Die Gremien der Kulturstiftung der Länder, das Kuratorium und der Stiftungsrat, tagen zweimal im Jahr, im Frühling und im Herbst. Alle notwendigen Unterlagen müssen daher bis spätestens sechs Wochen vor der Sitzung des Kuratoriums in der Geschäftsstelle der Kulturstiftung der Länder per E-Mail eingegangen sein.
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