Eine Deutsche Nationalstiftung – Der lange Weg hin zu einer Kulturstiftung der Länder
Am 1. April 1988 hat die Kulturstiftung der Länder ihre Tätigkeit aufgenommen. Wir nehmen den 35. Geburtstag zum Anlass für eine Podcast-Reihe zu ihrer Vorgeschichte. Und die beginnt in den frühen Siebziger Jahren. Den Anfang macht Willy Brandt, der in seiner Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 über eine auf nationaler Ebene tätige Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur spricht: „Es würden sich, wie ich meine, meine Damen und Herren, viele Träume erfüllen lassen, wenn eines Tages öffentliche und private Anstrengungen zur Förderung der Künste in eine Deutsche Nationalstiftung münden könnten!“
Es folgt eine langjährige Debatte im Deutschen Bundestag über den Stiftungszweck, die Trägerschaft, die Rechtsform, den Stiftungssitz, die Gremienbesetzung oder die anteilige Finanzierung durch Bund und Länder. Drei Bundeskanzler und fünf Bundesregierungen haben sich damit befasst. Und sogar ein Präsident der Vereinigten Staaten hat sich dazu geäußert. Die Debatte ist gleichzeitig eine bundesdeutsche Diskussion über die Rolle von Kultur in der Gesellschaft und die Aufgaben und das Verständnis von Kulturpolitik.
1987, nach knapp 15 Jahren, ist es wieder eine Regierungserklärung, in der die Gründung der Kulturstiftung der Länder angekündigt wird. Am 18.März des Jahres erklärt Bundeskanzler Helmut Kohl – knapp drei Monate bevor die Regierungschefs der Länder das Errichtungsabkommen unterzeichnen: „In einem föderalen Staat kann Kulturpolitik nur in konstruktiver Zusammenarbeit gedeihen. Die Vorbereitung einer Kulturstiftung der Länder, zu der auch der Bund einen namhaften Beitrag leistet, ist auf einem guten Weg.“
Alle Podcasts dieser Serie finden Sie auf der Seite Die Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder.