„Gemeinsamen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten“ verabschiedet

Am 14. Oktober 2025 haben der Staatsminister des Bundes für Kultur und Medien, die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder sowie die kommunalen Spitzenverbände die „Gemeinsamen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten“ verabschiedet.

Die Leitlinien bauen auf den „Ersten Eckpunkten zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ auf. Entsprechend den Gemeinsamen Leitlinien führt auch die Kontaktstelle unter dem Namen „Kontaktstelle für Kulturgüter und menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten in Deutschland“ ihre Arbeit fort.

In den Leitlinien haben sich Bund, Länder und Kommunen auf konkrete Empfehlungen verständigt, um Rückgaben von Kulturgut und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten aus öffentlichen Museen und Sammlungen weiter zu erleichtern.

Erarbeitet wurden die Leitlinien von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbindung von Museumsleitungen, internationalen Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft. Sie richten sich vorrangig an öffentliche Museen und Sammlungen, ihre Träger sowie an die Kulturpolitik, bieten aber auch Herkunftsstaaten und -gesellschaften Orientierung über die Verfahren in Deutschland.

Zu den „Gemeinsamen Leitlinien“ (PDF)

Zu den „Ersten Eckpunkten“ (PDF)

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