Auf dem Weg zur „Kulturhauptstadt Europas 2025“

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Acht deutsche Städte bewerben sich um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“. Um 24 Uhr in der Nacht ist die Frist zur Einreichung der Bewerbungsbücher abgelaufen. Im Rennen sind die Städte Chemnitz, Dresden, Gera, Hannover, Hildesheim, Magdeburg, Nürnberg und Zittau. Am Morgen haben sich die Bewerberstädte in Berlin präsentiert.

Dazu der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz und Hamburgs Senator für Kultur und Medien, Dr. Carsten Brosda: „Alle Bewerber um den Titel ‚Kulturhauptstadt Europas 2025‘ haben mit ihrer Bewerbung ein Statement für die europäische Kultur gesetzt. Das Bewusstsein für unsere gemeinsamen Wurzeln und die Kraft der Kultur geben uns wesentliche Antworten auf die Frage, wie wir in unseren Städten miteinander leben und unser Zusammenleben gemeinsam gestalten wollen. Ich wünsche den teilnehmenden Städten im Wettbewerb gutes Gelingen und die notwendige Kreativität, die auch über das Auswahlverfahren hinaus wichtige Impulse für die Entwicklung der Städte geben kann.“

Prof. Dr. Markus Hilgert, Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder, betont die nachhaltige Wirkung, die mit einer solchen Bewerbung einhergehen kann: „Die Geschichte des Kulturhauptstadt-Programmes ist reich an Beispielen für langfristige positive Veränderungen des Lebensgefühls und der Lebensbedingungen vor Ort. Eine Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas kann Impuls und Katalysator für neue Entwicklungen einer Stadt nicht nur im Bereich der Tourismuswirtschaft sein. Das gilt ausdrücklich auch für Städte, die am Ende im Bewerbungsverfahren unterlegen sind.“

Bis zum 30. September 2019 hatten deutsche Städte die Gelegenheit, ihre Bewerbungsunterlagen für den Wettbewerb „Kulturhauptstadt Europas 2025“ bei der Kulturstiftung der Länder einzureichen. Die Bewerbungen werden von einer europäischen Jury anhand der jetzt eingereichten, auf maximal 60 Seiten begrenzten Bewerbungsbücher (bid book 1) und einer Präsentation bei der Vorauswahlsitzung vom 10. bis 12. Dezember 2019 bewertet. Im Rahmen einer Presseveranstaltung werden am 12. Dezember 2019 jene Städte bekanntgegeben, die es auf die Shortlist und damit in die zweite Runde geschafft haben. Im Herbst 2020 wird die Jury dann eine der Kandidatenstädte für die Ernennung zur deutschen „Kulturhauptstadt Europas 2025“ empfehlen.

Mit dem seit 1985 existierenden und kontinuierlich weiterentwickelten Programm will die Europäische Union das Zugehörigkeitsgefühl zu einem gemeinsamen Kulturraum fördern und nachhaltige kulturelle Entwicklungen in den jeweiligen Städten anregen. Das nationale Auswahlverfahren um die deutsche „Kulturhauptstadt Europas 2025“ ist offiziell am 24. September 2018 mit der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen, dem „call for submission of applications“ gestartet. Die Kulturstiftung der Länder, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) mit der Durchführung des nationalen Auswahlverfahrens beauftragt ist, hat als Geschäftsstelle im Namen der Kultusministerkonferenz die Ausschreibung auf der Webseite www.2025kulturhauptstadt.de veröffentlicht. Zeitgleich mit Slowenien ist Deutschland berechtigt, für das Jahr 2025 zum vierten Mal eine Europäische Kulturhauptstadt zu stellen.

Die potenziellen Bewerberstädte wurden in ihrer Vorbereitung auf den Wettbewerb durch Workshops der Kulturstiftung der Länder unterstützt.

Zum Hintergrund

Je drei Mitglieder der europäischen Jury werden durch EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament benannt. Jeweils ein Mitglied wird durch den EU-Ausschuss der Regionen, durch die Kultusministerkonferenz und von Bundesseite (die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Auswärtige Amt) berufen. Die europäische Jury veröffentlicht 21 Arbeitstage nach der Bekanntgabe der Shortlist einen Juryreport, in welchem diese ihre Entscheidung erklärt und den Shortlist-Kandidaten wichtige Hinweise für die Überarbeitung ihrer Bewerbungsbücher (bid book 2) gibt. Diese haben bis Juli 2020 Zeit, das zweite bid book zu erarbeiten und auf 100 Seiten zu konkretisieren.

Maßgeblich für die Bewertung sind sechs Kriterien: Entscheidend ist (1.) der Beitrag der Bewerbung zu einer langfristigen Kulturentwicklungsplanung der Stadt („Beitrag zur Langzeitstrategie“), (2.) die „Europäische Dimension“ des geplanten Kulturhauptstadt-Programms, (3.) die Stimmigkeit des Gesamtprogramms und die künstlerische Qualität („Kulturelle und Künstlerische Inhalte“), (4.) die „Umsetzungsfähigkeit“ eines ganzjährigen Kulturfestivals der Bewerberstadt, (5.) die „Erreichung und Einbindung der Gesellschaft“ und (6.) der Nachweis geeigneter Strukturen zur Steuerung- und Durchführung durch die „Verwaltung“.

Nach der Abgabe des zweiten Bewerbungsbuchs sind neben diesem und der Endauswahlsitzung im Herbst 2020 die Besuche der Bewerberstädte durch delegierte Juror*innen entscheidend. Im Anschluss an die Endauswahlsitzung einigt sich die europäische Jury auf die Empfehlung einer deutschen Stadt für den Titel. Die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) ernennt bis Ende 2020 im Benehmen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eine deutsche Stadt zur „Kulturhauptstadt Europas 2025“. Erfüllt die designierte Kulturhauptstadt ihre in der Bewerbung eingegangen Verpflichtungen, wird ihr am Ende der Monitoring-Phase (bis Frühjahr 2025) der mit 1,5 Millionen Euro dotierte Melina-Mercouri-Preis verliehen.

Die wichtigsten Fragen und Fakten (FAQs) zum Programm Kulturhauptstadt Europas und zur Auswahl der „Kulturhauptstadt Europas 2025“ finden Sie online: www.kulturstiftung.de/faq-4/