Balthasar van der Ast, Blumen in einer Wan-Li-Vase, 1625-30, 36,6 x 27,7 cm; © Foto: Jim Strong Inc., New York

Erwerbungsförderung Kultur bewahren

Von mittelalterlichen Handschriften über historische Musikinstrumente, Meisterwerke der bildenden und der angewandten Künste, der Fotografie und der Mode bis zur Computerkunst: Die Kulturstiftung der Länder sichert Kulturgüter von gesamtstaatlicher Bedeutung für öffentlich zugängliche Sammlungen in Museen, Bibliotheken und Archiven.

Welche Erwerbungen fördert die Kulturstiftung der Länder?

Das Spektrum der Förderungen umfasst bedeutende Werke aller Epochen der Malerei, Zeichnung, Grafik, Skulptur, Fotografie, des Kunstgewerbes, der Musik und Literatur sowie Objekte der Natur- und Technikgeschichte. Ergänzungen von Sammlungen sowie Rückerwerbungen von Sammlungsverlusten oder Rückführungen von Kulturgütern aus dem Ausland bilden einen Schwerpunkt der Förderung. Über die finanzielle Beteiligung an wichtigen Akquisitionen hinaus leistet die Kulturstiftung der Länder auch eine umfassende fachliche Beratung und hilft bei der Suche nach Expertinnen und Experten bzw. nach Fördererinnen und Förderern.

Deutsche Museen, Bibliotheken und Archive konnten bis dato 1.100 Kunstwerke, Sammlungen, Archivalien, Handschriften und weiteres kostbares Kulturgut mit Unterstützung der Kulturstiftung der Länder ankaufen. Rund 194 Millionen Euro wurden dafür von den Ländern aufgebracht (Stand 2021). Unter den Förderungen der Kulturstiftung der Länder befinden sich Schlüsselwerke der Moderne wie Max Beckmanns „Reise auf dem Fisch“ oder Wilhelm Lehmbrucks „Kniende“, der einzigartige Quellenfundus der geographisch-kartografischen Sammlung des Verlags Justus Perthes Gotha, Meisterwerke der Möbelkunst wie der Schreibtisch Friedrichs des Großen im Schloss Sanssouci, Glanzlichter der flämischen Barockmalerei wie Rubens Ölskizze zur „Löwenjagd“, Inkunabeln des Mittelalters wie der „Oldenburger Sachsenspiegel“  sowie solche der Antike wie der „Alexanderkopf“.

Informationen zur Antragstellung

Bitte beachten Sie die Einreichungsfristen: 15. Juni oder 15. Dezember. Diese gelten für Anträge mit einer beantragten anteiligen Förderhöhe ab mindestens 100.000 Euro. Alle anderen Anträge können jederzeit gestellt werden.

Die Kulturstiftung der Länder fördert die Erwerbung von Kunstwerken, kulturellen Zeugnissen und Objektkonvoluten, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Die Kulturstiftung der Länder beteiligt sich an Erwerbungen immer nur anteilig.

Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sämtliche förderrelevanten Informationen während des gesamten Förderverfahrens von der Antragstellung bis zur offiziellen Veröffentlichung streng vertraulich zu behandeln sind. Bei einem Verstoß gegen diese Vertraulichkeit sind wir verpflichtet, die Förderung aufzuheben oder gegebenenfalls bereits ausgezahlte Mittel zurückzufordern.

(1) Terminanfrage zu einem telefonischen Erstgespräch

Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder zu führen. Dabei wird auch erörtert, ob Ihr Erwerbungswunsch den durch die SATZUNG der Kulturstiftung der Länder vorgegebenen Kriterien sowie den FÖRDERRICHTLINIEN entspricht.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter ANTRAG@KULTURSTIFTUNG.DE.
Zur Vorbereitung bitten wir um eine Beschreibung Ihres Vorhabens bzw. ein Exposé im Anhang Ihrer Terminanfrage.

(2) Antrag

Im Falle einer Antragstellung erhalten Sie nach dem Gespräch Zugang zu FOKUS – dem digitalen Förderportal der Kulturstiftung der Länder.
Die Antragstellung sowie die gesamte Abwicklung der Erwerbungsförderung – vom Mittelabruf bis zum Verwendungsnachweis – erfolgen über dieses Online-Portal.

Im Zuge der Antragstellung ist der Kulturstiftung der Länder eine befürwortende Stellungnahme seitens des jeweiligen Sitzlandes vorzulegen. Diese dient als Nachweis der Kenntnisnahme und des Einverständnisses des Landes. Die schriftliche Befürwortung des Landes wird von der antragstellenden Institution bei dem jeweiligen für die Kultur zuständigen Ministerium erbeten; hierzu sollte der Antragsteller dem Ministerium alle Informationen über den Erwerbungswunsch zukommen lassen.

(3) Prüfung des Antrags

Ist der Antrag über unser Förderportal vollständig eingereicht, werden in einem dritten Schritt zwei unabhängige, von der Kulturstiftung der Länder beauftragte Fachgutachter:innen um Stellungnahmen zu Ihrem Erwerbungswunsch gebeten. Diese Gutachten unterstützen die Entscheidungsfindung. Die Auswahl der Gutachter:innen erfolgt durch die Kulturstiftung der Länder.

(4) Entscheidungsphase

Anträge mit einer anteiligen Förderhöhe von bis zu 100.000 Euro werden durch eine Entscheidung des Vorstands der Kulturstiftung der Länder bewilligt. Bei einer anteiligen Förderhöhe von über 100.000 Euro werden die Anträge den Gremien der Kulturstiftung der Länder zur Bewilligung vorgelegt.

Die Gremien der Kulturstiftung der Länder, das Kuratorium, die Stiftungsinterne Arbeitsgruppe und der Stiftungsrat, tagen zweimal im Jahr, im Frühling und im Herbst (ZU DEN TERMINEN).

Nach positivem Entscheid seitens des Stiftungsrates bzw. des Vorstandes der Kulturstiftung der Länder erhalten Sie einen Zuwendungsvertrag mit allen weiteren Informationen, insbesondere über die öffentliche Präsentation der Erwerbung und die eventuelle Publikation (Merkblatt wichtige Hinweise Kommunikation).

Zeitlicher Ablauf

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zur korrekten Einreichung eines Antrags unterschiedlich ausfallen kann. Sie ist abhängig von der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit Ihrer Angaben sowie von der Komplexität des geplanten Projekts. Planen Sie daher ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Abstimmung ein.

Bitte vereinbaren Sie vor Antragstellung einen telefonischen Beratungstermin
Formulare, Richtlinien und Anleitungen zur digitalen Antragstellung
FOKUS Förderportal der Kulturstiftung der Länder
Wichtige Hinweise zur Kommunikation

Hinweis zur Barrierefreiheit des Antragsportals FOKUS

Aktuell entspricht die Anwendung leider nicht vollständig den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Wenn Sie das Online-Portal aufgrund persönlicher Einschränkungen oder technischer Barrieren nicht nutzen können, bieten wir im Anschluss an das telefonische Erstgespräch alternativ die Möglichkeit einer telefonisch begleiteten Antragstellung an.

Dabei können Sie uns die erforderlichen Dokumente per E-Mail zusenden – wir übernehmen die digitale Übertragung ins System für Sie.

Weitere Informationen zur Barrierefreiheit und den Alternativen

AnsprechpartnerInnen

Ihre Ansprechpartner beispielsweise für Anfragen im Vorfeld eines Förderantrages.

Dr. Stephanie Tasch

Leiterin Fachbereich 1 Förderung
Kunst und Kulturgüter des 17. bis 19. Jahrhunderts
Schriftgut / Literatur
Ausstellungsförderung

Dr. Josephine Karg

Stellvertretende Leiterin Fachbereich 1 / Wiss. Mitarbeiterin Fachbereich 1 Förderung
Kunst und Kulturgüter des 20. bis 21. Jahrhunderts

Christine Unsinn

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Fachbereich 1 Förderung
Kunst und Kulturgüter bis 1600 /
Restaurierungsförderung bis 1800

Restaurierungsförderung des Freundeskreises der Kulturstiftung der Länder
Neben der Kulturstiftung der Länder unterstützt auch ihr Freundeskreis Restaurierungsvorhaben im Bereich Bildende Kunst und Archivalien.

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