Restaurierungsförderung Kultur erhalten

Von den Meissener Elementvasen König Augusts III. bis hin zum größten je in Deutschland vollständig live in einem Museum restaurierten Gemälde: der „Ankunft des Königs“ von Anton von Werner. Die Kulturstiftung der Länder unterstützt Museen, Bibliotheken und Archive bei der Restaurierung und Konservierung herausragender Kulturgüter.

Welche Restaurierungen fördert die Kulturstiftung der Länder?

Mit der Förderlinie „Restaurierungen“ unterstützt die Kulturstiftung restauratorisch-konservatorische Maßnahmen für Kulturgut nationalen Ranges in Museen, Bibliotheken und Archiven.

Förderfähig sind Objekte, die nach § 7 des Kulturgutschutzgesetzes die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen oder bereits als solches eingestuft wurden. Dies umfasst Kulturgüter, die für die deutsche Kultur besonders wichtig und bewahrungswürdig sind, die authentisch und von herausgehobener Bedeutung sind, deren herausgehobene Bedeutung bereits anerkannt oder zu erwarten ist und Objektkonvolute (z. B. Sammlungen, Archivbestände, Werkgruppen), die nach § 2 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes als Sachgesamtheit die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen. Näheres finden Sie sich in den Förderrichtlinien.

Informationen zur Antragstellung

Die Kulturstiftung der Länder fördert die Restaurierung und Konservierung von Kunstwerken, kulturellen Zeugnissen und Objektkonvoluten, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind.

Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sämtliche förderrelevanten Informationen während des gesamten Förderverfahrens von der Antragstellung bis zur offiziellen Veröffentlichung streng vertraulich zu behandeln sind. Bei einem Verstoß gegen diese Vertraulichkeit sind wir verpflichtet, die Förderung aufzuheben oder gegebenenfalls bereits ausgezahlte Mittel zurückzufordern.

(1) Terminanfrage zu einem telefonischen Erstgespräch

Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder zu führen. Dabei wird auch erörtert, ob Ihr Restaurierungsvorhaben den durch die SATZUNG der Kulturstiftung der Länder vorgegebenen Kriterien sowie den FÖRDERRICHTLINIEN entspricht.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter ANTRAG@KULTURSTIFTUNG.DE.
Zur Vorbereitung bitten wir um eine Beschreibung Ihres Vorhabens bzw. ein Exposé im Anhang Ihrer Terminanfrage.

(2) Antrag

Im Fall einer Antragstellung erhalten Sie nach dem Gespräch Zugang zu FOKUS – dem digitalen Förderportal der Kulturstiftung der Länder.
Die Antragstellung sowie die gesamte Abwicklung der Erwerbungsförderung – vom Mittelabruf bis zum Verwendungsnachweis – erfolgen über dieses Online-Portal.

(3) Prüfung des Antrags

Ist der Antrag über unser Förderportal vollständig eingereicht, wird in einem dritten Schritt eine unabhängige, von der Kulturstiftung der Länder beauftragte Begutachtung eingeholt – mit der Bitte um Stellungnahme zu Ihrem Erwerbungswunsch. Dieses Gutachten unterstützt die Entscheidungsfindung. Die Auswahl der Gutachter:innen erfolgt durch die Kulturstiftung der Länder.

(4) Entscheidungsphase

Die Anträge werden durch eine Entscheidung des Vorstands der Kulturstiftung der Länder bewilligt.

Nach positivem Entscheid seitens der Kulturstiftung der Länder erhalten Sie einen Zuwendungsvertrag mit allen weiteren Informationen, insbesondere über die öffentliche Präsentation (Merkblatt wichtige Hinweise Kommunikation).

Zeitlicher Ablauf

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zur korrekten Einreichung eines Antrags unterschiedlich ausfallen kann. Sie ist abhängig von der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit Ihrer Angaben sowie von der Komplexität des geplanten Projekts. Planen Sie daher ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Abstimmung ein.

Bitte vereinbaren Sie vor Antragstellung einen telefonischen Beratungstermin
Formulare, Richtlinien und Anleitungen zur digitalen Antragstellung
FOKUS Förderportal der Kulturstiftung der Länder
Wichtige Hinweise zur Kommunikation

Hinweis zur Barrierefreiheit des Antragsportals FOKUS

Aktuell entspricht die Anwendung leider nicht vollständig den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Wenn Sie das Online-Portal aufgrund persönlicher Einschränkungen oder technischer Barrieren nicht nutzen können, bieten wir im Anschluss an das telefonische Erstgespräch alternativ die Möglichkeit einer telefonisch begleiteten Antragstellung an.

Dabei können Sie uns die erforderlichen Dokumente per E-Mail zusenden – wir übernehmen die digitale Übertragung ins System für Sie.

Weitere Informationen zur Barrierefreiheit und den Alternativen

Ansprechpartner

Christine Unsinn

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Fachbereich 1 Förderung
Kunst und Kulturgüter bis 1600 /
Restaurierungsförderung bis 1800

Jenny Berg

Wiss. Mitarbeiterin
Fachbereich 1 Förderung
Restaurierungsförderung 1800 bis in die Gegenwart
(in Elternzeit)

 

Restaurierungsförderung des Freundeskreises der Kulturstiftung der Länder
Neben der Kulturstiftung der Länder unterstützt auch ihr Freundeskreis Restaurierungsvorhaben im Bereich Bildende Kunst und Archivalien.

Mit Klick auf [„Video starten“] stimmen Sie zu, dass [YouTube] Cookies setzt und personenbezogene Daten erhebt, welche ggf. in Drittländer übertragen werden, die kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau aufweisen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.