Seit 2015 gibt es die „Bundesweiten Handlungsempfehlungen zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts“ für Bund, Länder und Kommunen. Darin ist festgehalten, dass der Erhalt des schriftlichen Erbes eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist. Diese Handlungsempfehlungen sind seitdem die Arbeitsgrundlage der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), die durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder finanziert wird.
Die Jubiläumstagung am 6. November 2025 in der Staatsbibliothek zu Berlin widmete sich der Zukunft und strategischen Weiterentwicklung des bundesweit koordinierten Originalerhalts. Dazu das Video-Grußwort von Prof. Dr. Frank Druffner, stellvertretender Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder:
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Die KEK wurde 2011 gegründet und unterstützt seitdem bundesweit Projekte zum Erhalt schriftlichen Kulturguts. Bisher wurden über die Mittel der Ländergemeinschaft sogenannte Modellprojekte, z. B. in Archiven, Bibliotheken oder im Bereich der Notfallvorsorgegefördert, die modellhaften, innovativen und öffentlichkeitswirksamen Charakter haben. Der Bund finanzierte in einem Sonderprogramm den Erhalt schriftlichen Kulturguts von Beständen mit nationaler bzw. überregionaler Bedeutung in größeren Mengen. Beide Förderlinien werden künftig in einem System zusammengefasst und erweitert. Dies soll die Antragstellung erleichtern. Zudem können künftig auch Projekte zur Sicherung rein fotografischer Bestände gefördert werden.
Mehr Informationen zum Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“