Kulturhauptstadt FAQs – Teilnehmende Staaten

An dem Programm Kulturhauptstadt Europas nehmen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union teil. In jedem Jahr sind zwei Mitgliedsstaaten berechtigt, eine Kulturhauptstadt Europas zu stellen. Ab 2020 können sich zudem in jedem dritten Jahr Städte aus EFTA/EWR-Staaten oder solchen, die EU-Beitrittskandidaten sind, in einem offenen Wettbewerb um den Titel bewerben. Alle drei Jahre kann es folglich drei Kulturhauptstädte Europas geben. In 2021 wird dies zum ersten Mal der Fall sein, wenn Elefsina (Griechenland), Timisoara (Rumänien) und Novi Sad (Serbien) den Titel innehaben werden.

Der Beschluss der Europäischen Kommission zur Einrichtung der Aktion für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033 regelt die Zugangsbedingungen, das Verfahren und den Zeitplan der nationalen Ausrichtungen detailliert.

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