Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder
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Die Idee einer staatlichen Kulturstiftung geht zurück auf Günter Grass. In einem Brief an Bundeskanzler Willy Brandt schlug er diesem im Mai 1972 eine auf nationaler Ebene tätige Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur vor. Schließlich verkündete Willy Brandt in seiner Regierungserklärung vom 18. Januar 1973: „Es würden sich viele Träume erfüllen, wenn eines Tages öffentliche und private Anstrengungen zur Förderung der Künste in eine Deutsche Nationalstiftung münden könnten!“ Bereits im April 1974 lag eine im Bundesministerium des Innern erarbeitete, umfangreiche „Konzeption zur Errichtung einer Deutschen Nationalstiftung“ vor, die von einer „engen Kooperation“ dieser Nationalstiftung mit „Ländern und Gemeinden als den Hauptträgern staatlicher kultureller Aktivitäten“ ausging.
Wie sehr bisher ein schlagkräftiges Instrument gefehlt hatte, das kooperativ, kompetent und effektiv die Sicherung „besonders wichtiger und bewahrungswürdiger Zeugnisse für die deutsche Kultur“ leisten kann, „vor allem wenn deren Abwanderung ins Ausland verhindert werden soll“ (so die heutige Formulierung in der Satzung der Kulturstiftung der Länder), zeigte sich im Jahr 1983: Als das jahrzehntelang verschollene Evangeliar Heinrichs des Löwen in London verauktioniert werden sollte, gelang es nur unter größten Anstrengungen, in einer konzertierten Rettungsaktion eine der prachtvollsten Handschrift des europäischen Mittelalters gemeinsam für die Länder Niedersachsen und Bayern, den Bund sowie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu ersteigern. Das Evangeliar wird heute in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel verwahrt.