Zeitplan des nationalen Auswahlverfahrens
2025 ist Deutschland zum vierten Mal, neben Slowenien, berechtigt, eine Europäische Kulturhauptstadt zu ernennen. Die Kultusministerkonferenz hat unter Berücksichtigung der EU-Regeln die Grundzüge des Auswahlverfahrens in Deutschland festgelegt (Beschluss vom 1. Juni 2017). Infolgedessen wurde die Kulturstiftung der Länder als Geschäftsstelle beauftragt, die praktische Organisation des nationalen Auswahlverfahrens in Deutschland zu übernehmen. Bereits 2004 war die Kulturstiftung der Länder mit der Durchführung des Auswahlprozesses der deutschen Kulturhauptstadt Europas 2010 betraut.
Das zweistufige Auswahlverfahren startet mit der Ausschreibung in dem jeweiligen Land spätestens sechs Jahre vor dem Veranstaltungsjahr. Am 24. September 2018 wurde in Deutschland die Ausschreibung für die „Kulturhauptstadt Europas 2025“ veröffentlicht.
Am 15. und 16. Oktober 2018 wurden alle potentiellen Bewerberstädte und die interessierte Öffentlichkeit nach Berlin zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Die Veranstaltung beinhaltete einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil.
Bis zum 30. September 2019 haben alle interessierten Städte Zeit, ihre Bewerbungsunterlagen bei der Kulturstiftung der Länder einzureichen. Sie nimmt die Bewerbungsunterlagen aller deutschen Städte entgegen und leitet diese weiter an die europäische Expertenjury.
Der Auswahlprozess findet in zwei Phasen statt: einer Vorauswahl und der Endauswahl. Die Auswahl trifft eine unabhängige Expertenjury, deren Zusammensetzung einige Tage vor der Vorauswahlsitzung bekannt gegeben wird. Zehn europäische Expertinnen und Experten werden von den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union benannt. Zudem nominieren der Bund und die Länder je einen nationalen Experten in Deutschland.
Die Expertenjury entscheidet in der Vorauswahl, die vom 10. bis 12. Dezember in Berlin stattfindet, zwischen allen deutschen Städten, die sich um die Kulturhauptstadt Europas 2025 bewerben. Am Ende der Vorauswahl benennt die Jury einige deutsche Städte (Shortlist-Kandidaten), die die Möglichkeit erhalten, Ihre Bewerbung in detaillierterer Form auszuarbeiten. Für die Überarbeitung der Bewerbungsunterlagen haben die auserwählten Städte Zeit bis zum 21. September 2020.
Die finale Auswahlsitzung der Expertenjury findet vom 26. bis 28. Oktober 2020 statt. Bis Ende 2020 wird die nächste deutsche Kulturhauptstadt Europas formell durch die Kultusminsterkonferenz im Benehmen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ernannt.
Zwischen der Ernennung und dem Start des Titeljahres findet die Monitoring-Phase statt. Das Expertengremium, das von der Europäischen Kommission unterstützt wird, berät und steht der ernannten Kulturhauptstadt während dieser vier Jahre zur Seite. Am Ende der Monitoring-Phase entscheidet das Gremium darüber, ob es die Empfehlung an die Europäische Kommission ausspricht und den Melina Mercouri Preis – in Höhe von 1,5 Millionen Euro – empfiehlt auszuzahlen.