Spätgotisches für Schlosskapelle

In den östlichen Ausläufern des Harz, durchflossen vom Talbach, liegt es – das idyllische Städtchen Mansfeld. Wie eine Beschützerin überragt die eindrucksvolle Burg- und Festungsanlage zu Mansfeld den beliebten Ausflugsort in Sachsen-Anhalt. Im 16. Jahrhundert erbaut, gilt Schloss Mansfeld als eines der frühesten und größten Renaissanceschlösser Mitteldeutschlands. Es bestand ursprünglich aus drei Schlossge­bäuden, von denen heute keines mehr erhalten ist. Das heutige Schloss wurde auf den Ruinen im 19. Jahrhundert neu errichtet. Dominiert werden die Bauten von der spätgotischen Schlosskirche St. Georg und Marien. Sie zeichnet sich vor allem durch farbige Kreuzrippengewölbe sowie Emporen an drei Seiten aus. Ihren Mittelpunkt stellt der Flügel­altar von Hans Döring dar: Im Jahr 1526 entstanden, erzählt er in eindrucksvollen Gemäl­den von der Passion und Aufer­stehung Christi sowie der Verkündigung an Maria. Die Figurennischen der Empo­ren füllten anfangs Skulpturen, die jedoch nicht mehr erhalten sind.

Heute findet der Besucher dort andere kulturgeschichtlich bedeutsame Werke aus den spätgotischen Anfangszeiten der Schlosskapelle. So wurden im Jahr 1907 im Zuge einer Restaurierung fünf Skulpturen aus der Sakristei zu Tage gefördert: eine Muttergottes, eine Schmerzensmutter Maria, ein Heiliger Sebastian, ein Heiliger Christopherus und eine Anna-Selbdritt-Gruppe. Die Schutz- oder Heiligenfiguren entstanden zwischen 1510 und 1520 vermutlich in Mitteldeutschland und fanden ihren Platz in den Figurennischen der Schlosskirche. Seitdem waren sie prägender Bestandteil des Kirchenraumes gewesen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Besitz Mansfeld verstaatlicht – bald darauf wurde er der Evangelischen Kirche zur Ver­fü­gung gestellt. Im Jahr 2012 wurde schließlich auch die Ausstattung der Schlosskapelle, basierend auf dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungs­ge­setz, an die ursprüngliche Eigen­tümer-Familie von der Recke zurückgegeben. Dazu zählten nicht nur die fünf Heiligenfiguren, sondern ebenso eine eiserne Lade, ei­nige Toten- und Wappen­schilder Mans­felder Grafen aus dem frühen 17. Jahr­hundert sowie ein Ge­wölbe­schlussstein mit gräflich-mansfeldischem Wappen, aus dem Schlossbau stammend.

Entsprechend ihrem Wunsch wurden die Eigentümer jetzt entschädigt: Dem Land Sachsen-Anhalt gelang es mit der Unterstützung der Kulturstiftung der Länder, dieses wichtige Konvolut an Kunstwerken zu erwerben – somit bleibt der Kirchen­raum in seiner ursprünglichen Form und Ausstattung bestehen. Für den Förder­ver­ein „Schloss Mansfeld e.V.“, heutiger Besitzer der Festungsanlage, ein wichti­ger Schritt in seiner Mission, das Ensemble in dem über Jahrhunderte gewachsenen Zusammenhang zu erhalten.