Die Errichtung der Kulturstiftung der Länder
Im Jahr 1983 geht die Debatte über eine nationale Kulturstiftung ins elfte Jahr. Die Länder tauschen sich mittlerweile über ein Konzept für eine Stiftung aus, in der sie selbst die Entscheidungsmehrheit haben sollen. Noch im Herbst des Vorjahres hatte die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag die linksliberale Regierung aufgefordert, sich zur Kulturhoheit der Länder zu bekennen und im Interesse einer gesamtstaatlichen Einrichtung zur Förderung von Kunst und Kultur auf die Länder zuzugehen. So hat der letzte Podcast geendet.
Nun, 1983, ist die Union zusammen mit der FDP selber in Regierungsverantwortung. Es ist zu erwarten, dass Bewegung in die Sache kommt. Und tatsächlich dauert es nicht lange, da verhandeln die Länder mit dem Bund über ein Abkommen über die Errichtung einer Kulturstiftung der Länder.
1983 hat sich die Diskussion verlagert. Lange waren Argumente und Gegenargumente vor allem im Plenarsaal des Bundestags im Bundeshaus in Bonn oder in Großen Anfragen und deren schriftlicher Beantwortung ausgetauscht worden. Jetzt verständigen sich elf Amtschefs von Senats- und Staatskanzleien der Länder über Sitzanteile, Gremienbesetzung, Finanzierung und den genauen Zweck einer vor allem von den Ländern zu tragenden Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur.
Auf Bundesseite hatte Bundeskanzler Helmut Kohl das Thema in seiner Regierungsansprache im Oktober 1982 ausgelassen. Bestenfalls kann man zwei Sätze seiner Regierungsansprache vom 4. Mai 1983 – nach der vorgezogenen Neuwahl – als Andeutung verstehen: „Wir sind stolz auf unseren Föderalismus, um den uns viele Länder beneiden. Die von unserer Verfassung besonders geschützte Eigenständigkeit der Länder bewahrt uns vor einem bürgerfernen Zentralstaat. Die Kompetenzen des Bundes dürfen nicht länger extensiv zu Lasten der Länder ausgelegt und in Anspruch genommen werden.“
Was das konkret für die zu gründende Kulturstiftung bedeutet, hat das Bundesinnenministerium im Nachgang einer Bund-Länder-Besprechung zu kulturpolitischen Fragen am 16. Januar 1984 zusammengefasst. Dort heißt es unter der Überschrift „Deutsche Nationalstiftung bzw. Kulturstiftung“:
„Der Gedanke einer übergreifenden Stiftung für Kunst und Kultur als flexibles Finanzierungs- und Koordinierungsinstrument für Vorhaben von gesamtstaatlichem Rang in allen Bereichen von Kunst und Kultur begegnet nach wie vor breitem Interesse. Sie wird nach Auffassung der Bundesregierung gebraucht. Eine Überwindung der zwischen Bund und Ländern bisher streitigen Fragen sollte möglich sein.
In die Angelegenheit ist jüngst Bewegung gekommen. Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Berlin sowie Baden-Württemberg haben Grundzüge eines Modells für eine solche Stiftung entwickelt, die in der geplanten Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Einzelnen erörtert werden sollen. Insbesondere der Vorschlag Rheinland-Pfalz/Berlin kommt Vorstellungen der Bundesregierung für eine übergreifende Bund/Länder-Kulturstiftung nahe. Die Vorstellungen der Bundesregierung gehen zusammengefasst dahin, dass der Bund an der Stiftung mitwirken kann und keine Seite – weder Bund noch Länder – unangemessen majorisiert wird.“
Darüber hinaus enthält das Schreiben die Vorstellung, dass die über Jahre strittigen Fonds, der Kunstfonds, der Literaturfonds und das Förderprogramm zeitgenössischer Musik künftig auch als Fonds an die Stiftung „angebunden“ werden könnten.
Es dürfte kaum zu bezweifeln sein, dass bei diesem Treffen Mitte Januar 1984 bereits der weit fortgeschrittene Beratungsstand auf Länderseite zur Sprache gekommen ist. Denn bereits drei Wochen später, am 9. Februar, einigen sich in Bonn die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder auf die erste Fassung eines Abkommens über die Errichtung einer „Kulturstiftung der Länder“, die sie als Empfehlung an die Regierungschefs der Länder weiterleiten.
Dort, wo es in dem Text um den Stiftungssitz geht, belegt eine Leerstelle, dass die entsprechende Entscheidung noch nicht getroffen oder bewusst ausgelassen wurde – in Rücksicht darauf, dass ein Sitz in Berlin ggf. zuallererst mit den Alliierten zu besprechen wäre. Und auch die Frage, ob und inwieweit der Bund mit an Bord ist, sei noch zu verhandeln. So ist der Entwurf versehen mit der Empfehlung:
„Die Regierungschefs der Länder beauftragen das vorsitzführende Land, mit dem Bund über den aus der Anlage ersichtlichen Entwurf der Vereinbarung zur Errichtung einer „Kulturstiftung der Länder“ mit dem Ziel einer finanziellen Beteiligung des Bundes und dessen Mitwirkung in den Organen der Kulturstiftung der Länder weiter zu verhandeln und hierüber erneut zu berichten.“
Der Errichtungsentwurf entspricht bereits in weiten Teilen der heutigen Stiftungssatzung der Kulturstiftung der Länder. Noch allerdings ist er eine Diskussionsgrundlage. Die Amtschefs aus Bremen und dem Saarland hatten unter Vorbehalt zugestimmt, wegen der von den Ländern nach dem Königsteiner Schlüssel insgesamt aufzubringenden 10 Millionen Mark, die man für eine große Herausforderung für die Landeshaushalte hält. Die SPD-geführten A-Länder kritisieren die Vielzahl an Aufgaben, die nun noch reduziert werden müssten.
Nach weiteren 4 Monaten einigen sich am 6. Juni 1984 die Regierungschefs der Länder grundsätzlich über die Errichtung einer Kulturstiftung der Länder. Bei der tags darauf stattfindenden Besprechung der Regierungschefs von Bund und Ländern sagt die Bundesregierung ihre Mitwirkung an der Kulturstiftung der Länder zu, die noch im Detail zu klären ist.
Am 31. Oktober 1984 unterrichtet in Beantwortung einer Großen Anfrage der SPD die Bundesregierung den Deutschen Bundestag darüber. Einige Auszüge:
„Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist eine Verbesserung des kulturpolitischen Verhältnisses zu den Ländern. Insbesondere die jahrelangen verfassungsrechtlichen Differenzen um einzelne Förderungsaktivitäten des Bundes sollen und müssen nach Auffassung der Bundesregierung ein Ende haben. Die Bundesregierung wird alles in ihren Kräften Stehende tun, um zu einem Ausgleich der Auffassungen zu kommen. Die Bundesregierung bekennt sich zu der grundsätzlichen Zuständigkeit der Länder für Kunst und Kultur. Diese Zuständigkeit ist ein integrativer Bestandteil unserer Staatsordnung und Basis für die besondere Vielfalt, die unserer nationalen Kultur ihr unverwechselbares Gepräge gibt. (…)
Probleme der Kooperation zeigten sich dort, wo kulturpolitische Überlegungen des Bundes nach Auffassung der Länder mit deren grundsätzlichen Interessen und Positionen in Widerspruch gerieten. Dieser Widerspruch betraf in aller Regel Fragen der Auslegung der verfassungsrechtlichen Kompetenz. Das wohl bekannteste Beispiel sind die Differenzen früherer Bundesregierungen mit den Ländern um die Errichtung einer Deutschen Nationalstiftung.
Der Bundesregierung liegt an einer entscheidenden Verbesserung des kulturpolitischen Verhältnisses zwischen Bund und Ländern. Sie bekennt sich zu Kooperation und gegenseitiger Information. Sie begrüßt in diesem Zusammenhang das Vorhaben einer von den Ländern zu errichtenden Kulturstiftung, an der der Bund mitwirken soll. Die Bundesregierung will das Ihre dazu beitragen, dass mit der Stiftung eine neue und vertrauensvolle Basis der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern geschaffen wird. (…)
Die Bundesregierung begrüßt die nunmehr gefundene Lösung. Sie sieht in der Kulturstiftung, ebenso wie die Regierungschefs der Länder, ein wirksames und zukunftsgerichtetes Instrument, Kunst und Kultur von nationalem Rang zu fördern und zu bewahren. Die Bundesregierung setzt hierbei auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Bund und Ländern.“
Wie diese Kooperation aussehen und wie sich Bund und Länder die Kompetenzen teilen können, darum geht es in der Antwort auf eine Große Anfrage eine Woche darauf, am 31. Oktober 1984. Darin heißt es:
„Am 7. Juni 1984 haben sich die Regierungschefs von Bund und Ländern auf eine Lösung verständigt, mit der die jahrelange Auseinandersetzung um das Vorhaben einer Deutschen Nationalstiftung beendet werden soll. (..)
Die Stiftung ist als flexibles Finanzierungs- und Koordinierungsinstrument angelegt; sie nimmt im Kern Aufgaben wahr, die auch der Deutschen Nationalstiftung zugedacht waren.
Nach der Grundvorstellung der Länder wird es eine Zweiteilung der Aktivitäten der Stiftung geben. Ein Teil, insbesondere die Förderung des Erwerbs für die deutsche Kultur besonders wichtiger und bewahrenswürdiger Zeugnisse, soll den Ländern vorbehalten bleiben, während ein zweiter Teil, insbesondere die Förderung von überregional und international bedeutsamen Kunst- und Kulturvorhaben, gemeinsame Aktivitäten von Bund und Ländern in der Stiftung umfasst. Im ersten Bereich hat der Bund beratende Stimme im Stiftungsrat, sofern die Länder den Erwerb der Kulturzeugnisse allein finanzieren; sofern der Bund sich finanziell beteiligt, wird die Entscheidung im erweiterten Stiftungsrat mit Stimmrecht des Bundes getroffen. Im zweiten Bereich entscheiden Bund und Länder gemeinsam im erweiterten Stiftungsrat.“
In den nun folgenden Monaten geht es um die Abstimmung der Details: Die einzelnen Verantwortlichkeiten der Stiftung werden diskutiert, die Rechtsform, haushalterische Fragen und die Beteiligung des Bundes.
In der Plenarsitzung am 4. Dezember 1986, in der der Bundestag über Kultur, über Kulturpolitik und Kulturförderung debattiert, findet auch die Länderseite versöhnliche Worte. Bernhard Vogel, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, bewertet das Engagement des Bundes – auch dort, wo es nicht verfassungskonform gewesen sei – als förderlich für die nun in der Kulturstiftung der Länder anstehende Kooperation von Bund und Ländern. Die Länder hingegen hätten allzu lange die Verantwortung des Bundes für die gesamtstaatliche Repräsentation als Grundlage der Kompetenz des Bundes für die Kultur nicht gesehen:
„Es sind, meine Damen und Herren, die Länder, die einen Großteil der Kulturzuständigkeiten haben und die übrigens auch über 90 % der Kulturausgaben zusammen mit den Gemeinden tragen. Ich will die finanziellen Leistungen des Bundes nicht geringschätzen, aber sie können ihre Wirksamkeit nur entfalten, weil die Länder und die Kommunen die Basisförderung leisten. Hans Maier hat bei der Debatte vor zwei Jahren hier vom täglichen Brot, das die Länder beisteuern, und von der Schokolade, die der Bund hinzugibt, geredet.
(Zuruf von der CDU/CSU: Schokoladen-Guss!)
Ich glaube, in der Tat ein richtiges Bild. Es ist unbestritten, dass die Länder lange Zeit — zu lange Zeit — nicht willens und manchmal auch nicht in der Lage waren, das wahrzunehmen, was frühere Bundesregierungen „gesamtstaatliche Repräsentanz“ genannt haben. Ich habe den Eindruck, die Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern wäre noch geraume Zeit so weitergeführt worden, hätte der Bund nicht vor allem in den späten 70er Jahren seine kulturpolitischen Aktivitäten erheblich verstärkt, und zwar nicht nur dort, wo er, dem Grundgesetz folgend, dazu auch berechtigt ist.
Heinrich Böll — Sie haben ihn ja vorhin erwähnt — hat einmal gesagt — mit Erlaubnis des Präsidenten darf ich ihn zitieren —: „Einer, der mit der Kunst zu tun hat, braucht keinen Staat.“ Ich bin nicht der Meinung von Heinrich Böll, sondern ich — und ich denke: wir alle — bejahe grundsätzlich die staatliche Förderung von Kunst und Kultur. Auch die allermeisten Künstler erwarten sie. Die Abgrenzung zwischen Bund und Ländern war jahrelang von verfassungsrechtlichen Differenzen beeinflusst. Auf Initiative der Länder — wir haben das nachdrücklich unterstützt — soll jetzt endlich eine Kulturstiftung gegründet werden, an der der Bund mitwirkt. Ich hoffe, dass wir noch in diesem Jahr das entsprechende Abkommen unterzeichnen können.
Diese Stiftung hat sich zum Ziel gesteckt, Kunst und Kultur von nationalem Rang zu fördern und zu bewahren. Sie wird damit die Aufgaben übernehmen, die bisher häufig vom Bund wahrgenommen wurden, z. B. die Förderung des Erwerbs für die deutsche Kultur besonders wichtiger und bewahrenswürdiger Zeugnisse. Auf diesem Gebiet — ich denke etwa an das Evangeliar Heinrichs des Löwen oder an die Sammlung Hirsch — haben alle Bundesregierungen viel Gutes getan, wofür man ausdrücklich danken sollte.
Ich bin der Überzeugung, dass durch die Stiftung und durch das geplante Abkommen der Länder mit der Bundesregierung eine Form der Kooperation zwischen Bund und Ländern gefunden wird, die überregional und national wirksam wird, die außerdem auch noch verfassungskonform sein wird.“
Zwei Wochen später, am 18.12 1986 beschließen die Regierungschefs der Länder schließlich das Abkommen zur Errichtung der Kulturstiftung der Länder.
Es folgt die Bundestagswahl. Eine Woche nachdem Helmut Kohl vom Bundestag erneut zum Bundeskanzler gewählt wurde, erklärt er in seiner Regierungsansprache vom 18. März 1987, in der er sich ausführlich über Kulturpolitik äußert: „In einem föderalen Staat, meine Damen und Herren, kann Kulturpolitik nur in konstruktiver Zusammenarbeit gedeihen. Die Vorbereitung einer Kulturstiftung der Länder, zu der auch der Bund einen namhaften Beitrag leistet, ist auf einem guten Weg.“
Und in der Tat, drei Monate darauf treffen sich der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten der Länder zur Unterschrift. Dabei waren noch vor dem Treffen nicht alle Fragen geklärt. Der Bund hatte zunächst vier Sitze im Sitzungsrat gefordert, Bayern drängte darauf, dem Bund nur drei Sitze zuzugestehen und in der Sache hart zu bleiben.
Auf Bundesseite hatte Bundesinnenminister Zimmermann Bedenken gegen Formulierungen in dem Abkommen, die – den unterschiedlichen Auffassungen von Bund und Ländern geschuldet – die Einschränkung der kulturellen Kompetenzen des Bundes festschreiben könnten. Wie aus dem Protokoll der Kabinettssitzung vom 21. Mai 1987 hervorgeht, hatte Bundeskanzler Kohl Pragmatismus angemahnt:
„Bei uneingeschränkter Beibehaltung dieser Formulierung bestehe die Gefahr, dass die kulturpolitische Handlungsfreiheit des Bundes eingeschränkt werde. Als Kompromiss, der auch für die Länder akzeptabel sein müsste, böte sich eine Fußnote oder eine gemeinsam von Bund und Ländern abzugebende Protokollnotiz an. (…)
Der Bundeskanzler setzt sich für ein pragmatisches Vorgehen auch in diesem Falle ein. Er unterstreicht, dass es nicht um Kompetenzanmaßung gehe, sondern um die Erfüllung von Aufgaben, wie sie von den Ländern nicht hätten wahrgenommen werden können. Die Schaffung eines Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sei dafür ein Beispiel.“
Am Ende kommt es am 4. Juni 1987 zur Unterzeichnung des Errichtungsabkommes der Kulturstiftung der Länder durch die Ministerpräsidenten mit Wirkung zum 1. Januar 1988. Gleichzeitig unterzeichnet Bundeskanzler Helmut Kohl das Abkommen über die Mitwirkung des Bundes. Die Länder hatten entschieden darauf hingewiesen, dass der „Zuständigkeitsstreit“ aus dem Abkommen herausgehalten werden muss. Der bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß hatte im Vorfeld der Bundesregierung deutlich gemacht, dass er andernfalls die Errichtung der Stiftung lieber scheitern lassen wolle.
Und so nimmt am 1. April 1988 die Kulturstiftung der Länder ihre Tätigkeit auf, damals am Kurfürstendamm 102; die Alliierten hatten im Vorjahr der Ansiedlung in West-Berlin zugestimmt. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1991 treten die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dem Abkommen zur Errichtung der Kulturstiftung der Länder bei.
In dem Mitwirkungsabkommen hatte sich der Bund verpflichtet, überregional und international bedeutsame Kunst- und Kulturvorhaben der Kulturstiftung der Länder zu übertragen und ihr dafür Mittel zur Verfügung zu stellen, die bislang im Bundeshaushalt veranschlagt waren. Darunter sind zahlreiche Förderungen im Bereich der Musik, von Veranstaltungen, der bildenden Künste und Museen, der Literatur und des Theaters, des Filmes oder des Denkmalschutzes.
In dem Errichtungsabkommen und der darin enthaltenen Stiftungssatzung der Kulturstiftung der Länder finden sich – übrigens bis heute – viele der Stiftungszwecke wieder, die über anderthalb Jahrzehnte Inhalt der Debatte über eine Deutsche Nationalstiftung waren. Die Formulierungen stehen – geringfügig erweitert – noch heute in der Stiftungssatzung der Kulturstiftung der Länder:
1. „Zweck der Stiftung ist die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur nationalen Ranges. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
2. die Förderung des Erwerbs für die deutsche Kultur besonders wichtiger und bewahrungswürdiger Zeugnisse, vor allem, wenn deren Abwanderung ins Ausland verhindert werden soll oder wenn sie aus dem Ausland zurückerworben werden sollen,
3. die Förderung von und die Mitwirkung bei Vorhaben der Dokumentation und Präsentation deutscher Kunst und Kultur,
4. die Förderung zeitgenössischer Formen und Entwicklungen von besonderer Bedeutung auf dem Gebiet von Kunst und Kultur
5. die Förderung von überregional und international bedeutsamen Kunst- und Kulturvorhaben.“
Über 15 Jahre hat es gedauert, von der Regierungserklärung von Willy Brandt bis am 1. April 1988 die Kulturstiftung der Länder schließlich ihre Tätigkeit aufnimmt. Dies war die zehnte und letzte Folge in der Podcast-Serie zur Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder von der ersten Idee bis zu deren Gründung.
Wenn Sie einmal nachlesen wollen, wie die Stiftungssatzung heute vollständig lautet, wie sich der Stiftungsrat zusammensetzt oder was die Kulturstiftung der Länder tut, finden Sie all´ das auf der Webseite www.kulturstiftung.de.
Und sollten Sie nicht alle Folgen gehört haben, dann finden Sie diese auch alle auf der Webseite der Kulturstiftung der Länder unter kulturstiftung.de/vorgeschichte.