Frequently asked questions – Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsverfahren.

Wer kann sich bewerben und wer kann sich nicht bewerben?

Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder zum Zeitpunkt der Bewerbung (spätestens am Stichtag 15. Januar) seit mindestens 5 Jahren den ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Für Villa Massimo, Casa Baldi und das Deutsche Studienzentrum Venedig gilt: Bewerben können sich hochbegabte und außergewöhnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler, die in Ihrer Kunstsparte bereits eine überregionale, möglichst internationale Sichtbarkeit erfahren haben und was sich in relevanten greifbaren Projektumsetzungen (Architektur), institutionellen Auftritten (Bildende Kunst), Veröffentlichungen (Literatur) oder Produktionen (Musik) dokumentiert.

Für die Cité Internationale des Arts in Paris können sich darüber hinaus Künstlerinnen und Künstler bewerben, die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind.

Bei Bewerbungen aus dem Ausland kann z. Zt. die Cité Internationale des Arts in Paris als Wunsch- oder alternativer Zielort nicht ausgewählt werden.

Bewerbungen von Studierenden sind ausgeschlossen; das heißt, dass die künstlerische Ausbildung zum Zeitpunkt der Bewerbung beziehungsweise bis zum 15. Januar (Ende der Bewerbungsfrist) nachweislich abgeschlossen sein muss. Dies gilt für Bewerbungen von Teilnehmenden an künstlerischen Aufbaustudiengängen sowie von Meisterschülerinnen und Meisterschüler entsprechend.

Laufende wissenschaftliche Ausbildungen (z. B. ein Studium im Fach Kunstgeschichte) stehen einer Bewerbung um eines der Künstlerstipendien nicht entgegen.

Barrierefreiheit eingeschränkt
Die Künstlerresidenzen in Rom, Olevano Romano, Venedig und Paris sind weitgehend in historischen Gebäuden untergebracht und baulich sehr unterschiedlich gestaltet. An allen vier Standorten ist eine uneingeschränkte Barrierefreiheit leider nicht gegeben. Liegt eine persönliche Beeinträchtigung vor, nehmen Sie bitte vor der Bewerbung Kontakt mit uns auf. Die Frage, ob und wo ein Residenzaufenthalt möglich ist, wird im Einzelfall geklärt. (Kontaktaufnahme bitte ausschließlich per E-Mail.)

Künstlerpaare, -gruppen und Einzelpersonen mit persönlicher Begleitung
Die Künstlerresidenzen in Rom, Olevano Romano, Venedig und Paris verfügen über verschiedene Möglichkeiten, um Künstlerpaare, -gruppen und Einzelpersonen mit persönlicher Begleitung aufzunehmen. Teilweise stehen Räumlichkeiten zur gemeinsamen Unterbringung zur Verfügung, teilweise ist die gleichzeitige Unterbringung von mehreren Personen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nur bedingt möglich. Künstlerpaare, -gruppen und Einzelpersonen mit persönlicher Begleitung (z. B. Kind) werden daher gebeten, vor der Bewerbung Kontakt mit uns aufzunehmen, um zu klären, welche Künstlerresidenz über geeignete Unterbringungsmöglichkeiten verfügt. (Kontaktaufnahme bitte ausschließlich per E-Mail.)

 

In welchen Sparten sind Bewerbungen möglich?

Architektur
Bewerberinnen und Bewerber aus dem Bereich Landschaftsarchitektur sind ausdrücklich zugelassen.

Bildende Kunst
Eine Beschränkung auf bestimmte Bildformen oder formübergreifende Positionen gibt es nicht.

Literatur
Eine Bewerbungsmöglichkeit in der Sparte Literatur besteht für die Cité Internationale des Arts in Paris derzeit nicht.

Musik (Komposition)
Für die Cité Internationale des Arts in Paris können sich auch Interpretinnen und Interpreten bewerben.

Parallelbewerbungen in zwei Sparten sind nicht möglich.

Eine Bewerbungsmöglichkeit für ein sog. Praxisstipendium in der Villa Massimo besteht nicht. Dieses Stipendium wird durch die Villa Massimo direkt vergeben.

 

Welchen Zeitraum umfassen die Stipendienaufenthalte in Rom, Olevano Romano, Venedig und Paris?

Rom: 10 Monate, jeweils von Anfang September bis Ende Juni des Folgejahres;

Olevano Romano: 3 Monate;

Venedig: 3 Monate;

Paris: 6 Monate, jeweils vom 1. Mai bis zum 31. Oktober und vom 1. November bis 30. April.
(Die Vereinbarung über die Förderung des Stipendienaufenthaltes in Paris erfolgt über die zuständige Landesbehörde des Sitzlandes beziehungsweise des Landes, in dem die Stipendiatinnen und Stipendiaten gemeldet sind. Für die zeitliche Abstimmung des Aufenthaltes ist das beauftragte Fachreferat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zuständig.)

Eine Verlängerung der Aufenthalte ist nicht möglich.

 

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungen sind ausschließlich über das Online-Formular einzureichen.

Postalische Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.

Paare und Gruppen bewerben sich gemeinsam mit einem Bewerbungsformular. Bei Paar- und Gruppenbewerbungen müssen alle Mitbewerberinnen und -bewerber die Teilnahmebedingungen erfüllen. Für Begleitpersonen z. B. aus dem persönlichen Umfeld gilt diese Bedingung nicht. Bitte unterscheiden Sie bei Ihren Angaben im Bewerbungsbogen deutlich zwischen Mitbewerberinnen bzw. -bewerber und persönlichen Begleitpersonen (z. B. Kind).

Bitte beachten Sie, dass das Ausfüllen des Bewerbungsbogens eine Zwischenspeicherung derzeit nicht möglich ist. Bitte unterbrechen Sie die Dateneingabe nicht, in diesem Fall würden die bereits eingegebenen Daten verloren gehen.

 

Bis wann muss die Bewerbung eingereicht werden?

Die ausschließende Bewerbungsfrist ist der 15. Januar, 24:00 Uhr. Der fristgerechte Eingang des Bewerbungsbogens gilt als Anmeldung zum Bewerbungsverfahren.

Bitte bewerben Sie sich frühzeitig! Die Bewerbungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Gegen Ende der Bewerbungsfrist ist aufgrund des sehr hohen Bewerbungsaufkommens mit einer verzögerten Bearbeitung zu rechnen.

Die Einreichung von Anlagen (z. B. des Portfolios in der Sparte Bildende Kunst) kann nach dem fristgerechten Eingang des Bewerbungsbogens auch noch nach dem 15. Januar erfolgen.

 

Wie verläuft das Bewerbungs- und Auswahlverfahren?

in den Sparten Architektur, Literatur und Musik:

In diesen Sparten ist das Bewerbungs- und Auswahlverfahren einstufig.

Vor Ihrer Bewerbung informieren Sie sich bitte unbedingt hier über die Teilnahmebedingungen und über die Zielorte.

Schritt 1: Bitte füllen Sie den Online-Bewerbungsbogen vollständig und wahrheitsgemäß aus. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben sind zu bestätigen. Bitte beachten Sie, dass falsche Angaben zum Verfahrensausschluss oder zur Aberkennung eines zuerkannten Stipendiums führen können!

Schritt 2:
Nach Versand bzw. Eingang des Bewerbungsbogens erhalten Sie eine automatisierte E-Mail mit der Eingangsbestätigung.

Mit Blick auf alle folgenden E-Mails, die automatisch durch das System verschickt werden, wird empfohlen, immer auch den Spam-Eingangsordner zu kontrollieren.

Schritt 3:
Nach Prüfung der von Ihnen im Bewerbungsbogen gemachten Angaben erhalten Sie per E-Mail die Aufforderung, innerhalb der mitgeteilten Frist (Architektur: 21 Tage, Literatur und Musik 14 Tage) Bewerbungsanlagen einzureichen. Die Übermittlung, die Art und die Form (in der Regel digital) der Anlagen entnehmen Sie bitte dieser E-Mail.

Links zu Demonstratoren (z. B. Konzertmitschnitte, Einspielungen) teilen Sie uns bitte über eine separate E-Mail mit.

Schritt 4: Nach Abschluss des Auswahlverfahrens (in der Regel spätestens Ende Juni) werden Sie über das Ergebnis durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Zusage) oder die Kulturstiftung der Länder (Absage) informiert.

Das Gesamtergebnis des Bundesauswahlverfahrens wird mittels einer online-Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bekannt gegeben.

Schritt 5: Ihre Daten werden nach Abschluss des Gesamtverfahrens, spätestens aber nach einem Jahr gelöscht.

 

in der Sparte Bildende Kunst:

In dieser Sparte ist das Bewerbungs- und Auswahlverfahren zweistufig.

Vor Ihrer Bewerbung informieren Sie sich bitte unbedingt hier über die Teilnahmebedingungen und über die Zielorte.

Schritt 1: Bitte füllen Sie den Online-Bewerbungsbogen vollständig und wahrheitsgemäß aus. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben sind zu bestätigen. Bitte beachten Sie, dass falsche Angaben zum Verfahrensausschluss oder zur Aberkennung eines zuerkannten Stipendiums führen können!

Schritt 2:
Nach Versand bzw. Eingang des Bewerbungsbogens erhalten Sie eine automatisierte E-Mail mit der Eingangsbestätigung.

Mit Blick auf alle folgenden E-Mails, die automatisch durch das System verschickt werden, wird empfohlen, immer auch den Spam-Eingangsordner zu kontrollieren.

Schritt 3: Nach Prüfung der von Ihnen im Bewerbungsbogen gemachten Angaben erhalten Sie per E-Mail die Zugangsdaten, um innerhalb von 14 Tagen ein aussagekräftiges Portfolio für das Vorauswahlverfahren einzureichen (zulässiges Dateiformat: pdf, Dateigröße max. 30 MB; max. 12 Seiten [einschließlich eines optionales Deckblatts] in einer Datei).

Schritt 4: Eine Jury nominiert (in der Regel bis spätestens Ende April) die Bewerberinnen und Bewerber für die Bundesendauswahl. Das Juryergebnis wird allen Bewerberinnen und Bewerbern per E-Mail mitgeteilt.

Schritt 5: Die Bewerberinnen und Bewerber, die für die Bundesendauswahl nominiert worden sind, können in diesem Zusammenhang aufgefordert werden, innerhalb der mitgeteilten Frist weitere Anlagen einzureichen. Die Übermittlung, die Art und die Form (in der Regel digital) der Anlagen entnehmen Sie bitte der vorgenannten E-Mail.

Links zu Demonstratoren (z. B. Videos, Mitschnitte von Performances) teilen Sie uns bitte über eine separate E-Mail mit.

Die Bewerberinnen und Bewerber, die nicht für die Bundesendauswahl nominiert worden sind, erhalten per E-Mail eine entsprechende Nachricht.

Schritt 6: Nach Abschluss des Auswahlverfahrens (in der Regel spätestens Ende Juni) werden die für die Bundesendauswahl nominierten Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Zusage) oder die Kulturstiftung der Länder (Absage) informiert.

Das Gesamtergebnis des Bundesauswahlverfahrens wird mittels einer online-Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bekannt gegeben.

Schritt 7: Ihre Daten werden nach Abschluss des Gesamtverfahrens, spätestens aber nach einem Jahr gelöscht.

 

Welche Angaben (Bewerbungsbogen) und Anlagen werden erfragt?

Angaben (Bewerbungsbogen)
Die Angaben zur Person, zur Bewerbung und zu Vita und Werk sowie eine aussagekräftige Darlegung der Gründe für den Aufenthalt in Rom, Olevano Romano, Venedig oder Paris geben Sie bitte in den Bewerbungsbogen ein.

Bitte konzentrieren Sie sich bei den Angaben zu Ihrem Lebenslauf beziehungsweise künstlerischen Werdegang auf die für Sie wichtigsten Stationen und Aktivitäten. Eine Auswahl der jeweils 10 herausragenden Projekte, Ausstellungen (Einzel- und Gemeinschaftsausstellungen), Publikationen, Kompositionen/Interpretationen oder Auszeichnungen hat für die Jury eine deutliche größere Strahl- und Aussagekraft als summarische Ausführungen.

Zur Auswahl der wichtigsten Stationen und Aktivitäten passt am besten die knappe, übersichtliche Darstellung. Nutzen Sie, wo es sinnvoll ist, die Vorteile der tabellarischen Form (Spiegelstriche).

Bitte beachten Sie unbedingt die formalen Anforderungen. Eine Nichtberücksichtigung kann zur Ablehnung der Bewerbung führen!

 

Anlagen für eine Bewerbung in der Sparte Architektur (auch Landschaftsarchitektur)
Präsentationen von mindestens 3 bis max. 9 nach dem Studium geschaffenen Projekten. Für jede Projektpräsentation sind jeweils eine pdf-Datei mit bis zu 5 Seiten für Bilder und Texte zulässig. Die Projektdateien sollten die Größe von 5 MB nicht überschreiten.

Sofern die eingereichten Arbeiten im Fall von Einzelbewerbungen in einem unselbständigen Arbeitsverhältnis entstanden sind, soll die maßgeblich eigene geistige Leistung ausgewiesen werden. Bei Paar- und Gruppenbewerbungen werden die eingereichten Arbeiten grundsätzlich als Gemeinschaftsleistungen verstanden.

Publikationen (max. 3) zu den eigenen Arbeiten können beigefügt werden (Dateiformat: pdf).

 

Anlagen für eine Bewerbung in der Sparte Bildende Kunst
Portfolio (max. 12 Seiten [einschließlich eines optionales Deckblatts] in einer Datei zusammengefasst, Dateiformat: pdf, Dateigröße: max. 30 MB). Bitte beachten Sie, dass größere Portfolios nicht berücksichtigt werden können. Das Portfolio für das Vorauswahlverfahren ist erst nach Aufforderung einzureichen.

Darüber hinaus nur auf Anforderung der Jury für die Bundesendauswahl: Ausstellungskataloge oder Einzelbeiträge (insgesamt max. 3, Dateiformat: pdf).

Filme und Videos, aufgezeichnete Performances, Webkunst (max. 3 Beispiele als Dauerlinks).
Links zu Demonstratoren teilen Sie uns bitte über eine separate E-Mail mit.

 

Anlagen für eine Bewerbung in der Sparte Literatur
1 Werk (publiziert oder als Manuskript/Exposé; Dateiformat: pdf). Es muss ursprünglich in deutscher Sprache verfasst sein; ins Deutsche übersetzte Werke sind nicht zugelassen.

 

Anlagen für eine Bewerbung in der Sparte Musik (Komposition; nur in der Cité auch Interpretation)
Es können Partituren (Dateiformat: pdf) und professionelle Aufführungsmitschnitte oder Studioproduktionen (als Dauerlink) sowie ein Werkverzeichnis (Dateiformat: pdf) eingereicht werden.

Links zu Demonstratoren, idealerweise werbe- und anmeldefrei (Soundcloud, Vimeo oder YouTube), teilen Sie uns bitte unformatiert über eine separate E-Mail an die oben stehende E-Mailadresse mit. WAV- und mp3-Dateien laden Sie gegebenenfalls über den mitgeteilten Upload-Link hoch.

Die Auswahl der Kompositionen ist auf max. 3 nach dem Studium entstandene Werke zu beschränken.

Interpretinnen und Interpreten, die sich für ein Stipendium in der Cité bewerben, können anstatt der drei Partituren drei weitere Aufführungsmitschnitte oder Studioproduktionen als Dauerlink einreichen.

 

Bei erneuter Bewerbung sind – in allen Sparten – auch neue Unterlagen vorzulegen.

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