(A) Deutsche Akademie Rom Villa Massimo (Rompreis) und Deutsche Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano

(B) Deutsches Studienzentrum in Venedig

(C) Cité Internationale des Arts in Paris

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die für die Kunstförderung zuständigen Behörden der Länder und die Kulturstiftung der Länder sind übereingekommen, bei der Auswahl von Künstlerinnen und Künstlern für einen Aufenthalt in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo, der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano, im Deutschen Studienzentrum in Venedig und in der Cité Internationale des Arts in Paris nachstehende Teilnahmebedingungen anzuwenden:

I.
Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Förderung

Sich Bewerbende müssen deutsche Staatsangehörige sein oder zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweislich den ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Bewerbungen von Studierenden sind ausgeschlossen; dies gilt für Bewerbungen von Meisterschülerinnen und Meisterschülern sowie von Teilnehmenden an künstlerischen Aufbaustudiengängen entsprechend. Darüber hinaus besitzen die einzelnen Stipendienstätten unterschiedliche Anforderungen an das Bewerberprofil, die zu beachten sind.

II.
Bewerbung

Künstlerinnen und Künstler, die über das Stipendiatenprofil der jeweiligen Stipendienstätten verfügen, können sich über die zentrale Online-Bewerbungsplattform der Kulturstiftung der Länder bis zum 15. Januar um einen Stipendienaufenthalt an dem Zielort bewerben, welcher ihnen die beste Förderung (Rahmenbedingungen und Möglichkeiten) für ihr künstlerisches Schaffen bieten kann. Bei der Bewerbung ist das Ziel-Stipendium verpflichtend anzugeben.

Es ist weiterhin anzugeben,

  • welche Gründe sie für den zielortspezifischen Aufenthalt motivieren sowie
  • dass sie sich verpflichten, während der Dauer des Auslandsaufenthalts vor Ort präsent zu sein.

Die für die Bewerbung erforderlichen Angaben im Online-Bewerbungsbogen und digital einzureichenden Anlagen sind unter Abschnitt D aufgeführt.

Bei erneuter Bewerbung nach Absage sind neue Unterlagen vorzulegen.

Es ist nicht möglich, sich erneut um ein bereits erhaltenes Stipendium zu bewerben.

A
Deutsche Akademie Rom Villa Massimo
Deutsche Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano

Die Deutsche Akademie Rom ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und eine Einrichtung im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Zu ihr gehören die Villa Massimo in Rom und die Casa Baldi in Olevano Romano.

Die Villa Massimo ist heute die bedeutendste Einrichtung zur Spitzenförderung deutscher oder in Deutschland lebender Künstlerinnen und Künstler. Das Stipendium für die Villa Massimo trägt seit Gründung der Akademie 1913 den Namen „Rompreis“. Mit dem Rompreis wird renommierten Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit gegeben, eingebunden in das kulturelle Leben Roms und Italiens, sich ganz ihrem Schaffen zu widmen. Jährlich werden bis zu neun Künstlerstipendien vergeben.

Die Casa Baldi in Olevano Romano liegt ca. 55 km östlich von Rom. Der Ort inspiriert durch die beschauliche, ländlich geprägte Atmosphäre am Fuße des Apennins. Künstlerinnen und Künstlern wird durch einen Stipendienaufenthalt die Möglichkeit geboten, ungestört und frei künstlerisch tätig sein zu können. Jährlich werden bis zu acht Künstlerstipendien vergeben.

1. Stipendiatenprofil

Die Förderung durch den Rompreis der Villa Massimo und ein Stipendium der Casa Baldi ist vorgesehen für Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst in ihrem gesamten Spektrum inklusive der angrenzenden Bereiche (u. a. Malerei, Zeichnung und künstlerische Grafik, Bildhauerei, Fotografie, Medienkunst, Konzeptkunst, künstlerische Performance), Architektur (auch Landschaftsarchitektur und Urbanistik), Literatur (Prosa und Lyrik, auch Graphic Novel, Kinder- und Jugendbuch) und Musik (Komposition; auch elektronische Musik).

Sich um den Rompreis Bewerbende müssen in ihrer Kunstsparte bereits eine überregionale, möglichst internationale Sichtbarkeit erfahren haben und in ihrem jeweiligen Schaffensbereich als überregional impulsgebend gelten.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist der Nachweis von:

  • Bildende Kunst: mindestens drei Ausstellungen bzw. Präsentationen in möglichst international wirkenden Institutionen.
  • Architektur: mindestens drei relevante und realisierte Projekte.
  • Literatur: einschlägige deutschsprachige Veröffentlichungen durch Verlage (nicht im Selbstverlag).
  • Musik: mindestens drei Kompositionen, die in renommierten, überregional ausstrahlenden Einrichtungen bereits zur Aufführung gelangt sind.

Die Förderung in der Casa Baldi ist vorgesehen für Künstlerinnen und Künstler, die in ihrer Kunstsparte bereits eine überregionale Sichtbarkeit erfahren haben und sich zu ihrer künstlerischen Weiterentwicklung auf den Inspirationsort Olevano Romano einlassen wollen.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist der Nachweis von:

  • Bildende Kunst: mindestens drei Ausstellungen bzw. Präsentationen in überregional wirkenden Institutionen.
  • Architektur: mindestens drei relevante und realisierte Projekte.
  • Literatur: einschlägige deutschsprachige Veröffentlichungen durch Verlage (nicht im Selbstverlag).
  • Musik: mindestens drei Kompositionen, die in überregional ausstrahlenden Einrichtungen bereits zur Aufführung gelangt sind.

2. Dauer des Stipendienaufenthalts

Der Stipendienaufenthalt beträgt in der

  • Deutschen Akademie Rom Villa Massimo 10 Monate (jeweils von Anfang September bis Ende Juni des Folgejahres);
  • Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano drei Monate (jeweils ein Jahresquartal).

Eine Verlängerung ist nicht möglich.

3. Umfang der Förderung

Die Förderung umfasst:

  • freie Unterkunft und Nutzung eines Ateliers;
  • ein Barstipendium der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Höhe von monatlich 2.500 Euro pauschal – einschließlich Reise-, Transport- und Materialkosten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können für mitreisende Kinder Schul- und Kindergartenbeihilfen gewährt werden;
  • Kontaktmöglichkeiten zu den deutschen Kulturinstituten in Rom, den römischen und italienischen Kultureinrichtungen und zu den der Deutschen Akademie Rom vergleichbaren ausländischen Künstlerförderungseinrichtungen sowie zu Galerien, Agenturen und Verlagen;
  • die Beteiligung an Veröffentlichungen und Veranstaltungen der Deutschen Akademie Rom, insbesondere an der gemeinsamen Abschlusspräsentation der während des Stipendienaufenthalts entstandenen Werke;
  • Einzelpräsentationen (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte) sowie Veröffentlichungen (Kataloge, Bücher, CDs) auf Vorschlag der Direktion, sofern hierfür Haushaltsmittel oder Drittmittel bereitstehen.

4. Bewerbung

Es werden die eingangs unter Ziffer I bis II genannten geltenden Vorschriften angewandt.

Ehemalige, durch ein Stipendium der Villa Massimo und der Casa Baldi Geförderte, können sich nur mit besonderer Begründung und nach Abschluss des Stipendiums um einen Aufenthalt in der jeweils anderen Einrichtung bewerben.

B
Deutsches Studienzentrum in Venedig

Das Deutsche Studienzentrum wird getragen von dem Verein „Deutsches Studienzentrum in Venedig e.V.“, der gegründet wurde, um die wissenschaftliche Forschung der Kultur und Geschichte Venedigs zu fördern.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unterhält das Deutsche Studienzentrum und zahlt auch die Stipendien. Jährlich werden bis zu acht Künstlerstipendien vergeben. Sein besonderes Profil hat das Deutsche Studienzentrum in Venedig durch seine Interdisziplinarität, die alle geisteswissenschaftlichen Disziplinen mit einem Bezug zu Geschichte und Gegenwart Venedigs umfasst sowie durch den Austausch von Wissenschaft und Kunst durch die Begegnung der Geförderten in den historischen Räumlichkeiten am Canal Grande. Durch ein hochrangiges Veranstaltungsprogramm ist eine breite Vernetzung mit Kunst, Kultur und Wissenschaften sowie dem interessierten Publikum in der Serenissima gegeben.

1. Stipendiatenprofil

Die Förderung im Deutschen Studienzentrum in Venedig ist vorgesehen für Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst in ihrem gesamten Spektrum inklusive der angrenzenden Bereiche (u. a. Malerei, Zeichnung und künstlerische Grafik, Bildhauerei, Fotografie, Medienkunst, Konzeptkunst, künstlerische Performance), Architektur (auch Urbanistik und Landschaftsarchitektur), Literatur (Prosa und Lyrik, auch Graphic Novel, Kinder- und Jugendbuch) und Musik (Komposition; auch elektronische Musik).

Sich um das Künstlerstipendium des Deutschen Studienzentrums Bewerbende müssen in ihrer Kunstsparte bereits eine überregionale Sichtbarkeit erfahren haben. Sie sollten sich zu ihrer künstlerischen Weiterentwicklung auf den Inspirationsort Venedig einlassen, einen Bezug zu Venedig herstellen wollen und den Kontakt zu den wissenschaftlichen Disziplinen suchen, denen die übrigen Stipendiatinnen und Stipendiaten des Deutschen Studienzentrums angehören.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist der Nachweis von:

  • Bildende Kunst: mindestens drei Ausstellungen bzw. Präsentationen in überregional wirkenden Institutionen.
  • Architektur: mindestens drei relevante und realisierte Projekte.
  • Literatur: einschlägige deutschsprachige Veröffentlichungen durch Verlage (nicht im Selbstverlag).
  • Musik: mindestens drei Kompositionen, die in überregional ausstrahlenden Einrichtungen bereits zur Aufführung gelangt sind.

Aufgrund der bestehenden räumlichen Rahmenbedingungen können grundsätzlich nur Einzelbewerbungen berücksichtigt werden. Paar- oder Gruppenbewerbungen sind nur berücksichtigungsfähig, wenn sich die Bewerberinnen und Bewerber bereit erklären, eine eigene Unterkunft anzumieten und die dadurch entstehenden Kosten hierfür selbst zu tragen. Entsprechendes gilt für persönliche Begleitpersonen.

2. Dauer des Stipendienaufenthalts

Der Stipendienaufenthalt beträgt drei Monate und erfolgt quartalsweise (jeweils ein Jahresquartal). Die Zuteilung erfolgt durch die Direktion des Studienzentrums in Abstimmung mit den Stipendiatinnen und Stipendiaten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

3. Umfang der Förderung

Die Förderung umfasst:

  • freie Unterkunft in einem wohngemeinschaftlich mit einer weiteren Kunststipendiatin/einem weiteren Kunststipendiaten zu nutzenden Atelierapartment unter Einhaltung der im Deutschen Studienzentrum gültigen Besuchsregelung;
  • ein Barstipendium der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Höhe von monatlich 1.534 Euro pauschal – einschließlich Reise-, Transport- und Materialkosten.
  • Kontaktmöglichkeiten zu den wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen in Venedig (national und international) sowie zu Galerien, Manufakturen, Agenturen, Verlagen etc.; Option zum Stipendiatenaustausch mit den Partnerinstitutionen Villa Massimo in Rom und Casa Baldi in Olevano Romano, Villa Romana in Florenz sowie Villa Concordia in Bamberg;
  • die Beteiligung an Veröffentlichungen und Veranstaltungen des Deutschen Studienzentrums in Venedig, insbesondere an den internen wissenschaftlichen
  • Kolloquien und an den öffentlichen Artist Talks mit der Präsentation des Arbeitsvorhabens in Venedig;
  • Einzelpräsentationen (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte) sowie
  • Veröffentlichungen (Kataloge, Bücher, CDs) in Absprache mit der Direktion, sofern hierfür Haushaltsmittel oder Drittmittel bereitstehen.

4. Bewerbung

Es werden die eingangs unter Ziffer I bis II genannten geltenden Vorschriften angewandt.

C
Cité Internationale des Arts in Paris

Die Cité Internationale des Arts in Paris, getragen von einer französischen Stiftung, bietet in 310 Studios Künstlerinnen und Künstlern aus aller Welt Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten.

Die Bundesrepublik Deutschland hat in der Cité Internationale des Arts drei Belegungsrechte erworben.

Durch den Stipendienaufenthalt in Paris wird Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit zur künstlerischen Weiterentwicklung gegeben. Jährlich werden bis zu sechs Künstlerstipendien vergeben.

Eine Bewerbungsmöglichkeit in der Sparte Literatur besteht für Paris nicht.
Bei Bewerbungen aus dem Ausland kann die Cité Internationale des Arts in Paris derzeit nicht als Zielort ausgewählt werden.

1. Stipendiatenprofil

Die Förderung in der Cité Internationale des Arts in Paris ist vorgesehen für Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst in ihrem gesamten Spektrum inklusive der angrenzenden Bereiche (u. a. Malerei, Zeichnung und künstlerische Grafik, Bildhauerei, Fotografie, Medienkunst, Konzeptkunst, künstlerische Performance), Architektur (auch Urbanistik und Landschaftsarchitektur), und Musik (Komponisten und Interpreten).

Sich um das Künstlerstipendium in der Cité Internationale des Arts in Paris Bewerbende müssen in ihrer Kunstsparte bereits eine überregionale Sichtbarkeit erfahren haben. Sie sollten die Bereitschaft mitbringen, sich zu ihrer künstlerischen Weiterentwicklung auf den internationalen Charakter der Seinestadt einzulassen.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist der Nachweis von:

  • Bildende Kunst: mindestens drei Ausstellungen bzw. Präsentationen in überregional wirkenden Institutionen.
  • Architektur: mindestens drei relevante und realisierte Projekte.
  • Musik: mindestens drei Kompositionen, die in überregional ausstrahlenden Einrichtungen bereits zur Aufführung gelangten.

2. Dauer des Stipendienaufenthalts

Der Stipendienaufenthalt beträgt sechs Monate, jeweils von Anfang Mai bis Ende Oktober und vom von Anfang November bis Ende April. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

3. Umfang der Förderung

Die Förderung umfasst:

  • freie Unterkunft für die Stipendiatin/den Stipendiaten. Benutzen Partner und Kinder die – relativ kleinen – Studios mit, werden Zuschläge erhoben;
  • ein Barstipendium in der Regel in Höhe von monatlich pauschal 1.500 Euro einschließlich Reise-, Transport- und Materialkosten, das von der für die Kunstförderung zuständigen Behörde des Wohnsitzlandes gewährt wird;
  • kostenlose Teilnahme an den von der Cité Internationale des Arts veranstalteten Gemeinschaftsausstellungen;
  • die Möglichkeit von Einzel- oder Gruppenausstellungen in der Cité Internationale des Arts gegen Übernahme der Kosten.

4. Bewerbung

Es werden die eingangs unter Ziffer I bis II genannten geltenden Vorschriften angewandt.
Die BKM unterrichtet die Künstlerinnen und Künstler, die einen Stipendienplatz erhalten und koordiniert den Stipendienaufenthalt.

D
Angaben (Bewerbungsbogen) und Anlagen (Digitalisate)

Für die Bewerbung sind folgende Angaben und Anlagen erforderlich:

1. Angaben (Bewerbungsformular)

  • zu Person, Lebenslauf, künstlerischem Werdegang und bisherigen Förderungen;
  • für welchen Zielort (Rom, Olevano Romano, Venedig, Paris) die Bewerbung gilt;
  • welche Gründe und künstlerischen Absichten für den zielortspezifischen Aufenthalt motivieren.

2. Anlagen (Digitalisate)

2.1 Architektur

Präsentationen von mindestens 3 bis max. 9 nach dem Studium geschaffenen Projekten auf jeweils bis zu fünf Darstellungen.

Sofern die eingereichten Arbeiten im Fall von Einzelbewerbungen in einem unselbständigen Arbeitsverhältnis entstanden sind, soll die maßgeblich eigene geistige Leistung ausgewiesen werden. Bei Paar- und Gruppenbewerbungen werden die eingereichten Arbeiten grundsätzlich als Gemeinschaftsleistungen verstanden.

Publikationen (max. 3) zu den eigenen Arbeiten können beigefügt werden.

2.2 Bildende Kunst

Portfolio (max. 12 Seiten)

2.3 Literatur (derzeit keine Bewerbungsmöglichkeit für die Cité Internationale des Arts)

Ein Werk (publiziert). Es muss ursprünglich in deutscher Sprache verfasst sein; kein ins Deutsche übersetztes Werk.

2.4 Musik (nur in der Cité Internationale des Arts auch Interpretation)

Es können Partituren und professionelle Aufführungsmitschnitte oder Studioproduktionen sowie ein Werkverzeichnis eingereicht werden.

Die Auswahl der Kompositionen ist auf max. drei nach dem Studium entstandene Werke zu beschränken.