Die Sammlung Hirsch und das Evangeliar Heinrichs des Löwen
Im Januar 1973 hat Willy Brandt die erste Idee einer Nationalstiftung formuliert. Im Jahr darauf versendet Bundesinnenminister Genscher einen Diskussionsentwurf an die Kultusminister und die Staatskanzleien der Länder. Die dann beginnenden Verhandlungen gestalten sich zäh! Und so denkt die Bundesregierung schon früh darüber nach, wie man bis zur Gründung dieser Stiftung jene Herausforderungen meistern kann, für die diese Stiftung eigentlich gedacht ist. Eine „Zwischenlösung“ muss her; vielleicht erinnern Sie sich, so endete der Podcast Nummer 6, in dem es um das erste Konzept der Bundesregierung für eine Deutsche Nationalstiftung ging.
Eine dieser Herausforderungen ist es, zu verhindern, dass Kulturgüter ins Ausland abwandern, die für die deutsche Kultur besonders wichtig und bewahrungswürdig sind. Heute ist das eine der Aufgaben der Kulturstiftung der Länder.
1978 steht bei dem Londonder Auktionshaus Sotheby´s eine der wertvollsten Privatsammlungen Europas zum Verkauf: die Sammlung Robert von Hirsch. 1983 wird – auch in London – das Evangeliar Heinrichs des Löwen versteigert, eine der prachtvollsten Handschriften des europäischen Mittelalters. Die Bundesrepublik Deutschland steigert mit. Beide Fälle führen allen Beteiligten vor Augen, wie dringend es eines Akteurs bedarf, der zumal bei solch kurzfristigem Handlungsbedarf mit Routine, Expertise, einem Budget und einem Netzwerk an Mitförderern und politischen Entscheidern ausgestattet ist.
Es bedarf einer Zwischenlösung, weil die Verwirklichung einer nationalen Kulturstiftung innerhalb des wünschenswerten zeitlichen Rahmens möglicherweise nicht erreicht werden kann. So hatte schon Bundesinnenminister Werner Maihofer formuliert, als er am 15. Mai 1975 schriftlich das erste Konzept der Bundesregierung für eine Deutsche Nationalstiftung umrissen hat:
„Für eine Zwischenlösung hält es die Bundesregierung nach dem bisherigen Sachstand für sinnvoll, im Rahmen des Möglichen bereits Elemente zu verwenden, die den konzeptionellen Vorstellungen für eine Deutsche Nationalstiftung weitgehend angenähert sind. So sollen Aufgabenstellung und organisatorische Regelung der für die Deutsche Nationalstiftung in Aussicht genommenen Grundstruktur entsprechen. Insbesondere sollen sachnahe und fachlich fundierte Entscheidungen gewährleistet sein. Daher sollen Sachverständige aus den verschiedenen Bereichen von Kunst und Kultur, die über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, an dem Entscheidungsprozess der Stiftung maßgebend beteiligt werden. Dabei ist daran gedacht, dem Sachverstand nicht nur beratende Befugnisse einzuräumen, sondern ihn auch in die Willensbildung der Stiftung einzubeziehen.“
1976 stellt die Bundesregierung erstmalig Gelder für die Deutsche Nationalstiftung in den Haushalt ein, die nun zur Förderung von Kunst und Kultur durch den Bund zum Einsatz kommen sollen. Bundeskanzler Helmut Schmidt erklärt dazu in seiner Regierungsansprache vom 16. Dezember 1976:
„Wir haben uns in Verhandlungen mit den Ländern für die baldige Errichtung einer Deutschen Nationalstiftung eingesetzt. Wenn sich die Verhandlungen nun noch länger hinziehen sollten, so wird der Bund als ersten Schritt im Rahmen seiner Zuständigkeit eine Zwischenlösung finden, um die Stiftung endlich ins Leben zu rufen. Bei uns stehen die Haushaltsmittel, vom Bundestag beschlossen, bereit. Mit der Stiftung sollen Kunst und Kultur zeitnah und unkompliziert gefördert werden. Mit ihrer Hilfe sollen Kulturgüter unseres Landes bewahrt werden. Die Kunstschaffenden sollen dabei mitwirken. Die Bundesregierung wird wegen der gesamtstaatlichen Bedeutung der Stiftung den Herrn Bundespräsidenten bitten, den Vorsitz der Stiftung zu übernehmen.“
12,5 Millionen DM werden von 1976 bis 1979 jährlich in den Bundeshaushalt eingestellt. Ab 1978 geht die Bundesregierung dazu über, einen Teil dieser Mittel, für die Förderung gesamtstaatlich bedeutsamer Vorhaben aus den Bereichen Kunst und Kultur in Anspruch zu nehmen. Im November 1977 war der Kunstsammler Robert von Hirsch verstorben, im Frühjahr 1978 sollte seine bedeutende Kunstsammlung beim Londoner Auktionshaus Sotheby´s versteigert werden.
Im Vorfeld der Versteigerung hatte der einstige Finanzberater Konrad Adenauers und ehemaliger Vorstand der Deutschen Bank, Hermann Josef Abs, die Direktoren führender deutscher Museen zu sich eingeladen. Ihm ging es darum, möglichst viele Kunstwerke deutscher Herkunft nach Deutschland zurückzuholen. Im Kreise der Museumsdirektoren wurden die Kaufwünsche abgestimmt; so sollte ausgeschlossen werden, dass die Häuser gegeneinander bieten würden. Danach hatte Abs sich von Bundesinnenminister Werner Maihofer die Zusage eingeholt, dass der Bund zu 50 Prozent mitfördern würde: 50 Prozent von miteinander vereinbarten Höchstgeboten aus jenen Mitteln, die für die Deutsche Nationalstiftung in den Haushalt eingestellt waren. Nach vier Auktionstagen, in denen Abs vor Ort die Ersteigerungen für die deutschen Museen in London koordiniert hatte, hatten zwölf Museen insgesamt 15 Kunstwerke erworben, deren Ankauf der Bund mit insgesamt 13 Millionen Mark gefördert hatte.
Das Geld sei vom Bund bereitgestellt worden, um „diese wertvollen und für den deutschen Kulturraum unersetzlichen Kunstwerke vor einer Abwanderung ins Ausland zu bewahren“, wird Bundesinnenminister Gerhard Baum dazu später erklären.
Um die Frage, was mit den restlichen für die Deutsche Nationalstiftung im Haushalt zweckgebundenen Mittel geschehen soll, geht es in der Bundestagsdebatte vom 12. Oktober 1979. Der SPD-Abgeordnete Dieter Lattmann spricht von der Absicht der Bundesregierung, die Mittel, die für „das Vorhaben einer Kulturstiftung der Bundesrepublik“ gedacht seien, für die Förderung von Kunst, Literatur und Musik zu nutzen:
„Die SPD und die FDP haben im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft mit ihrer Mehrheit beschlossen, den Haushaltsausschuss aufzufordern, diese Mittel teilweise zu entsperren und mit der Förderung durch einen Kunstfonds, einen Literaturfonds und einen Musikfonds zu beginnen. Dies ist so missinterpretiert worden, als verzichte die Koalition damit auf das Vorhaben einer Kulturstiftung der Bundesrepublik. Wir allerdings verstehen es genau umgekehrt. Wir sind absolut offen einerseits für die sofortige Kulturförderung, und andererseits soll das in einer Weise geschehen, die, falls Bund und Länder sich einigen, die Errichtung einer späteren Stiftung in keiner Weise behindert.“
Zwischenruf Pfeifer [CDU/CSU]: Ist die Deutsche Nationalstiftung bei Ihnen jetzt zu einer Kulturstiftung der Bundesrepublik geworden?
„Die Kulturstiftung der Bundesrepublik liegt schon deswegen nahe, Herr Kollege Pfeifer, weil der Haushalt 1980 den Bereich Kultur, Bund und Länder übergreifend, bereits in der Größenordnung von 208 Millionen DM fördert, sodass die Behauptung, er dürfe dies gar nicht, sich als absurd erweist.“
Bundesinnenminister Gerhard Baum führt den Gedanken in der gleichen Debatte weiter: Nicht ohne den bemerkenswerten Satz, dass man sich mit den Ländern bei der Frage nach der Gewichtung der Sitze geeinigt habe. Der Satz ist deshalb bemerkenswert, weil er in der weiteren Debatte strittig bleiben wird:
„Noch ein Wort, Herr Kollege Lattmann, weil sie die Nationalstiftung hier angesprochen haben, wir werden ja noch darüber diskutieren, es liegt ja ein Antrag der Opposition vor.
Ich meine, dass wir jetzt gemeinsam — Bund und Länder — nachdrücklich eine Übergangslösung anstreben sollten, eine Übergangslösung, wie sie auch in der Regierungserklärung durch den Bundeskanzler genannt worden ist. Wir sind bereit, die Verhandlungen mit den Ländern fortzusetzen. Wir haben uns auf einigen Feldern, etwa auf dem Feld der Gewichtung der Stimmen, bereits geeinigt. Wir sind aber nicht bereit, dieses Vorhaben — im Jahre 1980 werden etwa 50 Millionen DM angesammelt sein — weiter auf die lange Bank zu schieben. Es war ja fast in jedem‘ Jahr so, daß am Ende eines Haushaltsjahres von uns gefragt worden ist: Besteht denn eine Möglichkeit, das Geld auszugeben? Diese Möglichkeit wurde dann von den Ländern erst in Aussicht gestellt mit der Folge, dass man wieder ein weiteres Jahr durch schleppend durchgeführte Verhandlungen verloren hatte.
Nach Ausgabe von circa 13 Millionen DM für den Ankauf von Kunstgegenständen aus der Sammlung Hirsch muss, so meine ich, das Geld nun endlich für die zeitgenössische Kunst ausgegeben werden. Wir haben daher im Haushaltsausschuss beantragt, 16 Millionen DM für Fonds auf dem Gebiete der Literatur, der Kunst und der Musik zu entsperren, übrigens Vorhaben, die von den Künstlern, ihren Verbänden selbst entwickelt worden sind; wir haben sie nur aufgegriffen. Es handelt sich hier also um eine eigene freie Entscheidung der Verbände, einen Impuls, den der Staat jetzt aufnimmt.“
Und so wird ein Literatur-, ein Kunstfonds und ein Förderprogramm des Deutschen Musikrats gegründet, in die insgesamt 16 Millionen Mark eingestellt und aus denen ab 1980 Projekte und Stipendien, Konzerte oder der Deutsche Chorwettbewerb 1982 finanziert werden.
Der Haushaltstitel, der zunächst „Deutsche Nationalstiftung“ hieß, wird 1980 in einen Leertitel verwandelt. Im gleichen Jahr kommt ein Haushaltstitel hinzu, der diese Zwischenlösung zum Ausdruck bringt. Er heißt „Förderung gesamtstaatlich bedeutsamer Vorhaben aus den Bereichen Kunst und Kultur“. Neben der Förderung der Erwerbungen aus der Sammlung Hirsch kommt es bis 1983 zu acht weiteren Förderungen, darunter der Ankauf der Briefe von Franz Kafka an Milena Jesenska durch das Deutsche Literaturarchiv in Marbach, der Erwerb des Gemäldes „Vögel“ von Franz Marc durch die Städtische Galerie München, aber auch das in Köln veranstaltete Theaterfestival „Theater der Welt ´81“ oder die für 1984 geplante Ausstellung der Arbeitsgemeinschaft deutscher Kunstvereine „Kunstlandschaft Bundesrepublik“.
Am 6. Dezember 1983 steht die Versteigerung des Evangeliars Heinrichs des Löwen an. Die Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an der Versteigerung erfordert äußerste Diskretion, weshalb der Bundestag erst im Nachgang darüber informiert wird. Und so heißt es in der schriftlichen Antwort von Friedrich Zimmermann, Bundesinnenminister im Kabinett Kohl auf eine kleine Anfrage der SPD am 7. März 1984:
„Ende September 1983 wurde bekannt, daß am 6. Dezember 1983 im Auktionshaus Sotheby’s in London eine der schönsten und kostbarsten illuminierten Handschriften der deutschen Hochromanik, das Evangeliar Heinrichs des Löwen, versteigert werden sollte.
Zur gleichen Zeit erreichten den Bundesminister des Innern Zuschriften des Generaldirektors des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg, des Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und des Direktors des Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München, in denen auf die außerordentliche historische und kulturhistorische Bedeutung des Evangeliars für den deutschen Kulturraum aufmerksam gemacht und die Rückgewinnung des zum ‚patrimonium‘ gehörenden Evangeliars als eine Aufgabe von nationalem Rang bezeichnet wurde.
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst teilte dem Bundesminister des Innern mit, dass das Land alle Anstrengungen unternehmen wolle, um das Evangeliar für die Bundesrepublik Deutschland zurückzugewinnen und Öffentlichkeit und Wissenschaft zugänglich zu machen. Gleichzeitig wurde der Bund um eine substantielle Zuwendung für den Rückerwerb des Evangeliars gebeten.
Auf Vorschlag Niedersachsens wurde im Oktober 1983 ein Arbeitsstab gebildet, der unter dem Vorsitz des Niedersächsischen Ministers für Wissenschaft und Kunst, Herrn Dr. Johann- Tönjes Cassens, am 12. Oktober und am 23. November 1983 in Hannover zusammentrat. Aus Gründen der Geheimhaltung wurde der Kreis der Teilnehmer möglichst eng gehalten; der Bund war durch Beamte des Bundesministeriums des Innern vertreten. Der Arbeitsstab bereitete die für den Rückerwerb des Evangeliars erforderlichen Entscheidungen vor und legte fest, dass der Ehrenvorsitzende der Deutschen Bank AG, Herr Dr. h. c. Hermann Josef Abs, die deutschen Interessen beim Versteigerungstermin im Auktionshaus Sotheby’s verantwortlich wahrnehmen solle.“
Doch nicht nur die Maßgabe, den Kreis der Mitwisser möglichst klein zu halten, auch die Eilbedürftigkeit hatte bedingt, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erst nach erfolgter Ersteigerung über diese Millionen-Ausgabe informiert wird:
„Am 29. November 1983 waren die Bundestagsabgeordneten Gerster und Kühbacher, Berichterstatter des Haushaltsausschusses für den Einzelplan 06, von Vertretern der Bundesministerien des Innern und der Finanzen sowie von Herrn Dr. Abs ausführlich über die Einzelheiten zur Vorbereitung des Rückerwerbs des Evangeliars und den geplanten Bundeszuschuß unterrichtet worden. Die sich am 1. Dezember 1983 ergebende Lage wurde beiden Herren im Anschluss an die Besprechung in Frankfurt am Main mitgeteilt. Angesichts der Tatsache, dass der Haushaltsausschuss vor der Versteigerung nicht mehr zusammentrat, bestand mit den Herren Berichterstattern Einigkeit, die Bundeszuwendung wie vorgesehen zu finanzieren. Auf diese Weise konnte — ähnlich wie 1978 bei der Ersteigerung von Kunstgegenständen aus der Kunstsammlung Robert von Hirsch — rasch entschieden und auch die notwendige Diskretion sichergestellt werden.“
Wieder ist es Hermann Josef Abs, unter dessen maßgeblicher Mitwirkung die Ersteigerung zum Zuschlagspreis von 7,4 Mio. Pfund Sterling gelingt; zzgl. aller Nebenkosten sind das 32,5 Millionen Mark, die der Freistaat Bayern, das Land Niedersachsen, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und private Spender zusammen mit dem Bund aufgebracht haben. Das Evangeliar, eine Zusammenfassung der vier Evangelien des Neuen Testaments, wird für rund 10 Jahre das teuerste Buch der Welt bleiben. Heute ist es in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel zuhause.
Nicht zuletzt die Erwerbung des Evangeliars Heinrichs des Löwen führt allen Beteiligten vor Augen, wie sehr ein schlagkräftiges Instrument fehlt, das kooperativ, kompetent, routiniert und schnell agieren kann im Sinne der Sicherung „besonders wichtiger und bewahrungswürdiger Zeugnisse für die deutsche Kultur“. Dass eine solche Stiftung Mitförderer für derartige Förderungen gewinnen oder vernetzen könne, hat schon der baden-württembergischen Ministerpräsident Lothar Späth in einer Mitteilung vom 19. Juni 1984, kurz nach der Ersteigerung des Evangeliars, vorausgesehen:
„Mit dieser Kulturstiftung könnten auch Wege geöffnet werden, das private Engagement Dritter zu aktivieren. Angebote auf dem Kunstmarkt, wie das Evangeliar Heinrichs des Löwen (…) haben erst in jüngster Zeit deutlich gemacht, dass in der Bundesrepublik Deutschland eine Institution von Nöten ist, die eine Bündelung des Engagements von Staat und Privaten bei der Förderung von Kunst und Kultur garantiert.“
Und genauso wird es kommen: Heute fördert die Kulturstiftung der Länder Erwerbungen von Museen, Bibliotheken und Archiven in der Regel nur anteilig. Voraussetzung ist, – so steht es heute in der Stiftungssatzung, dass es sich dabei um Kulturgüter nationalen Ranges handelt, so wie das Evangeliar Heinrichs des Löwen, wie Bundesinnenminister Zimmerman In der Beantwortung einer Großen Anfrage von CDU/CSU und FDP am 31.10.1984 erklärt:
„Der Bund beteiligte sich mit einem Betrag in Höhe von 6,0 Mio. DM am Rückerwerb des Evangeliars Heinrichs des Löwen, eines der kostbarsten Denkmäler deutscher Kulturüberlieferung. Das Evangeliar gehört historisch und kulturhistorisch zum unverzichtbaren deutschen Kulturerbe. Die gemeinsam von Bund, Land Niedersachsen, Freistaat Bayern, Stiftung Preußischer Kulturbesitz und vielen privaten Spendern getragene Aktion zur Rückgewinnung des Evangeliars für die deutsche Öffentlichkeit war eine nationale Aufgabe ersten Ranges.
Es ist übrigens just dieses Schreiben der Bundesregierung zur Kulturförderungspolitik der Bundesregierung vom 31.10.1984, in der Bundesinnenminister Zimmermann erklärt, dass Bund und Länder sich auf eine Lösung geeinigt hätten, mit der die jahrelange Auseinandersetzung um das Vorhaben einer Deutschen Nationalstiftung auf die Zielgerade geht. Um das Gelingen wird es im zehnten und letzten Podcast gehen.
Im neunten, also dem nächsten Teil dieser Serie geht es um die verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern. Denn: All´ diese genannten Förderungen herausragender Kulturgüter gelang nicht ohne Widerspruch. Die Länder hielten die Freigabe der Mittel, die für die Gründung der Nationalstiftung bestimmt waren, für einen „Eingriff in ihre verfassungsmäßigen Kompetenzen“. Darauf hat der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Johannes Rau im Namen aller Länder hingewiesen.
Das aber ist Thema der nächsten Ausgabe in dieser Podcast-Reihe zur Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder, die Sie vollständig finden auf der Webseite der Kulturstiftung der Länder unter kulturstiftung.de/vorgeschichte.