Beschreibung
Die beiden Kommoden sind Werke eines der bedeutendsten französischen Kunstschreiner des Rokoko, Bernard II Vanrisamburgh. Das Pariser Kunsthandwerk war im 18. Jahrhundert durch die führende Rolle des französischen Hofes geschmacksbestimmend für die anderen Fürstenhöfe Europas. So kauften auch die bayerischen Herrscher aus dem Hause Wittelsbach für ihre bayerischen Schlösser in Paris ein.Die zwei Kommoden waren ursprünglich Teil einer umfangreichen Möbelbestellung des bayerischen Kurfürsten Karl Albrecht, der nach dem Tod seines Vaters in der Münchener Residenz in den Jahren 1729-37 weitreichende Baumaßnahmen anordnete. Die Gebäude und ihre luxuriöse Innenausstattung erhoben imperialen Anspruch, womit der Kurfürst auf die Erlangung der Kaiserwürde abzielte, die er 1742 erhielt. Als möglicher Aufstellungsort für die beiden Kommoden könnte – neben der Residenz und Schloß Nymphenburg das Adelspalais Portia in Frage kommen, das Karl Albrecht 1731 erwarb und noch im selben Jahr seiner Mätresse Maria Josepha Hyacintha Freiin Topor von Morawitzky zum Geschenk machte. Der Kunstschreiner Bernard Vanrisamburgh (vor 1705-1766) war der Sohn eines renommierten Ebenisten holländischer Herkunft. Die von Karl Albrecht bestellte Werkgruppe umschreibt das Frühwerk Vanrisamburghs, das zeitlich am Beginn des Rokoko liegt, stilistisch aber noch viele Züge der Regencezeit trägt. Typisch für die 1730er Jahre ist die Parkettierung des Möbels in geometrischen Mustern unter Verwendung eines einzigen Furnierholzes. Es sind vor allem die feuervergoldeten Bronzebeschläge, die die Möbel Vanrisamburghs zusammen mit der wohlproportionierten Formgebung unverkennbar machen.Für die Beschläge verwendete er niemals figürliche, sondern immer ornamentale und zunehmend vegetabile Formen, die eine Zuschreibung erleichtern.Von den ursprünglich mindestens fünfzehn Möbelstücken, die der bayerische Kurfürst Karl Albrecht bei Vanrisamburgh bestellte, befinden sich acht durchgängig bis heute an ihrem Bestimmungsort in der Residenz in München. Das Kommodenpaar – das schon um 1819 in den Besitz einer süddeutschen Adelsfamilie kam, aus dem es 1994 in den Kunsthandel gelangte – wurde 1997 mit Mitteln der Kulturstiftung der Länder, der Ernst von Siemens-Stiftung und des Freistaats Bayern für die Residenz München zurückerworben.