Sonnenstunden Förderung kultureller Angebote für Kinder & Jugendliche aus der Ukraine

Das Programm „Sonnenstunden“ ermöglicht kulturelle Angebote für Kinder & Jugendliche aus der Ukraine, die nach Deutschland geflohen sind. „Sonnenstunden“ will für sie geschützte Räume schaffen, in denen sie kulturelle Angebote wahrnehmen oder kreativ werden können.

Welches Ziel verfolgt „Sonnenstunden“?

Nach der Flucht vor dem Krieg will „Sonnenstunden“ für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine geschützte Räume schaffen. In diesen sollen sie gemeinsam kulturelle Angebote wie zum Beispiel Vorlesestunden, Konzerte oder Theateraufführungen in Unterkünften für Geflüchtete, Besuche in kulturellen Einrichtungen, Stadtspaziergänge, Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern wahrnehmen oder sich selbst künstlerisch-kreativ betätigen können. Antragsfrist ist abgelaufen, bitte nicht mehr bewerben.

„Sonnenstunden“ soll auch die Erziehungsberechtigten der Kinder und Jugendlichen zeitweise entlasten und ihnen ebenfalls kleine Freiräume eröffnen.

 

Geförderte binden bitte auf allen Dokumenten die Logos von Sonnenstunden und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sowie den Förderersatz ein:

Sonnenstunden ist eine Initiative der Kulturstiftung der Länder, gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Kulturstiftung der Länder, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa, dem Ministerium für Kunst und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen, der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur in Sachsen-Anhalt und privaten Spendern.

 

Logo-Dateien zum Download

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Die Spender sind die Berliner Architektin Regine Leibinger und die National-Bank, deren Vorstandsvorsitzender, Dr. Thomas Lange, Mitglied im Kuratorium der Kulturstiftung der Länder ist.

An wen richtet sich „Sonnenstunden“?

Die zur Förderung ausgewählte Projekte sortiert nach Bundesländern: www.kulturstiftung.de/sonnenstunden-projekte-in-den-laendern/

Das Programm „Sonnenstunden“ richtet sich an öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (z. B. Literaturhäuser, Puppen-, Musik- und Kindertheater, Musik- und Kunstschulen) kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind (z. B. Museen, Bibliotheken, Archive), sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B.  freie Theater, musikalische Ensembles, Kulturfördervereine).

Die Förderung soll diese Einrichtungen und Organisationen in die Lage versetzen, situationsbezogen und zügig kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zu konzipieren und umzusetzen. Ausdrücklich begrüßt werden Formate, durch die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine auch jungen Menschen aus Deutschland und anderen Ländern begegnen können. Im vorgegebenen Förderrahmen sind Einzelveranstaltungen ebenso förderfähig wie Veranstaltungsreihen.

Ansprechpartner

sonnenstunden@kulturstiftung.de

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