Gemeinsame Erklärung der Kulturministerkonferenz, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der kommunalen Spitzenverbände
Angesichts der aktuellen Entwicklungen verständigen sich die Kulturministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die kommunalen Spitzenverbände auf eine gemeinsame Erklärung, um Antisemitismus und Rassismus im öffentlich geförderten Kulturbetrieb zu verhindern. Alle Beteiligten bekräftigten dabei, auch vor dem Hintergrund aktueller Geschehnisse, ihr Bekenntnis, sich entschieden jenen entgegenzustellen, die die Ideologie des Israelhasses und des Antisemitismus vertreten.
Zuvor haben sich die Kulturministerinnen und -minister sowie -senatoren der Länder heute mit dem israelischen Botschafter, seiner Exzellenz Ron Prosor erneut getroffen und ihre Gespräche vom 11. Oktober 2023, nur wenige Tage nach den terroristischen Angriffen der Hamas, fortgesetzt. Der Austausch konzentrierte sich insbesondere auf die Erörterung verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Möglichkeiten im Kulturbereich zur Bekämpfung von Antisemitismus und Israelfeindlichkeit.
Timon Gremmels, Vorsitzender der Kultur-MK und Hessischer Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: „Kunstfreiheit ist unverhandelbar, aber ebenso entschlossen sind wir im Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus. Deshalb wollen wir die Förderbedingungen schärfen und alle im Kulturprozess Arbeitenden sensibilisieren, damit sie ihrer Verantwortung für ein diskriminierungsfreies Umfeld in Kunst und Kultur gerecht werden können.“
Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien: „Es ist ein gutes und wichtiges Signal, dass sich Bund, Länder und Kommunen heute auf eine gemeinsame Position zur Freiheit der Kunst und der Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus und jeder Form von Menschenfeindlichkeit im Kulturbereich verständigt haben. Damit wollen wir Ebenen- und auch Parteiübergreifend Orientierung für die Kultur in Deutschland geben. Dabei geht es um präzisere Förderbedingungen, wo nötig, sowie insbesondere um Sensibilisierungen durch Fortbildungen und Workshops wie auch Code of Conducts, die in Eigenverantwortung von den geförderten Einrichtungen und Projekte erarbeitet werden sollen.“