KULTURLICHTER

Teilnahmebedingungen Kulturlichter 2026/27

KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung: Teilnahmebedingungen für die Ausschreibung 2026/27

KULTURLICHTER – Deutscher Preis für kulturelle Bildung

Teilnahmebedingungen für die Ausschreibung 2026/27

 

I. IDEE

Kulturelles Erbe gewinnt dort an Bedeutung, wo Menschen ihm begegnen, sich mit ihm auseinandersetzen und eigene Bezüge dazu entwickeln können. Kulturelle Bildung und Vermittlung schaffen dafür Anlässe und Räume: Sie eröffnen Zugänge zu Sammlungen, Geschichten und künstlerischen Ausdrucksformen, verbinden unterschiedliche Sichtweisen und laden dazu ein, selbst zu fragen, zu deuten und zu gestalten. Für die Kulturstiftung der Länder ist die Förderung kultureller Teilhabe deshalb ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit mit dem kulturellen Erbe.

Der von den 16 Ländern gestiftete und von der Kulturstiftung der Länder organisierte Preis KULTURLICHTER würdigt Projekte von kulturgutbewahrenden Einrichtungen, die diese Aufgabe auf besondere Weise erfüllen. Kulturelle Bildung und Vermittlung werden dabei als Element einer umfassenderen Öffnung von Museen, Bibliotheken und Archiven für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen und Sichtweisen verstanden. Ausgezeichnet werden Ansätze, die kulturelle Bildung und Vermittlung qualitativ überzeugend gestalten, Menschen zur Mitwirkung einladen und innovative – auch digitale – Wege des Zugangs eröffnen.

KULTURLICHTER macht solche Projekte sichtbar, bringt ihre Erfahrungen in den Austausch und fördert das Lernen voneinander. Ein besonderer Fokus des Wettbewerbs 2026/27 liegt auf Kooperationen von kulturgutbewahrenden Einrichtungen mit Schulen, Kindertageseinrichtungen und weiteren Partnern der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Erwachsenenbildung. Gesucht werden Projekte, die eine lokale oder regionale Zusammenarbeit aufbauen, weiterentwickeln oder dauerhaft stärken und so kulturelle Bildung im Umfeld der Einrichtungen fest verankern.

 

II. AUSZEICHNUNGEN

Im Rahmen des Wettbewerbs werden zwei Auszeichnungen vergeben: der Preis der Länder und der Preis des Publikums.

Der Preis der Länder würdigt ein Projekt, das für herausragende Qualität in der kulturellen Bildung und Vermittlung steht und über den eigenen institutionellen oder regionalen Kontext hinaus beispielgebend sein kann. Die Auszeichnung ist mit 30.000 Euro dotiert.

Der Preis des Publikums prämiert ein Projekt, das in Design und angewandter Methodik besonders vielversprechend ist und ein hohes Entwicklungspotenzial aufweist. Die Auszeichnung ist nicht dotiert. Stattdessen erhält die ausgezeichnete Einrichtung eine maßgeschneiderte Beratung für die Weiterentwicklung des Projekts, die sich an den Bedürfnissen und Anliegen der Kultureinrichtung orientiert.

Für jede der beiden Auszeichnungen werden im Wettbewerbsverfahren durch die Fachjury und die Gremien der Kulturstiftung der Länder drei Projekte nominiert. Der Wettbewerb macht die sechs Projekte und die Menschen dahinter sichtbar: Die Kulturstiftung der Länder stellt sie in ihrer begleitenden Kommunikation vor und unterstützt die nominierten Einrichtungen mit Materialien für ihre eigene Webpräsenz und Öffentlichkeitsarbeit. Die teilnehmenden Einrichtungen wirken daran mit, etwa indem sie Bild- und Tonmaterial bereitstellen und über ihre eigenen Kanäle auf den Wettbewerb aufmerksam machen.

 

III. FORMALE AUSWAHLKRITERIEN

Am Wettbewerb teilnehmen können öffentlich zugängliche kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und nach § 2 Abs. 2 der Satzung der Kulturstiftung der Länder förderfähig sind.

Als Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner können Bildungseinrichtungen, Einrichtungen und Initiativen der kulturellen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung wie auch Forschungsinstitute und ‑verbünde mitwirken. Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Einrichtungen oder Initiativen, die sich in einem der vergangenen Wettbewerbe von KULTURLICHTER bereits beteiligt haben, können sich bei der aktuellen Ausschreibung erneut bewerben, sofern ein neues Projekt eingereicht wird.

Je Trägereinrichtung ist im Wettbewerb nur ein Projekt zugelassen.

Teilnahmeberechtigt sind Projekte mit klar beschriebener Zielsetzung, deren Umsetzung in einem realistischen Zeitrahmen gewährleistet ist. Diese können entweder als ausgearbeitetes Konzept vorliegen oder sich bereits in der Umsetzung befinden.

Alle Projekte und ihre Beteiligten bekennen sich zu den freiheitlich-demokratischen Grundwerten, unterstützen die Thesen der Initiative kulturelle Integration und orientieren sich an dem UNESCO-Rahmenwerk für kulturelle Bildung (2024) und den Zielen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) der UNESCO.

 

IV. INHALTLICHE AUSWAHLKRITERIEN

Die fachliche Auswahl zur Nominierung in beiden Preiskategorien und zur Auszeichnung in der Kategorie „Preis der Länder“ trifft eine Fachjury. Sie orientiert ihre Entscheidung an folgenden inhaltlichen Kriterien, die für den Preis KULTURLICHTER gelten:

BILDEND

Das Projekt steht für eine hohe Qualität in der kulturellen Bildung, Vermittlung und künstlerischen Gestaltung. Es eröffnet neue Zugänge zu Sammlungsobjekten und sammlungsbezogenen Themen und verbindet die inhaltliche Auseinandersetzung mit Möglichkeiten zur Mitwirkung und zum eigenen künstlerisch-kreativen Ausdruck. Die eingesetzten Methoden und Formate sind auf die Zielgruppen und die angestrebten Bildungserfahrungen abgestimmt und tragen dazu bei, neue Formen des Lernens und der Vermittlung zu erproben.

WIRKSAM

Der Projektträger setzt sich reflektiert mit seinen Annahmen, Voraussetzungen und den angestrebten Wirkungen auseinander. In der Bewerbung wird nachvollziehbar, warum bestimmte Methoden und Vorgehensweisen gewählt werden. Zugleich ist erkennbar, wie das Projekt an bestehende Ziele, Strukturen oder Arbeitsweisen der beteiligten Institution oder Institutionen anknüpft und dort sinnvoll verankert werden kann.

ANSCHLUSSFÄHIG

Die im Projekt entwickelten Methoden und Instrumente sind grundsätzlich anpassbar und skalierbar: Inhalte können zugeschnitten, erweitert und in andere Kontexte übertragen werden. Die Kultureinrichtung und ggf. weitere Projektbeteiligte sollten bereit sein, Ideen und Entwicklungen mit anderen im Sinne von Open Source zu teilen, um die Verbreitung guter Projektmodelle zu unterstützen.

VIELSTIMMIG

Dem Projekt liegt die Auffassung zugrunde, dass kulturelles Erbe, Geschichte sowie kulturelle und künstlerische Ausdrucksformen unterschiedlich wahrgenommen, gedeutet und erzählt werden können. Es bezieht daher verschiedene Perspektiven, Erfahrungen und Deutungen ein und eröffnet damit neue Zugänge zu Sammlungsobjekten und sammlungsbezogenen Themen. So trägt es dazu bei, kulturelle Teilhabe zu erweitern.

KOOPERATIV

Das Projekt bindet geeignete Kooperationspartner ein und trägt dazu bei, kulturgutbewahrende Einrichtungen in lokalen und regionalen Netzwerken und Bildungslandschaften zu verankern. Wenn auf bestehenden Ideen oder Konstellationen aufgebaut wird, werden diese kenntlich gemacht und eingebunden.

 

V. BEWERBUNGS- UND AUSWAHLVERFAHREN

Der Bewerbungs- und Auswahlprozess wird von der Kulturstiftung der Länder im Auftrag der 16 deutschen Länder organisiert und begleitet. Das Verfahren ist dreistufig.

  1. Stufe (Bewerbung):

Die Bewerbungsphase umfasst einen Zeitraum von circa 6 Wochen, in dem Projektträger zur Bewerbung aufgefordert sind. Die Bewerbung erfolgt für den Preis insgesamt und nicht für eine der beiden Preiskategorien. Die eingehenden Bewerbungen werden bei der Kulturstiftung der Länder gesichtet und anhand formaler Kriterien geprüft. Alle Bewerbungen, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, nehmen am Wettbewerb teil und erreichen die zweite Stufe des Verfahrens.

  1. Stufe (Nominierung):

Die fachliche Bewertung und Auswahl der Nominierten nimmt eine von der Kulturstiftung der Länder berufene Jury vor. Sie wählt zunächst in beiden Preiskategorien jeweils drei Projekte aus, die sie für preiswürdig erachtet.

  1. Stufe (Prämierung):

Am Ende wird über die Preisträgerinnen und Preisträger entschieden. Die fachliche Vorauswahl über die Preisvergabe in der Kategorie „Preis der Länder“ trifft die Jury. Die Auswahlentscheidung wird den Gremien der Kulturstiftung der Länder zur Billigung vorgelegt. Die Auszeichnung in der Kategorie „Preis des Publikums“ wird bei der Preisverleihung durch das Publikum bestimmt.

  1. Preisverleihung:

Die Preisverleihung findet im Rahmen des Bundeskongress Kulturelle Schulentwicklung am Abend des 23. September 2027 in Potsdam statt. Der Bundeskongress unter dem Titel „Die Kunst des Aushandelns – Kulturelle Bildung und Demokratiebildung in der Schule“ wird von der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel, der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, der Phillips-Universität Marburg und der Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg veranstaltet. Der Kongress findet am 23. und 24. September 2027 im Neuen Palais in Potsdam statt.

 

VI. HINWEISE ZUR BEWERBUNG

Wettbewerbsbeiträge können ausschließlich über ein Online-Formular eingereicht werden. Der Zugang erfolgt über die Webseite der Kulturstiftung der Länder: www.kulturlichter-bewerbung.de. Postalische Einsendungen werden nicht berücksichtigt.

Im Online-Formular können alle für den Wettbewerb relevanten Informationen mitgeteilt werden. Dazu gehören die Eckdaten des Projekts, die Kontaktdaten der Projektleitung und des Projektträgers sowie eine Zusammenfassung des Projekts. Neben der allgemeinen Projektbeschreibung beziehen sich weitere Fragen darauf, inwiefern das Projekt die in der Ausschreibung genannten Kriterien erfüllt.

Ergänzend können im Formular auch Links zu maximal drei Mediendateien wie Fotos und Videos eingefügt werden.

Bei der Eintragung in das Online-Formular ist zu berücksichtigen, dass sowohl der Projekttitel als auch die Projektzusammenfassung verbindlich sind und beides im Falle einer Nominierung in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Kulturstiftung der Länder redaktionell verarbeitet und eingesetzt werden.

Bitte beachten Sie überdies, dass über Ihr Projekt im Falle der Nominierung im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Kulturstiftung der Länder kommuniziert wird. Aus diesem Grund ist mit dem Einreichen einer Bewerbung auch das Einräumen von entsprechenden Nutzungsrechten verbunden.

Alle Einrichtungen und Initiativen, die ein Projekt einreichen, müssen ihre Gemeinnützigkeit nachweisen. Daher ist im Nachgang zum Absenden des Online-Formulars ein Nachweis zur Gemeinnützigkeit als PDF-Datei einzureichen. Folgen Sie hierzu der Anleitung während des Bewerbungsvorgangs. Als Nachweis kann ein Freistellungsbescheid des Finanzamts oder die Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid hochgeladen werden. Dabei darf ein vorläufiger Freistellungsbescheid nicht älter als drei Jahre, ein regulärer Freistellungsbescheid nicht älter als fünf Jahre (ab dem Ausstellungsdatum) sein. Die Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid darf ebenfalls nicht älter als fünf Jahre (ab dem Ausstellungsdatum) sein. Bei Körperschaften öffentlichen Rechts sollte die Trägerschaft in einem formlosen Schreiben erklärt werden.

Aktuelle Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter www.kulturstiftung.de/kulturlichter.

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