Antragstellung
Restaurierungsförderung
Die Kulturstiftung der Länder unterstützt mit Hilfe ihres Freundeskreises Restaurierungsvorhaben im Bereich Bildende Kunst und Archivalien in Mittel- und Ostdeutschland.
Anträge für eine Restaurierungsförderung können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven in Mittel- und Ostdeutschland gestellt werden. Die Anträge erfolgen schriftlich, mit aussagekräftigem Abbildungsmaterial sowie, wenn möglich, einem Restaurierungskonzept mit Kostenplan versehen, an die Geschäftsführung des Freundeskreises der Kulturstiftung der Länder, Frau Dr. Britta Kaiser-Schuster; Antragsformulare gibt es nicht.
Zur Begründung Ihres Restaurierungsvorhabens erläutern Sie bitte folgende Aspekte:
1. Die kunst- und kulturhistorische Bedeutung des Objektes
2. Die Bedeutung des Objektes für die Sammlung Ihres Hauses
3. Der Erhaltungszustand des Objektes
4. Der Restaurierungsplan
5. Der Kostenplan
Die Geschäftsführung des Freundeskreises der Kulturstiftung der Länder wird sich nach Eingang des Antrages gerne mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ihr Restaurierungsvorhaben wird dem Vorstand des Freundeskreises der Kulturstiftung der Länder durch die Geschäftsführung vorgestellt. Nach positivem Entscheid seitens des Vorstandes des Freundeskreises der Kulturstiftung der Länder erhalten Sie einen Zuwendungsvertrag mit allen weiteren Informationen, insbesondere über die öffentliche Präsentation.
