Bewertungskategorien
Die Bewerbungen der deutschen Städte werden anhand der folgenden sechs Kategorien, die im Beschluss Nr. 445/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates festgeschrieben sind, bewertet:
1. „Beitrag zur Langzeitstrategie“
In dieser Kategorie werden folgende Aspekte berücksichtigt:
- Vorhandensein einer Kulturstrategie zum Zeitpunkt der Bewerbung, die die Aktion abdeckt und Pläne für die Fortführung kultureller Aktivitäten über das Veranstaltungsjahr hinaus umfasst;
- Pläne zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Kultur- und Kreativbereichs, einschließlich der langfristigen Verzahnung der Sektoren Kultur, Wirtschaft, Soziales in der Bewerberstadt;
- Vorgesehene kulturelle, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen des Titels auf die Bewerberstadt und seine Folgen für die Stadtentwicklung;
- Pläne für Monitoring und Bewertung der Auswirkungen des Titels für die Bewerberstadt und für die Verbreitung der Ergebnisse der Bewerbung.
2. „Europäische Dimension
In dieser Kategorie werden folgende Aspekte bewertet:
- Umfang und Qualität der Aktivitäten zur Förderung der kulturellen Vielfalt in Europa, des interkulturellen Dialogs und des besseren gegenseitigen Verstehens der europäischen Bürgerinnen und Bürger;
- Umfang und Qualität der Aktivitäten zur Hervorhebung der Gemeinsamkeiten der Kulturen, des Erbes und der Geschichte Europas sowie der europäischen Einigung und aktueller europäischer Themen;
- Umfang und Qualität der Aktivitäten, die von europäischen Künstlerinnen und Künstlern getragen werden, der Zusammenarbeit von Akteurinnen und Akteuren in verschiedenen Ländern, wozu gegebenenfalls Städte, die den Titel tragen, zählen, sowie von länderübergreifenden Partnerschaften;
- Strategie zur Erreichung eines breiten europäischen und internationalen Publikums.
3. „Kulturelle und künstlerische Inhalte“
In dieser Kategorie werden folgende Punkte beurteilt:
- Klare und in sich stimmige künstlerische Vision und Strategie für das Kulturprogramm;
- Einbeziehung von örtlichen Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturorganisationen bei der Gestaltung und Durchführung der Kulturprogramme;
- Umfang und Vielfalt der vorgeschlagenen Aktivitäten einschließlich ihrer künstlerischen Gesamtqualität;
- Fähigkeit, das lokale Kulturerbe und traditionelle Kunstarten mit neuen, innovativen und experimentellen künstlerischen Ausdrucksformen zu verknüpfen.
4. „Umsetzungsfähigkeit“
In dieser Kategorie müssen die Bewerberstädte folgendes nachweisen:
- Die Bewerbung wird politisch auf breiterer Ebene und in starkem Maße unterstützt, und die lokalen, regionalen und nationalen Behörden beteiligen sich dauerhaft daran;
- Die Bewerberstadt verfügt über eine zweckdienliche und tragfähige Infrastruktur, um die Veranstaltung durchführen zu können bzw. richtet eine solche ein.
5. „Erreichung und Einbindung der Gesellschaft“
In dieser Kategorie werden folgende Aspekte bewertet:
- Einbindung der örtlichen Bevölkerung und Zivilgesellschaft bei den Bewerbungsvorbereitungen und der Durchführung der Aktion;
- Schaffung neuer, nachhaltiger Möglichkeiten der Teilhabe oder Mitwirkung der unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen wie Minderheiten, wobei besonders darauf zu achten ist, dass diese Aktivitäten auch älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen offenstehen;
- Gesamtstrategie zur Erreichung neuer Publikumskreise, insbesondere zur Verzahnung mit dem Bildungsbereich und zur Einbeziehung von Schulen.
6. „Verwaltung“
In dieser Kategorie werden folgende Aspekte beurteilt:
- Realisierbarkeit der Mittelbeschaffungsstrategie und des vorgeschlagenen Budgets, was erforderlichenfalls Pläne umfasst, finanzielle Unterstützung aus Programmen und Fonds der Union zu beantragen, und Folgendes abdeckt: Vorbereitungsphase, Jahr der Veranstaltung, Bewertung und Reserven für Maßnahmen mit nachhaltiger Wirkung und Notfallpläne;
- Die geplante Steuerungs- und Durchführungsstruktur für die Aktion, die auch einen Mechanismus für eine geeignete Zusammenarbeit zwischen den lokalen Behörden und der Durchführungsstruktur, zu der das künstlerische Team gehört, umfasst;
- Verfahren zur Ernennung der allgemeinen und der künstlerischen Leitung und deren Tätigkeitsbereiche;
- Dass die Marketing- und Kommunikationsstrategie umfassend ist und aus ihr hervorgeht, dass die Aktion auf die Union zurückgeht;
- Dass das Personal der Struktur zur Durchführung über ausreichende Qualifikationen und Erfahrung für die Planung, Verwaltung und Durchführung des Kulturprogramms des Veranstaltungsjahres verfügt.
Nähere Informationen zu den Bewertungskategorien finden Sie in dem von der Europäischen Kommission veröffentlichten Dokument „A guide for cities preparing to bid“ und allgemein zum Wettbewerbsverfahren auf der Webseite der Europäischen Kommission.