Vor Ihrer Bewerbung informieren Sie sich bitte eingehend über die Teilnahmebedingungen und die Zielorte.
Wer kann sich bewerben und wer kann sich nicht bewerben?
Bewerberinnen und Bewerber müssen deutsche Staatsangehörige sein oder zum Zeitpunkt der Bewerbung (spätestens am Stichtag 15. Januar) nachweislich ihren ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Für die Villa Massimo (Rompreis) gilt insbesondere: Bewerben können sich außergewöhnlich begabte und qualifizierte Künstlerinnen und Künstler, die in Ihrer Kunstsparte bereits eine überregionale, möglichst internationale Sichtbarkeit erfahren haben und in ihrem jeweiligen Schaffensbereich als überregional impulsgebend gelten.
Für die Casa Baldi und das Deutsche Studienzentrum in Venedig gilt: Die Förderung durch ein Stipendium ist vorgesehen für Künstlerinnen und Künstler, die in ihrer Kunstsparte bereits eine überregionale Sichtbarkeit erfahren haben und sich in ihrer künstlerischen Weiterentwicklung auf die Inspirationsorte Olevano Romano und Venedig einlassen wollen. Von Bewerbenden für das Venedig-Stipendium wird zudem erwartet, dass sie einen Bezug zu Venedig herstellen wollen und den Kontakt zu den wissenschaftlichen Disziplinen suchen, denen die übrigen Stipendiatinnen und Stipendiaten des Studienzentrums angehören.
Für die Cité Internationale des Arts in Paris gilt: Das Stipendium richtet sich an Bewerbende, die in ihrer Kunstsparte bereits eine überregionale Sichtbarkeit erlangt haben und sich in ihrer künstlerischen Weiterentwicklung auf den internationalen Charakter der Seinestadt einlassen wollen.
Bei Bewerbungen aus dem Ausland kann z. Zt. die Cité Internationale des Arts in Paris als Zielort nicht ausgewählt werden.
Bewerbungen von Studierenden sind ausgeschlossen; das heißt, dass die künstlerische Ausbildung zum Zeitpunkt der Bewerbung beziehungsweise bis zum 15. Januar (Ende der Bewerbungsfrist) nachweislich abgeschlossen sein muss. Dies gilt für Bewerbungen von Teilnehmenden an künstlerischen Aufbaustudiengängen sowie von Meisterschülerinnen und Meisterschüler entsprechend.
Laufende wissenschaftliche Ausbildungen (z. B. ein Studium im Fach Kunstgeschichte) stehen einer Bewerbung um eines der Künstlerstipendien nicht entgegen.
Barrierefreiheit eingeschränkt
Die Künstlerresidenzen in Rom, Olevano Romano, Venedig und Paris sind weitgehend in historischen Gebäuden untergebracht und baulich sehr unterschiedlich gestaltet. An allen vier Standorten ist eine uneingeschränkte Barrierefreiheit leider nicht gegeben. Liegt eine persönliche Beeinträchtigung der Mobilität vor, nehmen Sie bitte vor der Bewerbung Kontakt mit uns auf. Die Frage, ob und wo ein Residenzaufenthalt möglich ist, wird im Einzelfall geklärt. (Kontaktaufnahme bitte ausschließlich per E-Mail.)
Künstlerpaare, -gruppen und Einzelpersonen mit persönlicher Begleitung
Die Künstlerresidenzen in Rom, Olevano Romano, Venedig und Paris verfügen über verschiedene Möglichkeiten, um Künstlerpaare, -gruppen und Einzelpersonen mit persönlicher Begleitung aufzunehmen. Teilweise stehen Räumlichkeiten zur gemeinsamen Unterbringung zur Verfügung, teilweise ist die gleichzeitige Unterbringung von mehreren Personen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nur bedingt möglich. Vor Ihrer Bewerbung informieren Sie sich bitte eingehend unbedingt über die Zielorte. Künstlerpaare, -gruppen und Einzelpersonen mit persönlicher Begleitung (z. B. Kind) werden gebeten, vor der Bewerbung Kontakt mit uns aufzunehmen, um zu klären, welche Künstlerresidenz über geeignete Unterbringungsmöglichkeiten verfügt. (Kontaktaufnahme bitte ausschließlich per E-Mail.)
In welchen Sparten sind Bewerbungen möglich?
Architektur
Bewerberinnen und Bewerber aus den Bereichen Urbanistik und Landschaftsarchitektur sind ausdrücklich zugelassen.
Bildende Kunst
Eine Beschränkung auf bestimmte Bildformen oder formübergreifende Positionen gibt es nicht.
Literatur (Prosa und Lyrik)
Bewerberinnen und Bewerber aus den Bereichen Graphic Novel und Kinder- und Jugendbuch sind ausdrücklich zugelassen.
Eine Bewerbungsmöglichkeit in der Sparte Literatur besteht für die Cité Internationale des Arts in Paris derzeit nicht.
Musik (Komposition)
Bewerberinnen und Bewerber aus dem Bereich elektronischer Musik sind ausdrücklich zugelassen.
Für die Cité Internationale des Arts in Paris können sich auch Interpretinnen und Interpreten bewerben.
Vor Ihrer Bewerbung informieren Sie sich bitte eingehend über die Teilnahmebedingungen.
Parallelbewerbungen in zwei Sparten und erneute Bewerbungen auf ein in diesem Verfahren bereits erhaltenes Stipendium sind nicht möglich.
Eine Bewerbungsmöglichkeit für ein sog. Praxisstipendium in der Villa Massimo besteht nicht. Dieses Stipendium wird durch die Villa Massimo direkt vergeben.
Welchen Zeitraum umfassen die Stipendienaufenthalte in Rom, Olevano Romano, Venedig und Paris?
Rom: 10 Monate, jeweils von Anfang September bis Ende Juni des Folgejahres;
Olevano Romano: 3 Monate, jeweils ein Jahresquartal;
Venedig: 3 Monate, jeweils ein Jahresquartal; die Zuteilung erfolgt durch die Direktion des Studienzentrums in Abstimmung mit den Stipendiatinnen und Stipendiaten.
Paris: 6 Monate, jeweils von Anfang Mai bis Ende Oktober und von Anfang November bis Ende April.
(Die Vereinbarung über die Förderung des Stipendienaufenthaltes in Paris erfolgt über die zuständige Landesbehörde des Sitzlandes bzw. des Landes, in dem die Stipendiatinnen und Stipendiaten gemeldet sind. Für die zeitliche Abstimmung des Aufenthaltes ist das beauftragte Fachreferat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zuständig.)
Eine Verlängerung der Aufenthalte ist nicht möglich.
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerbungen sind ausschließlich über das Online-Formular einzureichen.
Postalische Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.
Paare und Gruppen bewerben sich gemeinsam mit einem Bewerbungsformular. Bei Paar- und Gruppenbewerbungen müssen alle Mitbewerberinnen und -bewerber die Teilnahmebedingungen erfüllen. Für Begleitpersonen aus dem persönlichen Umfeld gilt diese Bedingung nicht. Bitte unterscheiden Sie bei Ihren Angaben im Bewerbungsformular deutlich zwischen Mitbewerberinnen bzw. -bewerber und persönlichen Begleitpersonen (z. B. Kind).
Bitte beachten Sie, dass das Ausfüllen des Bewerbungsformulars eine Zwischenspeicherung derzeit nicht möglich ist. Bitte unterbrechen Sie die Dateneingabe nicht. In diesem Fall würden die bereits eingegebenen Daten verloren gehen.
Bis wann muss die Bewerbung eingereicht werden?
Die ausschließende Bewerbungsfrist ist der 15. Januar, 24:00 Uhr. Der fristgerechte Eingang des Bewerbungsformulars gilt als Anmeldung zum Bewerbungsverfahren.
Bitte bewerben Sie sich frühzeitig! Die Bewerbungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Gegen Ende der Bewerbungsfrist ist aufgrund des sehr hohen Bewerbungsaufkommens mit einer verzögerten Bearbeitung zu rechnen.
Die Einreichung von Anlagen (z. B. des Portfolios in der Sparte Bildende Kunst) kann nach dem fristgerechten Eingang des Bewerbungsformulars auch noch nach dem 15. Januar erfolgen.
Bitte beachten Sie die mitgeteilten Fristen für die Einreichung der Anlagen. Die Einreichfristen sind mit dem 15. Januar (Bewerbungsschluss) nicht identisch. Bei Nichtbeachtung können Anlagen nicht angenommen werden.
Wie verläuft das Bewerbungs- und Auswahlverfahren?
in den Sparten Architektur, Literatur und Musik:
In diesen Sparten ist das Bewerbungs- und Auswahlverfahren einstufig.
Vor Ihrer Bewerbung informieren Sie sich bitte eingehend über die Teilnahmebedingungen und die Zielorte.
Schritt 1: Bitte füllen Sie den Online-Bewerbungsformular vollständig und wahrheitsgemäß aus. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben sind zu bestätigen. Bitte beachten Sie, dass falsche Angaben zum Verfahrensausschluss oder zur Aberkennung eines zuerkannten Stipendiums führen können!
Schritt 2: Nach Versand bzw. Eingang des Bewerbungsformulars erhalten Sie eine automatisierte E-Mail mit der Eingangsbestätigung.
Mit Blick auf alle folgenden E-Mails, die automatisch durch das System verschickt werden, wird empfohlen, immer auch den Spam-Eingangsordner zu kontrollieren.
Schritt 3: Nach Prüfung der von Ihnen im Bewerbungsformular gemachten Angaben erhalten Sie per E-Mail die Aufforderung, innerhalb der mitgeteilten Frist (Architektur: 21 Tage, Literatur und Musik 14 Tage) Bewerbungsanlagen einzureichen. Die Übermittlung, die Art und die Form (digital) der Anlagen entnehmen Sie bitte dieser E-Mail.
Links zu Demonstratoren (z. B. Konzertmitschnitte, Einspielungen) teilen Sie uns bitte über eine separate E-Mail mit.
Schritt 4: Nach Abschluss des Auswahlverfahrens (in der Regel spätestens Ende Juni) werden Sie über das Ergebnis durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Zusage) oder die Kulturstiftung der Länder (Absage) informiert.
Das Gesamtergebnis des Bundesauswahlverfahrens wird durch eine online-Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bekannt gegeben.
Schritt 5: Ihre Daten werden nach Abschluss des Gesamtverfahrens, spätestens aber nach einem Jahr gelöscht.
in der Sparte Bildende Kunst:
In dieser Sparte ist das Bewerbungs- und Auswahlverfahren zweistufig.
Vor Ihrer Bewerbung informieren Sie sich bitte eingehend über die Teilnahmebedingungen und die Zielorte.
Schritt 1: Bitte füllen Sie den Online-Bewerbungsformular vollständig und wahrheitsgemäß aus. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben sind zu bestätigen. Bitte beachten Sie, dass falsche Angaben zum Verfahrensausschluss oder zur Aberkennung eines zuerkannten Stipendiums führen können!
Schritt 2: Nach Versand bzw. Eingang des Bewerbungsbogens erhalten Sie eine automatisierte E-Mail mit der Eingangsbestätigung.
Mit Blick auf alle folgenden E-Mails, die automatisch durch das System verschickt werden, wird empfohlen, immer auch den Spam-Eingangsordner zu kontrollieren.
Schritt 3: Nach Prüfung der von Ihnen im Bewerbungsformular gemachten Angaben erhalten Sie per E-Mail die Zugangsdaten, um innerhalb von 14 Tagen ein aussagekräftiges Portfolio für das Vorauswahlverfahren einzureichen (zulässiges Dateiformat: pdf, Dateigröße max. 30 MB; max. 12 Seiten [einschließlich eines optionales Deckblatts] in einer Datei).
Schritt 4: Eine Jury nominiert (in der Regel bis spätestens Ende April) die Bewerberinnen und Bewerber für die Bundesendauswahl. Das Juryergebnis wird allen Bewerberinnen und Bewerbern per E-Mail mitgeteilt.
Die Bewerberinnen und Bewerber, die nicht für die Bundesendauswahl nominiert worden sind, erhalten per E-Mail eine entsprechende Nachricht.
Schritt 5: Nach Abschluss des Auswahlverfahrens (in der Regel spätestens Ende Juni) werden die für die Bundesendauswahl nominierten Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Zusage) oder die Kulturstiftung der Länder (Absage) informiert.
Das Gesamtergebnis des Bundesauswahlverfahrens wird durch eine online-Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bekannt gegeben.
Schritt 6: Ihre Daten werden nach Abschluss des Gesamtverfahrens, spätestens aber nach einem Jahr gelöscht.
Welche Angaben (Bewerbungsformular) und Anlagen (Digitalisate) werden erfragt?
Angaben (Bewerbungsformular)
Die Angaben zur Person, zur Bewerbung und zu Vita und Werk sowie eine aussagekräftige Darlegung der Gründe für den Aufenthalt in Rom, Olevano Romano, Venedig oder Paris geben Sie bitte in den Bewerbungsbogen ein.
Bitte konzentrieren Sie sich bei den Angaben zu Ihrem Lebenslauf beziehungsweise künstlerischen Werdegang auf die für Sie wichtigsten Stationen und Aktivitäten. Eine Auswahl der jeweils max. 10 herausragenden Projekte, Ausstellungen (Einzel- und Gemeinschaftsausstellungen), Publikationen, Kompositionen/Interpretationen oder Auszeichnungen hat für die Jury eine deutliche größere Strahl- und Aussagekraft als summarische Ausführungen.
Zur Auswahl der wichtigsten Stationen und Aktivitäten passt am besten die knappe, übersichtliche Darstellung. Nutzen Sie, wo es sinnvoll ist, die Vorteile der tabellarischen Form (Spiegelstriche).
Anlagen (Digitalisate)
Bitte reichen sie die Anlagen erst nach Aufforderung ein. Bitte beachten Sie die formalen Anforderungen und die mitgeteilten Fristen zur Einreichung der Anlagen. Die Einreichfristen sind mit dem 15. Januar (Bewerbungsschluss) nicht identisch. Bitte beachten Sie ebenso die mitgeteilten Formatvorgaben. Bei Nichtbeachtung können Anlagen nicht angenommen werden.
Anlagen für eine Bewerbung in der Sparte Architektur (auch Urbanistik und Landschaftsarchitektur)
Präsentationen von mindestens 3 bis max. 9 nach dem Studium geschaffenen Projekten. Für jede Projektpräsentation sind jeweils eine pdf-Datei mit bis zu 5 Seiten für Bilder und Texte zulässig. Die Projektdateien sollten die Größe von 5 MB nicht überschreiten.
Sofern die eingereichten Arbeiten im Fall von Einzelbewerbungen in einem unselbständigen Arbeitsverhältnis entstanden sind, soll die maßgeblich eigene geistige Leistung ausgewiesen werden. Bei Paar- und Gruppenbewerbungen werden die eingereichten Arbeiten – so nicht anders ausgewiesen – als Gemeinschaftsleistungen verstanden.
Publikationen (max. 3) zu den eigenen Arbeiten können beigefügt werden (Dateiformat: pdf).
Anlagen für eine Bewerbung in der Sparte Bildende Kunst
Portfolio (max. 12 Seiten [einschließlich eines optionales Deckblatts] in einer Datei zusammengefasst, Dateiformat: pdf, Dateigröße: max. 30 MB). Bitte beachten Sie, dass größere Portfolios nicht angenommen werden können.
Anlagen für eine Bewerbung in der Sparte Literatur
Ein veröffentlichtes Werk (nicht im Selbstverlag; Dateiformat: pdf). Es muss ursprünglich in deutscher Sprache verfasst sein; ins Deutsche übersetzte Werke sind nicht zugelassen.
Exposés und Manuskripte werden als Arbeitsvorhaben verstanden, die im Bewerbungsformular im Freitextfeld „Begründung (z. B. Motivation oder Projekt) für den Aufenthalt (…)“ beschrieben werden können.
Anlagen für eine Bewerbung in der Sparte Musik (Komposition; nur in der Cité auch Interpretation)
Es können Partituren (Dateiformat: pdf) und professionelle Aufführungsmitschnitte oder Studioproduktionen (als Dauerlink) sowie ein Werkverzeichnis (Dateiformat: pdf) eingereicht werden.
Links zu Demonstratoren, idealerweise werbe- und anmeldefrei (Soundcloud, Vimeo oder YouTube), teilen Sie uns bitte unformatiert über eine separate E-Mail an die oben stehende E-Mailadresse mit. WAV- und mp3-Dateien laden Sie gegebenenfalls über den mitgeteilten Upload-Link hoch.
Die Auswahl der Kompositionen ist auf max. 3 nach dem Studium entstandene Werke zu beschränken.
Interpretinnen und Interpreten, die sich für ein Stipendium in der Cité bewerben, können anstatt der drei Partituren drei weitere Aufführungsmitschnitte oder Studioproduktionen als Dauerlink einreichen.
Bei erneuter Bewerbung sind – in allen Sparten – neue Unterlagen vorzulegen.