(A) in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo und der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano,

(B) im Deutschen Studienzentrum in Venedig und

(C) in der Cité Internationale des Arts in Paris

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die für die Kunstförderung zuständigen Behörden der Länder und die Kulturstiftung der Länder sind übereingekommen, bei der Auswahl von Künstlerinnen und Künstlern für einen Aufenthalt in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo, der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano, im Deutschen Studienzentrum in Venedig und in der Cité Internationale des Arts in Paris nachstehende Teilnahmebedingungen für die Bewerbung anzuwenden:

A

Deutsche Akademie Rom Villa Massimo

Deutsche Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano

Die Deutsche Akademie Rom ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und eine Einrichtung im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Ihre Aufgabe ist es, hochbegabten Künstlerinnen und Künstlern durch einen längeren Studienaufenthalt (zehn Monate in der Villa Massimo; drei Monate in der Casa Baldi), eingebunden in das kulturelle Leben Roms und Italiens, die Möglichkeit zu bieten, sich künstlerisch weiter zu entwickeln.

1. Stipendiatenprofil

a) Die Förderung ist vorgesehen für außergewöhnlich qualifizierte und begabte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur (auch Landschaftsarchitektur), Bildende Kunst (Zeichnungen, Malerei, Skulptur, Fotografie, Neue Medien), Literatur und Musik (Komposition).

b) Sie müssen

  • in ihrer Kunstsparte bereits eine überregionale, möglichst internationale Sichtbarkeit erfahren haben, die sich in relevanten greifbaren Projektumsetzungen (Architektur), institutionellen Auftritten (Bildende Kunst), Veröffentlichungen (Literatur) oder Produktionen (Musik) dokumentiert. Bewerbungen von Studierenden sind ausgeschlossen; dies gilt für Bewerbungen von Teilnehmenden an künstlerischen Aufbaustudiengängen sowie von Meisterschülerinnen und Meisterschülern entsprechend.
  • deutsche Staatsangehörige sein oder zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens 5 Jahren den ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben.


2. Bewerbung

Künstlerinnen und Künstler, die die unter Ziff. 1. genannten Voraussetzungen erfüllen, können sich über die zentrale online-Bewerbungsplattform der Kulturstiftung der Länder bis spätestens zum 15. Januar für einen Studienaufenthalt im nächsten Jahr bewerben.

Dabei können sie maximal eine den Zielort betreffende Bewerbungsalternative angeben.

Es ist anzugeben,

  • welche Gründe sie für den Aufenthalt in Italien/Rom oder Olevano Romano haben;
  • dass sie sich verpflichten, während der Dauer des Auslandsaufenthalts vor Ort präsent zu sein.

Ehemalige Studiengäste der Villa Massimo und der Casa Baldi können sich nur mit besonderer Begründung und nach Abschluss des Stipendiums für einen Aufenthalt in der jeweils anderen Einrichtung bewerben.

3. Auswahlverfahren

a) Das Auswahlverfahren ist einstufig in den Sparten Architektur, Literatur und Musik (Komposition); in der Sparte Bildende Kunst ist es zweistufig mit einer Vorauswahl und einer Endauswahl, beide durchgeführt von der Kulturstiftung der Länder.

Bildende Künstlerinnen und Künstler, die durch die Jury für die Bundesendauswahl ausgewählt worden sind, werden mit der Benachrichtigung über die Nominierung gebeten, über das geforderte Portfolio hinaus digitale und analoge Anlagen zur Bewerbung einzureichen (siehe unten Abschnitt D).

b) Die Vorauswahl in der Sparte Bildende Kunst erfolgt bis spätestens Ende April, die Endauswahl in allen Sparten findet bis spätestens Ende Juni statt.

B

Deutsches Studienzentrum in Venedig

Im Deutschen Studienzentrum können außergewöhnlich begabte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur (auch Landschaftsarchitektur), Bildende Kunst (Zeichnungen, Malerei, Skulptur, Fotografie, Neue Medien), Literatur und Musik (Komposition) einen jeweils dreimonatigen Stipendienaufenthalt verbringen.

Ihr besonderes Profil erhält die Künstlerförderung in Venedig durch die Interdisziplinarität des Deutschen Studienzentrums, die auch die Geisteswissenschaften umfasst. Über ein auf die institutionelle Struktur zugeschnittenes Veranstaltungsprogramm können Künstlerinnen und Künstler ebenso mit Kolleginnen und Kollegen wie mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie einem interessierten Publikum ins Gespräch kommen.

1. Stipendiatenprofil

a) Gefördert werden außergewöhnlich begabte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik (Komposition), die zu ihrer künstlerischen Weiterentwicklung den Kontakt zu den wissenschaftlichen Disziplinen suchen, denen die übrigen Stipendiatinnen und Stipendiaten des Deutschen Studienzentrums angehören.

b) Sie müssen

  • in ihrer Kunstsparte bereits eine überregionale, möglichst internationale Sichtbarkeit erfahren haben, die sich in relevanten greifbaren Projektumsetzungen (Architektur), institutionellen Auftritten (Bildende Kunst), Veröffentlichungen (Literatur) oder Produktionen (Musik) dokumentiert. Bewerbungen von Studierenden sind ausgeschlossen; dies gilt für Bewerbungen von Teilnehmenden an künstlerischen Aufbaustudiengängen sowie von Meisterschülerinnen und Meisterschülern entsprechend.
  • deutsche Staatsangehörige sein oder zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens 5 Jahren den ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben.


2. Bewerbung

Künstlerinnen und Künstler, die die unter Ziff. 1. genannten Voraussetzungen erfüllen, können sich über die zentrale online-Bewerbungsplattform der Kulturstiftung der Länder bis spätestens zum 15. Januar für einen Studienaufenthalt im nächsten Jahr bewerben.

Dabei können sie maximal eine den Zielort betreffende Bewerbungsalternative angeben.

Es ist anzugeben,

  • welche Gründe sie für den Aufenthalt in Italien/Venedig haben;
  • dass sie sich verpflichten, während der Dauer des Auslandsaufenthalts vor Ort präsent zu sein.


3. Auswahlverfahren

a) Das Auswahlverfahren ist einstufig in den Sparten Architektur, Literatur und Musik (Komposition); in der Sparte Bildende Kunst ist es zweistufig mit einer Vorauswahl und einer Endauswahl, beide durchgeführt von der Kulturstiftung der Länder.

Bildende Künstlerinnen und Künstler, die durch die Jury für die Bundesendauswahl ausgewählt worden sind, werden mit der Benachrichtigung über die Nominierung gebeten, über das geforderte Portfolio hinaus digitale und analoge Anlagen zur Bewerbung einzureichen (siehe unten Abschnitt D).

b) Die Vorauswahl in der Sparte Bildende Kunst erfolgt bis spätestens Ende April, die Endauswahl in allen Sparten findet bis spätestens Ende Juni statt.

C

Cité Internationale des Arts in Paris

Die Cité Internationale des Arts in Paris, getragen von der gleichnamigen französischen Stiftung, bietet Künstlerinnen und Künstlern aus aller Welt Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten.

Durch den sechsmonatigen Studienaufenthalt in Paris wird Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit gegeben, sich künstlerisch weiter zu entwickeln.

[Bei Bewerbungen aus dem Ausland kann z.Zt. die Cité Internationale des Arts in Paris als Zielort nicht ausgewählt werden.]

1. Stipendiatenprofil

a) Gefördert werden Künstlerinnen und Künstler, die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind. Für Paris sind Bewerbungen möglich in den Sparten Architektur (auch Landschaftsarchitektur), Bildende Kunst (Zeichnungen, Malerei, Skulptur, Fotografie, Neue Medien) und Musik (Komposition und Interpretation).

Eine Bewerbungsmöglichkeit der Sparte Literatur besteht für Paris nicht.

b) Sie müssen

  • in ihrer Kunstsparte bereits eine überregionale, möglichst internationale Sichtbarkeit erfahren haben, die sich in relevanten greifbaren Projektumsetzungen (Architektur), institutionellen Auftritten (Bildende Kunst) oder Produktionen (Musik) dokumentiert. Bewerbungen von Studierenden sind ausgeschlossen; dies gilt für Bewerbungen von Teilnehmenden an künstlerischen Aufbaustudiengängen sowie von Meisterschülerinnen und Meisterschülern entsprechend.
  • deutsche Staatsangehörige sein oder zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens 5 Jahren den ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben.


2. Bewerbung

Künstlerinnen und Künstler, die die unter Ziff. 1. genannten Voraussetzungen erfüllen, können sich über die zentrale online-Bewerbungsplattform der Kulturstiftung der Länder bis spätestens zum 15. Januar für einen Studienaufenthalt im nächsten Jahr bewerben.

Dabei können sie maximal eine den Zielort betreffende Bewerbungsalternative angeben.

Es ist anzugeben,

  • welche Gründe sie für den Aufenthalt in Frankreich/Paris haben;
  • dass sie sich verpflichten, während der Dauer des Auslandsaufenthalts vor Ort präsent zu sein.


3. Auswahlverfahren

a) Das Auswahlverfahren ist einstufig in den Sparten Architektur und Musik (Komposition und Interpretation); in der Sparte Bildende Kunst ist es zweistufig mit einer Vorauswahl und einer Endauswahl, beide durchgeführt von der Kulturstiftung der Länder.

Bildende Künstlerinnen und Künstler, die durch die Jury für die Bundesendauswahl ausgewählt worden sind, werden mit der Benachrichtigung über die Nominierung gebeten, über das geforderte Portfolio hinaus digitale und analoge Anlagen zur Bewerbung einzureichen (siehe unten Abschnitt D).

b) Die Vorauswahl in der Sparte Bildende Kunst erfolgt bis spätestens Ende April, die Endauswahl in allen Sparten findet bis spätestens Ende Juni statt.

D

Angaben (Bewerbungsbogen) und Anlagen

1. Angaben:

–           zu Person, Lebenslauf, künstlerischem Werdegang und bisherigen Förderungen;

–           für welches Stipendium die Bewerbung gilt;

–           welche Gründe und künstlerischen Absichten für den Aufenthalt bestehen.

2. Für die Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik sind folgende Anlagen vorgesehen:

2.1 Architektur (auch Landschaftsarchitektur):

Präsentationen von mindestens 3 bis maximal 9 nach dem Studium geschaffenen Projekten auf jeweils bis zu 5 Darstellungen.

Sofern die eingereichten Arbeiten im Fall von Einzelbewerbungen in einem unselbständigen Arbeitsverhältnis entstanden sind, soll die maßgeblich eigene geistige Leistung ausgewiesen werden. Bei Paar- und Gruppenbewerbungen werden die eingereichten Arbeiten grundsätzlich als Gemeinschaftsleistungen verstanden.

Publikationen (max. 3) zu den eigenen Arbeiten können beigefügt werden.

2.2 Bildende Kunst (Malerei, Skulptur, Zeichnungen, Fotografie, Neue Medien):

Portfolio (max. 12 Seiten, dieses verpflichtend für das Vorauswahlverfahren);

im Fall einer Nominierung für das Endauswahlverfahren darüber hinaus auf Anforderung:

Ausstellungskataloge oder Einzelbeiträge (max. 3);

Filme und Videos, aufgezeichnete Performances, Webkunst
max. 3 Beispiele.

2.3 Literatur (derzeit keine Bewerbungsmöglichkeit für die Cité):

1 Werk (publiziert oder als Manuskript/Exposé). Es muss ursprünglich in deutscher Sprache verfasst sein; kein ins Deutsche übersetztes Werk.

2.4 Musik/Komposition (nur in der Cité auch Interpretation):

Es können Partituren
und professionelle Aufführungsmitschnitte oder Studioproduktionen sowie ein Werkverzeichnis eingereicht werden.

Die Auswahl der Kompositionen ist auf max. 3 nach dem Studium entstandene Werke zu beschränken.

3. Bei erneuter Bewerbung sind auch neue Unterlagen vorzulegen.