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AKTUELLES

Zukunftsorientierung und Verlässlichkeit: Stiftungsrat und Vorstand der Kulturstiftung der Länder verständigen sich auf programmatische Ausrichtung

Vor einem Jahr wurde Dr. Christine Regus vom Stiftungsrat der Kulturstiftung der Länder zur Generalsekretärin berufen, im November 2025 hat sie ihr Amt angetreten. In seiner Sitzung am 24. Juni hat sich der Stiftungsrat mit dem Vorstand über die Ausrichtung der Stiftung für die kommenden Jahre verständigt.

Dazu betonte der Vorsitzende des Stiftungsrats, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder: „Gerade in bewegten Zeiten kommt der Bewahrung und Vermittlung unseres kulturellen Erbes eine besondere Bedeutung zu. Es ermöglicht Orientierung, stiftet Identität und macht Geschichte sowie gesellschaftliche Entwicklungen greifbar. Museen, Archive und Bibliotheken sind Orte der Bildung und der kulturellen Teilhabe. Die Kulturstiftung der Länder ist seit fast 40 Jahren ihre unverzichtbare Partnerin. Ohne ihre Unterstützung bliebe es oft dem Zufall oder privaten Akteuren überlassen, welche Zeugnisse unserer Kunst- und Kulturgeschichte dauerhaft für die Gesellschaft gesichert werden können. Der Stiftungsrat und der Vorstand sind sich einig, dass Kunst- und Kulturgüter dabei nicht politisch vereinnahmt werden dürfen, sondern wissenschaftlich fundiert präsentiert und vermittelt werden müssen; eine kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte gehört dazu.“

Dr. Christine Regus, Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder: „Stiftungsrat und Vorstand verfolgen das Ziel, die Kulturstiftung der Länder zukunftsfähig aufzustellen: als verlässliche Förderin der kulturgutbewahrenden Institutionen und starke Partnerin der Länder. Eine Stiftung, die kooperativ und innovationsfähig arbeitet und damit zeigt, dass Kulturföderalismus nicht nur Vielfalt ermöglicht, sondern auch Gestaltungskraft hat.“

Vorstand und Stiftungsrat der Stiftung haben sich darauf geeinigt, das Fördergeschäft auszubauen, das gemäß Stiftungszweck auf den Erwerb, den Erhalt und die Vermittlung von Kunst- und Kulturgut von herausragender Bedeutung ausgerichtet ist. Im Mittelpunkt der Stiftungsaktivitäten stehen deshalb weiterhin die Förderung von Museen, Archiven und Bibliotheken sowie die Unterstützung der Länder bei Zukunftsfragen rund um das kulturelle Erbe und den zeitgemäßen Umgang mit Sammlungen.

„Die Stiftung trägt dazu bei, dass bedeutendes Kunst- und Kulturgut in öffentlichen Sammlungen bewahrt und zugänglich gemacht wird und für künftige Generationen erhalten bleibt. Vor dem Hintergrund, dass die kulturgutbewahrenden Einrichtungen vor großen, nicht nur finanziellen Herausforderungen stehen, bekommt diese Aufgabe eine besondere Tragweite,“ so die Generalsekretärin. „Fragen von Teilhabe und Vermittlung stellen sich angesichts von gesellschaftlichem Wandel und der digitalen Transformation neu, Naturkatastrophen und politische Krisen zeigen uns, wie groß die Bedeutung von Kulturgutschutz und Resilienz ist. Der adäquate Umgang mit sensiblen Sammlungsbeständen, insbesondere im Zusammenhang mit Raubkunst und Kulturgutverlusten, ist unverzichtbar und anspruchsvoll. Die Kulturstiftung der Länder wird mit entsprechenden Programmen und Projekten weiter an der Seite der Länder und der Kultureinrichtungen stehen, sei es im Rahmen der Förderung von Notfallvorsorge für Museen oder von Teilhabeprojekten, die wir ausbauen möchten.“

Die Kulturstiftung der Länder ist über ihre Förderprogramme hinaus koordinierend und beratend tätig. So betreibt sie die Kontaktstelle für Kulturgüter und menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten, die sich insbesondere an Vertreterinnen und Vertreter der Herkunftsstaaten und -gesellschaften richtet und den Zugang zu Informationen über entsprechende Sammlungsbestände eröffnen soll. Ihre Errichtung geht zurück auf einen Beschluss von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden.

Die Förderentscheidungen der Stiftungsratssitzung kommentierte der stellvertretende Generalsekretär, Prof. Dr. Frank Druffner: „Die in der Satzung vorgeschriebene gesamtstaatliche Bedeutung spiegelt sich im aktuellen Gremiendurchgang in allen Förderbereichen wider. Es können mit den heute getroffenen Entscheidungen zu künftigen Erwerbungsförderungen herausragende Manuskripte und Kunstwerke für öffentliche Sammlungen erworben werden. Wie eng Sammlungsgeschichte mit Zeitgeschichte verflochten ist, zeigt sich an zwei Rückkäufen nach erfolgter Restitution bzw. nach Entfernung eines Werks als ‚entartet‘ aus seinem ursprünglichen Museumskontext. In der Ausstellungsförderung freuen wir uns auf Dürer und zwei Projekte, die dem Barock gewidmet sind, aber auch auf solche, die Themen wie Migration oder Inklusion aufgreifen und so die Relevanz historischer Bestände für aktuelle Fragestellungen vor Augen führen. Einen problematischen Trend zeigt die steigende Zahl von Anträgen in der Restaurierungsförderung; hier werden wir absehbar dem Bedarf nicht mehr nachkommen können.“

Der Stiftungsrat und der Vorstand der Kulturstiftung der Länder freuen sich, dass die Nachfolge von Professor Druffner im Sommer 2027 in gute Hände übergeht: Dr. Stephanie Tasch wird dann seine Position übernehmen. Sie ist seit 2012 für die Kulturstiftung der Länder tätig, wo sie den Fachbereich Förderung leitet. Die Stiftungsratsmitglieder sind mit dieser Designation dem Vorschlag einer eigens eingesetzten Findungskommission gefolgt.

Die vom Stiftungsrat beschlossenen Ausstellungsförderungen werden in separater Pressemitteilung voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche kommuniziert.

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