Samuhel Gospels, Cover binding, circa 840, Quedlinburg Cathedral Treasury

Über uns Die Stiftung

Der Kosmos der Kulturstiftung der Länder: Bewahren, Vermitteln, Erhalten unserer Schätze aus Kunst und Kulturgeschichte. Mit Initiativen und durch die Förderung kultureller Institutionen engagiert sich die Stiftung darüber hinaus als kulturpolitischer Akteur, wie beispielsweise in der kulturellen Bildung oder der wissenschaftlichen Erforschung von Kulturgutverlusten in Deutschland.

Die Kulturstiftung der Länder

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Video „Die Kulturstiftung der Länder“

Zur Vorgeschichte

zur Podcast-Serie „Die Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder“

Die Idee einer staatlichen Kulturstiftung geht zurück auf Günter Grass. In einem Brief an Bundeskanzler Willy Brand schlug er diesem im Mai 1972 eine auf nationaler Ebene tätige Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur vor. Schließlich verkündete Willy Brand in seiner Regierungserklärung vom 18. Januar 1973: „Es würden sich viele Träume erfüllen, wenn eines Tages öffentliche und private Anstrengungen zur Förderung der Künste in eine Deutsche Nationalstiftung münden könnten!“  Bereits im April 1974 lag eine im Bundesministerium des Innern erarbeitete, umfangreiche „Konzeption zur Errichtung einer Deutschen Nationalstiftung“ vor, die von einer „engen Kooperation“ dieser Nationalstiftung mit „Ländern und Gemeinden als den Hauptträgern staatlicher kultureller Aktivitäten“ ausging.

Wie sehr bisher ein schlagkräftiges Instrument gefehlt hatte, das kooperativ, kompetent und effektiv die Sicherung „besonders wichtiger und bewahrungswürdiger Zeugnisse für die deutsche Kultur“ leisten kann, „vor allem wenn deren Abwanderung ins Ausland verhindert werden soll“ (so die heutige Formulierung in der Satzung der Kulturstiftung der Länder), zeigte sich im Jahr 1983. Als das jahrzehntelang verschollene Evangeliar Heinrichs des Löwen in London verauktioniert werden sollte, gelang es nur unter größten Anstrengungen, in einer konzertierten Rettungsaktion eine der prachtvollsten Handschrift des europäischen Mittelalters gemeinsam für die Länder Niedersachsen und Bayern, den Bund sowie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu ersteigern. Das Evangeliar wird heute in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel verwahrt.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Ereignisse um das Welfen-Evangeliar nahmen die Bemühungen um eine schlagkräftige Kulturstiftung wieder Fahrt auf. So hieß es in der Regierungserklärung von Bundeskanzler Helmut Kohl vom 18. März 1987: „In einem föderalen Staat kann Kulturpolitik nur in konstruktiver Zusammenarbeit gedeihen. Die Vorbereitung einer Kulturstiftung der Länder, zu der auch der Bund einen namhaften Beitrag leistet, ist auf einem guten Weg.“ Am 4. Juni 1987 unterzeichneten die Regierungschefs der elf Länder das Abkommen zur Errichtung der Kulturstiftung der Länder. Gleichzeitig schlossen sie mit dem Bund das Abkommen über dessen Mitwirkung an der Stiftung. Am 1. April 1988 nahm die gemeinsam von Bund und Ländern finanzierte Stiftung ihre Arbeit auf. Seit 1990 – dem Beitrittsjahr der fünf „neuen“ Länder – bündeln 16 Länder solidarisch ihre Kräfte, seit 2006 ohne Mitwirkung des Bundes, der das entsprechende Abkommen im Jahr zuvor aufgekündigt hatte.

Unstrittig war von Anfang an, dass die zu errichtende Kulturstiftung mit einem umfassenden Fördermandat und einem breiten Aufgabenspektrum auszustatten sei. Bereits am 28. Mai 1975 hatte die Bundesregierung in Beantwortung einer Kleinen Anfrage die wünschenswerten Zwecke einer Deutschen Nationalstiftung dargelegt: zu der „Förderung kultureller Einrichtungen und Maßnahmen“, „die für den bundesstaatlichen Gesamtverband besonders bedeutsam sind und in denen der kulturelle Rang der Nation zum Ausdruck kommt,“ zählten Aufgaben wie die „Förderung von gesamtstaatlich repräsentativen Projekten bedeutsamer Museen, Bibliotheken, Archive, Akademien und anderer Einrichtungen“, „die Sicherung und der Erwerb zeitgenössischer und alter Kunst“ und „die Förderung besonders begabter junger deutscher Künstler“. Alle diese Vorstellungen fanden 1987 Eingang in die bis heute gültige Satzung der Kulturstiftung der Länder.

Förderungen

Bewahren von Kunst- und Kulturschätzen: Erwerbungsförderung

Seit über drei Jahrzehnten widmet sich die Kulturstiftung der Länder nun einer ihrer Hauptaufgaben: Museen, Bibliotheken und Archive beim Erwerb von Kulturgütern von gesamtstaatlicher Bedeutung zu helfen. Dabei fungiert sie nicht nur als Geldgeberin, sondern steht den Einrichtungen bei Ankäufen als aktive Partnerin zur Seite – beratend, koordinierend und moderierend, mit einem großen Netzwerk an Gutachterinnen und Gutachtern sowie Mitförderinnen und Mitförderern. Inzwischen wurden mit Unterstützung der Stiftung über 1.000 Kunstwerke, Sammlungen von Archivalien, Nachlässe von Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Handschriften und weiteres Kulturgut für öffentliche Sammlungen gesichert. Dabei wendete sie rund 200 Millionen Euro aus Ländermitteln auf, ohne selbst Eigentum an den Erwerbungen zu erlangen.

Vermittlung des kulturellen Erbes: Ausstellungsförderung

In Fortführung der bis 2006 gemeinschaftlich mit dem Bund vorgenommenen Förderung unterstützt die Kulturstiftung der Länder seit 2009 mit eigenen Mitteln die Realisation kunst- und kulturhistorischer Ausstellungen von überregionaler Bedeutung. Um der kulturellen Vielfalt der deutschen Regionen gerecht zu werden, fördert die Stiftung vor allem Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung.

Erhaltung von Kulturgütern: Restaurierungsförderung

Bei der Hochwasserkatastrophe in Dresden 2002, dem Brand der Weimarer Herzogin Anna-Amalia-Bibliothek 2004 und dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln 2009 stand die Kulturstiftung der Länder stets mit schneller Hilfe bereit, um herausragende Kulturzeugnisse zu erhalten. 2007 hat die Kulturstiftung der Länder gemeinsam mit der Kulturstiftung des Bundes das Programm „KUR“ ins Leben gerufen, das bis 2011 Konservierungs- und Restaurierungsprojekte von mobilem Kulturgut in Museen, Bibliotheken und Archiven gefördert hat. Von 2014 bis 2018 engagierte sich die Stiftung bei „KUNST AUF LAGER“ – einem Restaurierungsbündnis von vierzehn kulturfördernden Stiftungen, das Museen, Bibliotheken und Archive bei der Modernisierung und Erschließung ihrer Depots sowie bei der Konservierung und Restaurierung von wertvollem Kulturgut unterstützt hat.  Seit 2019 fördert die Kulturstiftung der Länder mit einer eigenen Förderlinie die Restaurierung von Kulturgütern nationalen Ranges. Pro Jahr stehen für restauratorische und konservatorische Maßnahmen 200.000 Euro zur Verfügung.

Erhaltung schriftlicher Originale: Restaurierungsförderung

Seit 2011 widmet sich die Kulturstiftung der Länder dem Erhalt schriftlicher Originale in Museen, Archiven und Bibliotheken Deutschlands: Damals wurde auf Initiative von Kulturstaatsminister Bernd Neumann gemeinsam von Bund und Ländern die „Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts“ (KEK) gegründet. Die KEK, die bis heute von der Kulturstiftung der Länder gefördert wird, unterstützt Modellprojekte zur Rettung schriftlicher Zeugnisse vor Verfall und Zerstörung.

Provenienzforschung

Schon lange und bis heute beschäftigt sich die Kulturstiftung der Länder mit Fragen von unrechtmäßig entzogenem Kulturgut. An den Vorbereitungen zur Gründung der beim Institut für Museumsforschung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz angesiedelten Arbeitsstelle für Provenienzforschung im Jahr 2008 hatte sie maßgeblichen Anteil und trug danach die Kosten der Geschäftsstelle. Am 1. Januar 2015 ist aus der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste und der Arbeitsstelle für Provenienzforschung das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste hervorgegangen.

Institutionelle Förderung: Fürsprecherin der Kultur

Im Auftrag der 16 deutschen Länder fördert die Stiftung auch Interessensverbände der bildenden Kunst, der Literatur, des Theaters, der Übersetzerinnen und Übersetzer, der Musik und der Kunstwissenschaft.

Künstler:innenförderung: Bewerbungsverfahren Künstler:innenstipendien der Bundesrepublik Deutschland

Seit 1996 betreut und organisiert die Kulturstiftung der Länder das Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Auslandsstipendien für Künstlerinnen und Künstler der Bundesrepublik Deutschland für Aufenthalte in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo, der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano, im Deutschen Studienzentrum in Venedig und in der Cité Internationale des Arts in Paris.

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Die Projekte und Initiativen

Mit und seit der Neugründung der Kulturministerkonferenz im Dezember 2018, in der der Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder einen ständigen Sitz hat, hat sich das Aufgabenspektrum noch einmal erweitert. Im Januar 2019 erklärt der erste Vorsitzende der Kulturministerkonferenz, der Senator der Hamburger Behörde für Kultur und Medien Carsten Brosda: „Die Kulturstiftung der Länder steht, genauso wie wir alle in der Kulturpolitik momentan vor der Aufgabe, sich mit einer völlig veränderten Landschaft, in der wir Kulturpolitik, aber auch kulturelle Prozesse in unserem Land betrachten, auseinanderzusetzen und neue Antworten zu finden. Wenn wir über Kulturgüter von nationalem Rang reden, dann ist ja schon eine Frage, was bedeutet das in einer immer diverser werdenden Gesellschaft, in einer Gesellschaft, die von anderen kulturellen Einflüssen geprägt ist, die eingewoben ist in globale, in transkulturelle Netzwerke und eine Gesellschaft, die sich auch ihrer Vergangenheit mit Blick auf die Bezüge des Kolonialismus stellt. Das alles sind Themen, bei denen brauchen wir auch die Kulturstiftung der Länder als einen gehörigen starken Partner auf dem Platz.“ Seit 2019 hat die Kulturstiftung der Länder im Auftrag der Länder Projekte und Förderprogramme konzipiert und auf den Weg gebracht, die dieser „veränderten Landschaft“ Rechnung tragen.

Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

Seit 2020 ist die Kulturstiftung der Länder administrative und organisatorische Trägerin der Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland. Die Errichtung der Kontaktstelle geht zurück auf einen Beschluss von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden vom 16. Oktober 2019. Die Kontaktstelle richtet sich insbesondere an Personen und Institutionen aus den Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften. Als erste Anlaufstelle soll sie den Zugang zu Informationen über Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland eröffnen. Zudem soll sie Beratung auch für Einrichtungen in Deutschland anbieten und die relevanten Akteure miteinander vernetzen.

Digitale Transformation von Kultureinrichtungen: KULTUR.GEMEINSCHAFTEN

Ebenfalls 2020, im ersten Jahr der Corona-Pandemie, hat die Kulturstiftung der Länder gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ein Förderprogramm aufgesetzt, das Kultureinrichtungen und kulturelle Träger bei der digitalen Transformation unterstützt hat. Durch „KULTUR.GEMEINSCHAFTEN“ und ab 2021 das Folgeprogramm „KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen“ erhielten 466 Kultureinrichtungen und kulturelle Träger eine Förderung für den Aufbau eines digital gestützten Austauschs mit ihrem Publikum.

Deutscher Preis für Kulturelle Bildung: Kulturlichter

Im gleichen Jahr rief die Kulturstiftung der Länder gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien einen neuen Preis für digitale kulturelle Bildung ins Leben. Mit „KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung“ werden Projekte und Projektideen ausgezeichnet und gefördert, die digitale Instrumente in der kulturellen Bildung und der Kulturvermittlung innovativ einsetzen.

Bekämpfung des Handels mit geraubten oder illegal eingeführten Kulturgütern: NEXUD

In einer Pilotphase von zunächst drei Jahren realisiert die Kulturstiftung der Länder seit 2021 gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien das „Kompetenznetzwerk Kulturgutschutz in Deutschland – NEXUD“. Kern des Projekts ist die Bekämpfung des Handels mit geraubten und illegal eingeführten Kulturgütern. Es bündelt eine Vielfalt hochspezialisierter wissenschaftlicher Kompetenzen an Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder kulturgutbewahrenden Einrichtungen. Bundes- und Landesbehörden wird damit künftig ein systematisierter Zugriff auf eine breitgefächerte, wissenschaftliche Expertise ermöglicht, um antikes oder archäologisches Kulturgut zügig als solches verifizieren zu können.

Förderung gesellschaftlicher Teilhabe am Museum: MitbeStimmungsorte

Das 2022 beginnende Projekt „MitbeStimmungsorte: Gesellschaftliche Teilhabe am Museum fördern“ zielt auf eine nachhaltige Diversifizierung der BesucherInnenstruktur von Museen. Dafür werden ausgewählte interessierte Museen aus allen 16 Ländern Beratungs- und Unterstützungsangebote bei Veränderungsprozessen erhalten. In dem Projekt sollen Möglichkeiten geprüft werden, wie beispielsweise aktive Teilhabe der Stadtgesellschaft und Mitbestimmungsmöglichkeiten an Themen, Inhalten und Formaten des Museums gelingen und in eine dauerhafte Struktur transferiert werden können.

Interkulturelle Diversifizierung deutscher Museumssammlungen: Neues Sammeln

Wie sich die Realität der Bundesrepublik als Einwanderungsland noch stärker in den Sammlungen ihrer Museen widerspiegeln kann, ist eine Frage, der seit 2022 die Initiative „Neues Sammeln. Interkulturelle Diversifizierung deutscher Museumssammlungen“ nachgeht. In dem Projekt geht es darum, Gemeinsamkeiten geteilter Erinnerung freizulegen, ein Bewusstsein für – auch historische – interkulturelle Zusammenhänge zu schaffen und die besondere Bedeutung der Kultur für die Integration bewusst zu machen.

Konferenz für kulturelle Bildung: YUNIK

2022 war der Auftakt für die Konferenzreihe „YUNIK – Konferenz für kulturelle Bildung“. Die bundesweite Diskurs- und Austauschplattform bietet zeitgemäße Themen, praxisnahe Debatten sowie Inspiration für die tägliche kulturelle Bildungsarbeit in Einrichtungen, Projekten und Initiativen und schafft Gelegenheiten zur Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren der kulturellen Bildung und Kulturvermittlung aus Bildungs- und Kultureinrichtungen, der Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. YUNIK hat das bereits 2004 gestartete Format „Kinder zum Olymp!“ fortgesetzt.

Online Portal für kulturelle Bildung: MAKURA

Seit 2023 gibt es das von der Kulturstiftung der Länder entwickelte und von der Mercator Stiftung geförderte Online-Portal für kulturelle Bildung in Deutschland MAKURA, das Projekte, Zahlen und Fakten zur kulturellen Bildung, bundesweite und lokale Anlaufstellen, aktuelle Diskurse und wissenschaftliche Erkenntnisse sowie kulturpolitische Themen als kuratiertes und interaktives Schaufenster vorstellt.

Sonnenstunden

Im Jahr 2022 hat die Kulturstiftung der Länder mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und anderen Förderern kulturelle Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine unterstützt. Das Programm „Sonnenstunden“ hat Einrichtungen und Organisationen unterstützt, situationsbezogen und zügig kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zu konzipieren und umzusetzen.

#01 Was ist die Kulturstiftung der Länder? – Podcast
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