Juryreport zur Vorauswahl im Bewerbungsverfahren „Kulturhauptstadt Europas 2025“ in Deutschland veröffentlicht
Der Report ist online verfügbar unter www.kulturstiftung.de/juryreport-kulturhauptstadt-europas-2025/
Die Shortlist-Städte Chemnitz, Hannover, Hildesheim, Magdeburg und Nürnberg haben bis zum 31. Juli 2020 Zeit, ihr Bewerbungsbuch weiterzuentwickeln und auf 100 Seiten zu konkretisieren (bid book 2). Der nun veröffentlichte Report der zwölfköpfigen Jury enthält wichtige Hinweise für die Überarbeitung der Bewerbungskonzepte. Zudem werden die Städte in diesem Jahr von einem Teil der Jurorinnen und Juroren vor Ort besucht. Die Begehungen und das bid book 2 werden in einer Endauswahlsitzung im Herbst 2020 in die finale Entscheidung der europäischen Jury einfließen. Im Anschluss an die Endauswahlsitzung wird die Jury eine deutsche Stadt für den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ empfehlen. Die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) ernennt dann bis spätestens Ende 2020 im Benehmen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eine Stadt zur „Kulturhauptstadt Europas 2025“. Erfüllt die designierte Kulturhauptstadt ihre in der Bewerbung eingegangenen Verpflichtungen, wird ihr am Ende der Monitoring-Phase (bis Frühjahr 2025) der mit 1,5 Millionen Euro dotierte Melina-Mercouri-Preis verliehen.
Neben Deutschland ist auch Slowenien berechtigt, für das Jahr 2025 eine Europäische Kulturhauptstadt zu stellen.
Zum Hintergrund
Bis zum 30. September 2019 mussten die Bewerberstädte ihre 60-seitigen Bewerbungsbücher (bid book 1) einreichen. Auf Grundlage der bid books und der Präsentationen der Bewerberstädte vor der europäischen Jury am 10. und 11. Dezember 2019, hatten die Jurorinnen und Juroren am 12. Dezember 2019 entschieden, welche Städte für die Shortlist empfohlen werden.
Die europäische Jury hat die Bewerbungen der acht deutschen Städte maßgeblich anhand folgender sechs Kriterien bewertet:
Entscheidend war (1.) der Beitrag der Bewerbung zu einer langfristigen Kulturentwicklungsplanung der Stadt („Beitrag zur Langzeitstrategie“), (2.) die „Europäische Dimension“ des geplanten Kulturhauptstadt-Programms, (3.) die Stimmigkeit des Gesamtprogramms und die künstlerische Qualität („Kulturelle und Künstlerische Inhalte“), (4.) die „Umsetzungsfähigkeit“ eines ganzjährigen Kulturfestivals der Bewerberstadt, (5.) die „Erreichung und Einbindung der Gesellschaft“ sowie (6.) der Nachweis geeigneter Strukturen zur Steuerung- und Durchführung durch die „Verwaltung“.
Hintergrundinformationen
Website der Kulturstiftung der Länder
Website der Europäischen Kommission
Website der Kultusministerkonferenz