Beschreibung
Im Zuge der 1945 betriebenen Enteignungsverfahren gelangten zahllose Kunst- und kunstgewerbliche Schätze aus den ehemaligen Schlössern und Residenzen des Hauses Wettin in staatlichen Besitz. Als zentraler Bestandteil musealer Sammlungen waren diese vielfach einzigartigen Zeugnisse sächsischer Kunst und Kultur sodann über Jahrzehnte hinweg als allgemeines Kulturgut öffentlich präsent. Aufgrund des Einigungsvertrages vom 31.8.1990 wurden hierüber indessen Kaufverhandlungen notwendig, da dieser dem einstigen sächsischen Herrscherhaus die nach dem Zweiten Weltkrieg enteigneten mobilen Güter als rechtmäßiges Eigentum wieder zusprach. In Anbetracht der Probleme, die sich aus einer kurzfristigen Rückgabe herausragender Sammlungsbestände ergeben, hat der Gesetzgeber jedoch im 1994 erlassenen Ausgleichsleistungsgesetz eine bis 2014 geltende Nießbrauchsregelung für öffentlich ausgestellte oder in Museumskonzepten zur öffentlichen Ausstellung fest eingeplante Kunstwerke vorgesehen, die den alten und neuen Eigentümern den unmittelbaren Besitz und damit die Verfügungsbefugnis über solche Werke zunächst entzieht. 1999 fanden nun die langwierigen und oftmals schwierigen Verhandlungen zwischen dem Freistaat Sachsen und der Albertinischen Linie des Hauses Wettin ihren glücklichen Abschluss, indem rund 1500 Positionen Restitutionsgut, denen tatsächlich etwa 12000 Kunstwerke entsprechen, für die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden erworben werden konnte.Da die Finanzlage des Freistaates Sachsen den Ankauf des gesamten Restitutionsgutes nicht erlaubte, zielten die Verhandlungen darauf ab, unter dem Aspekt des Ensembleerhaltes beziehungsweise der Wiederzusammenführung von vormals getrennten Ensembles Prioritäten zu setzen. So konnten im wesentlichen die Restbestände der Hofkellerei für die Öffentlichkeit erhalten werden. Bewahrt werden konnte, soweit noch vorhanden, die einzigartige Einheit von ortsfester Raumausstattung und Originalmöblierung des 18. Jahrhunderts in Schloss Moritzburg. Gesichert wurden die höfischen Möbel einschließlich des von Benjamin Thomae gefertigten Thronsessels Augusts des Starken aus dem Dresdner Residenzschloss. Dauerhaft erhalten wurde im Kupferstich-Kabinett eine exemplarische Auswahl der Klebebände König Friedrich Augusts II. als Dokument von Sammlungsform und Geschmack eines der größten Graphikkenner seiner Zeit. Die Gemäldegalerie Alte Meister kann landes- und kunstgeschichtlich bedeutsame Landschafts- und Historiengemälde des Hofmalers Johann Alexander Thiele ebenso wie eine Reihe von höfischen Porträts Pietro Graf Rotaris wieder ihrem alten Bestand eingliedern.Dies alles konnte letztlich nur durch gemeinsamen Anstrengungen der Kulturstiftung der Länder, des Freistaates Sachsen und des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien bewirkt werden.