Musikhandschrift
AKTUELLES

Ländergemeinschaft fördert 34 Modellprojekte zum Originalerhalt schriftlichen Kulturguts

Im Jahr 2025 stellt die Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder gemeinsam mit dem Staatsminister für Kultur und Medien rund 292.000 Euro für den Originalerhalt von schriftlichem Kulturgut in Museen, Archiven und Bibliotheken bereit. Insgesamt 34 Projekte werden im Rahmen der Modellprojektförderung der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) finanziert.

Dazu Prof. Dr. Frank Druffner, kommissarischer Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder: „Die Erhaltung unseres schriftlichen Kulturguts ist unmittelbar bedeutsam für unser gemeinsames kulturelles Gedächtnis. Ich freue mich, dass die KEK als zuverlässiger Partner den kulturgutbewahrenden Einrichtungen dabei zur Seite steht. Die diesjährige Modellprojektförderung legt den Schwerpunkt auf präventive und konservatorische Projekte in kleineren Einrichtungen – eine Reaktion auf die angespannte Haushaltslage. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Resilienz im Kulturgutschutz.“

Ein Beispiel aus den diesjährigen KEK-Modellprojekten:

Die Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin lässt einige herausragende Musikhandschriften und -drucke des 17. bis 19. Jahrhunderts aus der Sammlung des Mecklenburg-Schweriner Fürstenhauses restaurieren und konservatorisch bearbeiten. Mehrheitlich handelt es sich um einmalig vorhandene Quellen. Zu den Handschriften zählen Auftragswerke wie Johann Paul Kunzens Hochzeitsmusik zur Vermählung Friedrichs des Frommen (1746) und Friedrich von Flotows Oper „Johann Albrecht, Herzog von Mecklenburg“ zur Einweihung des neuen Schweriner Schlosses 1857. Außerdem gehören seltene Abschriften eines Flötenkonzerts von Georg Philipp Telemann sowie der Passionskantate von Carl Philipp Emanuel Bach zu dieser Sammlung.

Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) wurde im August 2011 gegründet und wird von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder gefördert. Seitdem werden über die KEK bundesweit Projekte im Bereich Originalerhalt unterstützt. Zudem fördert die KEK aktiv die spartenübergreifende Zusammenarbeit von Archiven und Bibliotheken sowie den Aufbau von Infrastrukturen im Bereich Überlieferungssicherung und Notfallvorsorge. In der KEK-Modellprojektförderung wurden bisher 510 Projekte unterstützt. Dafür stellten der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Kulturstiftung der Länder insgesamt rund 5,8 Millionen Euro bereit.

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