EDITORIAL

Freie Sicht

Dr. Christine Regus, Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder, stellt Ihnen die neue Ausgabe von Arsprototo vor

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Liebe Leserinnen und Leser,

können Sie sich erinnern, wann Ihnen zum letzten Mal eine Ausstellung so richtig gut gefallen hat? Hat Sie ein Objekt beeindruckt oder eine neue Perspektive auf ein vertrautes Thema? Vielleicht war die Gestaltung besonders gelungen und die Art und Weise, wie Dinge miteinander in Beziehung gesetzt wurden?

Unter anderem um die Frage, was gute Ausstellungen ausmacht, was sie ermöglicht und gelingen lässt, geht es in dieser Ausgabe von Arsprototo. Ich selbst bin immer wieder überrascht, wie viele unterschiedliche Möglichkeiten es gibt, Ausstellungen zu machen und wie oft ich anders hinausgehe als ich hineingegangen bin – obwohl ich, wie Sie sich denken können, sehr viele zu sehen bekomme.

Die Kulturstiftung der Länder fördert Ausstellungen dann, wenn von ihnen eine herausragende, überregionale Ausstrahlung zu erwarten ist. Damit meinen wir nicht unbedingt Blockbuster. Wichtig ist, dass das Projekt konzeptionell überzeugt, zur jeweiligen Institution und ihrer Sammlung passt und die Vermittlung zeitgemäß konzipiert wird. Zu unseren Förderkriterien gehören eine hohe kunst- oder kulturhistorische Relevanz und die zu erwartende Wirkung wissenschaftlicher Begleitforschung. Wir fördern kleine und große Ausstellungen, die unser kulturelles Erbe neu, anders und nachhaltig erfahrbar und möglichst auch verständlich machen.

Doch wer entscheidet eigentlich bei uns, was gefördert werden soll? Anträge prüfen wir mit großer Sorgfalt und lassen sie von unabhängigen Fachgutachterinnen oder -gutachtern bewerten, bevor unser Kuratorium sie diskutiert. Das ist unser Fachgremium, in dem viele Perspektiven und langjährige Erfahrung aus Museen, Wissenschaft und Kulturmanagement zusammenkommen.

Am Ende entscheidet der Stiftungsrat über die Förderung einer Ausstellung – die Kulturministerinnen und -minister der Länder. Dieses Verfahren haben die 16 Länder in ihrer Kulturstiftung geschaffen, um fachliche Begutachtung, unabhängige Beratung und demokratische Legitimation zu verbinden. Schließlich geht es um öffentliche Gelder – bereitgestellt von allen, die in diesem Land Steuern zahlen.

Die Kulturstiftung der Länder ist bei alldem Ermöglicherin, sie bestimmt nicht die Inhalte von Ausstellungen. Was gezeigt, welche Fragen gestellt und welche Deutungen angeboten werden, liegt in der Verantwortung der Museen, Bibliotheken und Archive sowie ihrer Kuratorinnen und Kuratoren. Das ist keine Frage höflicher Zurückhaltung, sondern Ausdruck eines verfassungsrechtlichen Grundsatzes: Die Freiheit von Kunst und Wissenschaft setzt der Kulturpolitik und öffentlichen Förderung klare Grenzen.

Und das ist ein hohes Gut, denn nur so können sich Perspektiven, Fragestellungen oder Formen entfalten, die über das Erwartbare hinausgehen und neue Impulse setzen. Genau diese Freiheit ermöglicht jene Ausstellungen, die Kolja Reichert (S. 48) als herausragend beschreibt: solche, die unsere Vorstellungen davon verändern, was eine Ausstellung leisten kann. Sie ermöglicht zugleich, auf gesellschaftliche Veränderungen und neue Formen kultureller Aufmerksamkeit zu reagieren, auf die Dorothea von Hantelmann (S. 20) hinweist. Und sie schafft die Voraussetzungen für jenes Ausstellen, das Jochen Volz (S. 40) als Zuhören und Übersetzen und das Einbeziehen neuer, anderer Stimmen versteht.

Solche Ausstellungen können den Horizont dessen erweitern, was eine Gesellschaft über sich selbst wissen, erinnern und diskutieren kann. Darin liegen Aufgabe und Legitimation öffentlicher Kulturförderung in einem freiheitlichen Gemeinwesen: Sie ermöglicht ästhetische Erfahrung und neue Erkenntnisse, sie formuliert Maßstäbe für Qualität, ohne Inhalte und Ergebnisse festzulegen. Sie hält den Raum offen für das, was wir heute noch nicht kennen und morgen nicht mehr wegdenken können.

Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen dieser Arsprototo-Ausgabe.

Ihre Christine Regus

 

 

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