Schriftliches Kulturgut erhalten

Kulturstiftung der Länder stellt zusätzliche Fördermittel für die Notfallvorsorge bereit

Für das Jahr 2023 stellt die Kulturstiftung der Länder 50.000 Euro zur Notfallvorsorge in Archiven und Bibliotheken bereit.

Seit über zehn Jahren fördern die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder im Rahmen der Modellprojektförderung der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) bundesweit Projekte zur Bewahrung schriftlicher Originale. Innerhalb der KEK-Modellprojektförderung stellt die Kulturstiftung der Länder nun zusätzlich 50.000 Euro für die Notfallvorsorge bereit. Antragsschluss ist der 31. Januar 2023.

Dazu Prof. Dr. Markus Hilgert, Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder: „Wir haben im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und dem Jahrhunderthochwasser 2021 festgestellt, dass der Schutz von Kulturgütern im 21. Jahrhundert vor ganz neuen Herausforderungen steht. Auch die Energie- und die Klimakrise fordern eine Stärkung der Resilienz von Kultureinrichtungen. Daher haben wir für das kommende Jahr zusätzliche Mittel im Bereich der Notfallvorsorge bereitgestellt. Diese sollen bundesweit und spartenübergreifend bei Notfallplanung und Risikomanagement unterstützen und auch zum Auf- und Ausbau der Notfallverbünde beitragen.“

Bereits 48 Projekte zur Notfallvorsorge wurden seit der Gründung der KEK mit 450.000 Euro in 13 Bundesländern gefördert. Die KEK übernimmt zudem eine wichtige Rolle beim Auf- und Ausbau von Notfallverbünden. Zur Stärkung der Sicht-barkeit von Notfallverbünden hat die KEK 2022 ein interaktives Kartenmodul online gestellt: www.kek-spk.de/notfallverbundkarte/. Mit den zusätzlich bereitgestellten Mitteln soll 2023 die flächendeckende Ausstattung mit Notfallmaterialien unterstützt werden.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen vor allem:

  • Risiko- bzw. Gefährdungsanalysen
  • Konzeptentwicklung, z. B. Notfall-/Alarmpläne oder Ablaufpläne für die Erstreaktion
  • strategische Vorsorge für Regionen, z. B. die Gründung von Notfallverbünden
  • Auf- und Ausbau von Fachkenntnis, z. B. Notfallseminare oder Lehrfilme
  • Kompetenzentwicklung, z. B. Notfallübungen
  • Notfallboxen
  • Großes Bergungsgerät, z. B. Notfallzüge oder -anhänger

Im Sommer 2021 wurde die Notfallallianz Kultur ins Leben gerufen. Die Idee zur Gründung geht auf die Hochwasserkatastrophen in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli 2021 zurück. Die Notfallallianz Kultur ist eine gesamtstaatliche Plattform für Kultur in Krisen und Notfällen. Sie richtet sich in erster Linie an Institutionen und Organisationen in Deutschland, die im Rahmen ihrer jeweiligen Fähigkeiten und Möglichkeiten einen Beitrag zur Notfallhilfe im Bereich Kultur im Krisen- oder Notfall leisten wollen und können. Auf Initiative der Kulturstiftung der Länder haben zahlreiche Institutionen und Organisationen ihr Interesse bekundet, den Aufbau der Notfallallianz Kultur voranzutreiben, darunter die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), der Deutsche Kulturrat, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie das Ministerium für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen. Die Webseite der Notfallallianz Kultur finden Sie unter: www.notfallallianz-kultur.de. Schrittweise soll diese Webseite zu einer Online-Plattform ausgebaut werden.

Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) wurde im August 2011 gegründet und wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder gefördert. Seitdem werden über die KEK bundesweit Projekte im Bereich Originalerhalt unterstützt. Zudem fördert die KEK aktiv die spartenübergreifende Zusammenarbeit von Archiven und Bibliotheken sowie den Aufbau von Infrastrukturen im Bereich Überlieferungssicherung. Insgesamt wurden in der KEK-Modellprojektförderung bisher 408 Projekte unterstützt und hierfür von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder insgesamt rund 4,9 Millionen Euro bereitgestellt.

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