Bitte beachten Sie die neuen Einreichungsfristen: 15. Juni oder 15. Dezember
Die Kulturstiftung der Länder fördert die Erwerbung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Die Kulturstiftung der Länder beteiligt sich an Erwerbungen immer nur anteilig.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder zu führen. Dabei wird auch erörtert, ob Ihr Erwerbungswunsch den durch die SATZUNG der Kulturstiftung der Länder vorgegebenen Kriterien entspricht. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter KONTAKT@KULTURSTIFTUNG.DE.
Die Anträge erfolgen schriftlich und mit einer digitalen Abbildung des Erwerbungswunsches an den Vorstand der Kulturstiftung der Länder. Alle Antragsdokumente sind nur in digitaler Form an KONTAKT@KULTURSTIFTUNG.DE zu senden. Anhänge, die das Datenvolumen von 40 MB überschreiten, sind per Datentransferdienst zu senden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig: Nach der positiven Begutachtung einer Projektskizze (Formular wird von der Kulturstiftung der Länder zur Verfügung gestellt) werden Sie zu einer formellen Antragstellung aufgefordert (Formular wird von der Kulturstiftung der Länder zur Verfügung gestellt). Die Kulturstiftung der Länder wird sich nach Eingang der digitalen Antragsunterlagen wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
In einem dritten Schritt werden zwei unabhängige, von der Kulturstiftung der Länder beauftragte Fachgutachter um Stellungnahmen zu Ihrem Erwerbungswunsch gebeten. Diese Gutachten unterstützen die Entscheidungsfindung. Die Auswahl der Gutachter erfolgt durch die Kulturstiftung der Länder.
Bei positiver Bewertung der Gutachten ist der Kulturstiftung der Länder eine befürwortende Stellungnahme seitens des jeweiligen Landes vorzulegen. Diese dient als Nachweis der Kenntnisnahme und des Einverständnisses des Landes. Die schriftliche Befürwortung des Landes wird von der antragstellenden Institution bei dem jeweiligen für die Kultur zuständigen Ministerium erbeten; hierzu sollte der Antragsteller dem Ministerium alle Informationen über den Erwerbungswunsch zukommen lassen.
Anträge mit einer anteiligen Förderhöhe von bis zu 100.000 Euro werden durch eine Entscheidung des Vorstands der Kulturstiftung der Länder bewilligt. Bei einer anteiligen Förderhöhe von über 100.000 Euro werden die Anträge den Gremien der Kulturstiftung der Länder zur Bewilligung vorgelegt.
Die Gremien der Kulturstiftung der Länder, das Kuratorium und der Stiftungsrat, tagen zweimal im Jahr, im Frühling und im Herbst (ZU DEN TERMINEN). Alle notwendigen Unterlagen müssen daher bis spätestens sechs Wochen vor der Sitzung des Kuratoriums in der Geschäftsstelle der Kulturstiftung der Länder per E-Mail eingegangen sein.
Nach positivem Entscheid seitens des Stiftungsrates bzw. des Vorstandes der Kulturstiftung der Länder erhalten Sie einen Zuwendungsvertrag mit allen weiteren Informationen, insbesondere über die öffentliche Präsentation und die eventuelle Publikation.