellen Veröffentlichung streng vertraulich zu behandeln sind. Bei einem Verstoß gegen diese Vertraulichkeit sind wir verpflichtet, die Förderung aufzuheben oder gegebenenfalls bereits ausgezahlte Mittel zurückzufordern.
(1) Terminanfrage zu einem telefonischen Erstgespräch
Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder zu führen. Dabei wird auch erörtert, ob Ihr Erwerbungswunsch den durch die SATZUNG der Kulturstiftung der Länder vorgegebenen Kriterien sowie den FÖRDERRICHTLINIEN entspricht.
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter ANTRAG@KULTURSTIFTUNG.DE.
Zur Vorbereitung bitten wir um eine Beschreibung Ihres Vorhabens bzw. ein Exposé im Anhang Ihrer Terminanfrage.
(2) Antrag
Im Falle einer Antragstellung erhalten Sie nach dem Gespräch Zugang zu FOKUS – dem digitalen Förderportal der Kulturstiftung der Länder.
Die Antragstellung sowie die gesamte Abwicklung der Erwerbungsförderung – vom Mittelabruf bis zum Verwendungsnachweis – erfolgen über dieses Online-Portal.
Im Zuge der Antragstellung ist der Kulturstiftung der Länder eine befürwortende Stellungnahme seitens des jeweiligen Sitzlandes vorzulegen. Diese dient als Nachweis der Kenntnisnahme und des Einverständnisses des Landes. Die schriftliche Befürwortung des Landes wird von der antragstellenden Institution bei dem jeweiligen für die Kultur zuständigen Ministerium erbeten; hierzu sollte der Antragsteller dem Ministerium alle Informationen über den Erwerbungswunsch zukommen lassen.
(3) Prüfung des Antrags
Ist der Antrag über unser Förderportal vollständig eingereicht, werden in einem dritten Schritt zwei unabhängige, von der Kulturstiftung der Länder beauftragte Fachgutachter:innen um Stellungnahmen zu Ihrem Erwerbungswunsch gebeten. Diese Gutachten unterstützen die Entscheidungsfindung. Die Auswahl der Gutachter:innen erfolgt durch die Kulturstiftung der Länder.
(4) Entscheidungsphase
Anträge mit einer anteiligen Förderhöhe von bis zu 100.000 Euro werden durch eine Entscheidung des Vorstands der Kulturstiftung der Länder bewilligt. Bei einer anteiligen Förderhöhe von über 100.000 Euro werden die Anträge den Gremien der Kulturstiftung der Länder zur Bewilligung vorgelegt.
Die Gremien der Kulturstiftung der Länder, das Kuratorium, die Stiftungsinterne Arbeitsgruppe und der Stiftungsrat, tagen zweimal im Jahr, im Frühling und im Herbst (ZU DEN TERMINEN).
Nach positivem Entscheid seitens des Stiftungsrates bzw. des Vorstandes der Kulturstiftung der Länder erhalten Sie einen Zuwendungsvertrag mit allen weiteren Informationen, insbesondere über die öffentliche Präsentation der Erwerbung und die eventuelle Publikation (Merkblatt wichtige Hinweise Kommunikation).
Zeitlicher Ablauf
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zur korrekten Einreichung eines Antrags unterschiedlich ausfallen kann. Sie ist abhängig von der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit Ihrer Angaben sowie von der Komplexität des geplanten Projekts. Planen Sie daher ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Abstimmung ein.