Rompreis der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo
Deutsche Akademie Rom Villa Massimo
Die Deutsche Akademie Rom ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und eine Einrichtung im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Zu ihr gehören die Villa Massimo in Rom und die Casa Baldi in Olevano Romano.
Die Villa Massimo ist heute die bedeutendste Einrichtung zur Spitzenförderung deutscher oder in Deutschland lebender Künstlerinnen und Künstler. Das Stipendium für die Villa Massimo trägt seit Gründung der Akademie 1913 den Namen „Rompreis“. Mit dem Rompreis wird renommierten Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit gegeben, eingebunden in das kulturelle Leben Roms und Italiens, sich ganz ihrem Schaffen zu widmen. Jährlich werden bis zu neun Künstlerstipendien vergeben.
Sich um den Rompreis Bewerbende müssen in ihrer Kunstsparte bereits eine überregionale, möglichst internationale Sichtbarkeit erfahren haben und in ihrem jeweiligen Schaffensbereich als überregional impulsgebend gelten.
Dauer des Aufenthalts:
Der Aufenthalt in der Villa Massimo beträgt 10 Monate (jeweils von Anfang September bis Ende Juni des Folgejahres).
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Die Förderung umfasst:
- freie Unterkunft und Nutzung eines möblierten 2- bis 3-Schlafzimmerapartments mit Küche, Bad, einer Gartenterrasse und einem circa 80 m2 großen Studio mit einer lichten Höhe von 7 Metern im Park der Villa Massimo;
- ein Barstipendium der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Höhe von monatlich 2.500 Euro pauschal – einschließlich Reise-, Transport- und Materialkosten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können für mitreisende Kinder Schul- und Kindergartenbeihilfen gewährt werden;
- Kontaktmöglichkeiten zu den deutschen Kulturinstituten in Rom, den römischen und italienischen Kultureinrichtungen und zu den der Deutschen Akademie Rom vergleichbaren ausländischen Künstlerförderungseinrichtungen sowie zu Galerien, Agenturen und Verlagen;
- die Beteiligung an Veröffentlichungen und Veranstaltungen der Deutschen Akademie Rom, insbesondere an der gemeinsamen Abschlusspräsentation der während des Stipendienaufenthalts entstandenen Werke;
- Einzelpräsentationen (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte) sowie Veröffentlichungen (Kataloge, Bücher, CDs) auf Vorschlag der Direktion, sofern hierfür Haushaltsmittel oder Drittmittel bereitstehen;
Die geltenden Teilnahmebedingungen für die Bewerbung entnehmen Sie bitte den entsprechenden Informationen.
Stipendium in der Casa Baldi in Olevano Romano
Die Casa Baldi in Olevano Romano liegt ca. 55 km östlich von Rom. Der Ort inspiriert durch die beschauliche, ländlich geprägte Atmosphäre am Fuße des Apennins. Künstlerinnen und Künstlern wird durch einen Stipendienaufenthalt die Möglichkeit geboten, ungestört und frei künstlerisch tätig sein zu können. Jährlich werden bis zu acht Künstlerstipendien vergeben.
Die Förderung in der Casa Baldi ist vorgesehen für Künstlerinnen und Künstler, die in ihrer Kunstsparte bereits eine überregionale Sichtbarkeit erfahren haben und sich zu ihrer künstlerischen Weiterentwicklung auf den Inspirationsort Olevano Romano einlassen wollen.
Dauer des Aufenthalts:
Der Aufenthalt in der Casa Baldi dauert drei Monate (jeweils ein Jahresquartal).
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Die Förderung umfasst:
- freie Unterkunft und Nutzung eines möblierten 3-Zimmerapartments mit Küche, Bad und einer gemeinsam zu nutzenden großen Terrasse;
- ein geräumiges Studio in einem gesonderten Gebäude auf dem Gelände der Casa Baldi;
- ein Barstipendium der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Höhe von monatlich 2.500 Euro pauschal – einschließlich Reise-, Transport- und Materialkosten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können für mitreisende Kinder Schul- und Kindergartenbeihilfen gewährt werden;
- Kontaktmöglichkeiten zu den deutschen Kulturinstituten in Rom, den römischen und italienischen Kultureinrichtungen und zu den der Deutschen Akademie Rom vergleichbaren ausländischen Künstlerförderungseinrichtungen sowie zu Galerien, Agenturen und Verlagen;
- die Beteiligung an Veröffentlichungen und Veranstaltungen der Deutschen Akademie Rom, insbesondere an der gemeinsamen Abschlusspräsentation der während des Stipendienaufenthalts entstandenen Werke;
- Einzelpräsentationen (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte) sowie Veröffentlichungen (Kataloge, Bücher, CDs) auf Vorschlag der Direktion, sofern hierfür Haushaltsmittel oder Drittmittel bereitstehen.
Die geltenden Teilnahmebedingungen für die Bewerbung entnehmen Sie bitte den entsprechenden Informationen.
Stipendien im Deutschen Studienzentrum in Venedig
Das Deutsche Studienzentrum in Venedig
Das Deutsche Studienzentrum wird getragen von dem Verein „Deutsches Studienzentrum in Venedig e.V.“, der gegründet wurde, um die wissenschaftliche Erforschung der Kultur und Geschichte Venedigs zu fördern.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unterhält das Deutsche Studienzentrum und zahlt auch die Stipendien für jährlich acht Künstlerinnen und Künstler. Sein besonderes Profil hat das Deutsche Studienzentrum in Venedig durch seine Interdisziplinarität, die alle geisteswissenschaftlichen Disziplinen mit einem Bezug zu Geschichte und Gegenwart Venedigs umfasst sowie durch den Austausch von Wissenschaft und Kunst durch die Begegnung der Geförderten in den historischen Räumlichkeiten am Canal Grande. Durch ein hochrangiges Veranstaltungsprogramm ist eine breite Vernetzung mit Kunst, Kultur und Wissenschaften sowie dem interessierten Publikum in Venedig gegeben.
Sich um das Künstlerstipendium des Deutschen Studienzentrums Bewerbende müssen in ihrer Kunstsparte bereits eine überregionale Sichtbarkeit erfahren haben. Sie sollten sich zu ihrer künstlerischen Weiterentwicklung auf den Inspirationsort Venedig einlassen, einen Bezug zu Venedig herstellen wollen und den Kontakt zu den wissenschaftlichen Disziplinen suchen, denen die übrigen Stipendiatinnen und Stipendiaten des Deutschen Studienzentrums angehören.
Aufgrund der bestehenden räumlichen Rahmenbedingungen können grundsätzlich nur Einzelbewerbungen berücksichtigt werden. Paar- oder Gruppenbewerbungen sind nur berücksichtigungsfähig, wenn sich die Bewerberinnen und Bewerber bereit erklären, eine eigene Unterkunft anzumieten und die dadurch entstehenden Kosten selbst zu tragen. Entsprechendes gilt für persönliche Begleitpersonen.
Der Empfang von Besuchen (max. eine Person für sieben Tage im Monat) ist nach Absprache und unter Einhaltung der gültigen Besuchsregelung möglich.
Dauer des Aufenthalts:
Der Aufenthalt im Palazzo Barbarigo della Terrazza beträgt drei Monate und erfolgt quartalsweise (jeweils ein Jahresquartal). Die Zuteilung erfolgt durch die Direktion des Studienzentrums in Abstimmung mit den Stipendiatinnen und Stipendiaten.
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Die Förderung umfasst:
- freie Unterkunft und wohngemeinschaftliche Nutzung eines möblierten 4-Zimmerapartments mit einer Mitstipendiatin/einem Mitstipendiaten mit jeweils eigenem Schlafzimmer und eigenem Atelierraum mit Blick auf den Canal Grande; ein Bad und eine Küche werden von den Bewohnerinnen/Bewohnern gemeinschaftlich genutzt.
- ein Barstipendium der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Höhe von monatlich 1.534 Euro pauschal – einschließlich Reise-, Transport- und Materialkosten.
- das Angebot zur Mitnutzung der Gemeinschaftsräume im Hauptgeschoss mit eigenem Arbeitsplatz in der Bibliothek, einem Salon und einer großen Terrasse;
- Kontaktmöglichkeiten zu den wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen in Venedig (national und international) sowie zu Galerien, Manufakturen, Agenturen, Verlagen etc.; Option zum Stipendiatenaustausch mit den Partnerinstitutionen Villa Massimo in Rom und Casa Baldi in Olevano Romano, Villa Romana in Florenz sowie Villa Concordia in Bamberg;
- die Beteiligung an Veröffentlichungen und Veranstaltungen des Deutschen Studienzentrums in Venedig, insbesondere an den internen wissenschaftlichen Kolloquien und an den öffentlichen Artist Talks mit der Präsentation des Arbeitsvorhabens in Venedig;
- interdisziplinären Austausch mit den postgraduierten wissenschaftlichen Mitstipendiatinnen und Mitstipendiaten, die über Venedig forschen (u. a. zur Byzantinistik, Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, Romanistik), z. B. auch bei gemeinsamen Exkursionen;
- Einzelpräsentationen (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte) sowie Veröffentlichungen (Kataloge, Bücher, CDs) in Absprache mit der Direktion, sofern hierfür Haushaltsmittel oder Drittmittel bereitstehen.
Hinweis: Das Deutsche Studienzentrum ist nicht barrierefrei (nach offiziellen Angaben sind derzeit 30 Prozent der Stadt nicht barrierefrei).
Die geltenden Teilnahmebedingungen für die Bewerbung entnehmen Sie bitte den entsprechenden Informationen. entsprechenden Informationen.
Stipendien in der Cité Internationale des Arts in Paris
Die Cité Internationale des Arts in Paris wurde 1965 als gemeinnützige Stiftung gegründet und zählt heute zu den weltweit größten Künstlerresidenzzentren. In ihrem Bemühen, das zeitgenössische kulturelle Schaffen zu fördern, ist die Cité eine wichtige Akteurin nicht nur in der Pariser, sondern auch in der internationalen Kulturlandschaft. Nach eigenem Verständnis stellt die Cité einen offenen Lebensraum für den Dialog der Kulturen dar, wo Künstlerinnen und Künstler aller Sparten aber auch Kunst- und Kulturvermittler oder -wissenschaftler in den Austausch sowohl untereinander als auch mit dem Publikum und mit Fachleuten treten können.
Die Cité Internationale des Arts empfängt jedes Jahr in 310 Studios im Pariser Stadtzentrum an den Standorten im Marais und am Montmartre Künstlerinnen und Künstler aus aller Welt. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus diesem Programm wohnen und arbeiten im Marais.
Die Bundesrepublik Deutschland hat in der Cité Internationale des Arts drei Belegungsrechte erworben.
Durch den Stipendienaufenthalt in Paris wird Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit gegeben, sich künstlerisch weiter zu entwickeln. Jährlich werden bis zu sechs Künstlerstipendien vergeben.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in ihrer Kunstsparte bereits eine überregionale Sichtbarkeit erfahren haben. Sie sollten die Bereitschaft mitbringen, sich in ihrer künstlerischen Weiterentwicklung auf den internationalen Charakter der Seinestadt einzulassen.
Eine Bewerbungsmöglichkeit in der Sparte Literatur besteht für Paris nicht.
Bei Bewerbungen aus dem Ausland kann die Cité Internationale des Arts in Paris derzeit nicht als Zielort ausgewählt werden.
Die Cité Internationale des Arts weist darauf hin, dass für die hausinterne Kommunikation Kenntnisse in französischer und/oder englischer Sprache erforderlich seien.
Dauer des Aufenthaltes:
Der Studienaufenthalt beträgt jeweils sechs Monate, jeweils von Anfang Mai bis Ende Oktober und von Anfang November bis Ende April. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Die Förderung umfasst:
- freie Unterkunft und Nutzung eines Studios für die Stipendiatin/den Stipendiaten. Benutzen Partner und Kinder die – relativ kleinen – Studios mit, werden von der Cité Internationale des Arts Zuschläge erhoben, die in der Regel nicht übernommen werden;
- ein Barstipendium des Wohnsitzlandes in Höhe in der Regel von monatlich 1.500 Euro pauschal – einschließlich Reise-, Transport- und Materialkosten. Der Pauschalbetrag kann in einzelnen Ländern höher bemessen sein;
- kostenlose Teilnahme an den von der Cité Internationale des Arts veranstalteten Gemeinschaftsausstellungen;
- die Möglichkeit von Einzel- oder Gruppenausstellungen in der Cité Internationale des Arts gegen Übernahme der Kosten.
Ein weiterführendes Förder- oder Betreuungsprogramm besteht nicht.
Nutzung der Studios:
Alle Studios bestehen aus einem Arbeitsraum, einem Schlafbereich, einem einfachen Badezimmer und einer einfachen, kleinen Küchenzeile. Jedes Studio ist möbliert, persönliche Einrichtungsgegenstände der Stipendiaten sind – außer in begründeten Ausnahmefällen – nicht gestattet.
Die Studios sind für eine 1-Personennutzung ausgelegt. Es ist jedoch möglich, nach vorheriger Abstimmung eine Gastperson mitzubringen. Für die Mitnutzung der Studios durch Gastpersonen werden von der Cité Internationale des Arts Zuschläge erhoben; diese Zuschläge werden in der Regel von den Ländern nicht übernommen.
Die aktuellen Nutzungsregeln liegen der für die Stipendien in der Cité Internationale des Arts zuständigen Behörde des Wohnsitzlandes vor.
Die geltenden Teilnahmebedingungen für die Bewerbung entnehmen Sie bitte den entsprechenden Informationen.