Informationen zur Antragstellung
Die Kulturstiftung der Länder fördert die Restaurierung und Konservierung von Kunstwerken, kulturellen Zeugnissen und Objektkonvoluten, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sämtliche förderrelevanten Informationen während des gesamten Förderverfahrens von der Antragstellung bis zur offiziellen Veröffentlichung streng vertraulich zu behandeln sind. Bei einem Verstoß gegen diese Vertraulichkeit sind wir verpflichtet, die Förderung aufzuheben oder gegebenenfalls bereits ausgezahlte Mittel zurückzufordern.
(1) Terminanfrage zu einem telefonischen Erstgespräch
Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder zu führen. Dabei wird auch erörtert, ob Ihr Restaurierungsvorhaben den durch die SATZUNG der Kulturstiftung der Länder vorgegebenen Kriterien sowie den FÖRDERRICHTLINIEN entspricht.
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter ANTRAG@KULTURSTIFTUNG.DE.
Zur Vorbereitung bitten wir um eine Beschreibung Ihres Vorhabens bzw. ein Exposé im Anhang Ihrer Terminanfrage.
(2) Antrag
Im Fall einer Antragstellung erhalten Sie nach dem Gespräch Zugang zu FOKUS – dem digitalen Förderportal der Kulturstiftung der Länder.
Die Antragstellung sowie die gesamte Abwicklung der Erwerbungsförderung – vom Mittelabruf bis zum Verwendungsnachweis – erfolgen über dieses Online-Portal.
(3) Prüfung des Antrags
Ist der Antrag über unser Förderportal vollständig eingereicht, wird in einem dritten Schritt eine unabhängige, von der Kulturstiftung der Länder beauftragte Begutachtung eingeholt – mit der Bitte um Stellungnahme zu Ihrem Erwerbungswunsch. Dieses Gutachten unterstützt die Entscheidungsfindung. Die Auswahl der Gutachter:innen erfolgt durch die Kulturstiftung der Länder.
(4) Entscheidungsphase
Die Anträge werden durch eine Entscheidung des Vorstands der Kulturstiftung der Länder bewilligt.
Nach positivem Entscheid seitens der Kulturstiftung der Länder erhalten Sie einen Zuwendungsvertrag mit allen weiteren Informationen, insbesondere über die öffentliche Präsentation (Merkblatt wichtige Hinweise Kommunikation).
Zeitlicher Ablauf
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zur korrekten Einreichung eines Antrags unterschiedlich ausfallen kann. Sie ist abhängig von der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit Ihrer Angaben sowie von der Komplexität des geplanten Projekts. Planen Sie daher ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Abstimmung ein.