Mecklenburgs Stolz
Im Schweriner Schloss endeten heute mit der Vertragsunterzeichnung durch Donata Herzogin zu Mecklenburg-von Solodkoff und Kulturminister Mathias Brodkorb nach fast zwei Jahrzehnten glücklich die Verhandlungen zum Ankauf der Herzoglichen Sammlung, die nach der Restitution der Kunstgegenstände an die Herzogliche Familie zunächst im Schloss Ludwigslust verblieben waren: Damit bleiben – kurz vor Ende des Nießbrauchrechts am 1. Dezember 2014 – wertvolle Kunstwerke und Kulturgüter für die Sammlungen des Staatlichen Museums Schwerin / Ludwigslust / Güstrow erhalten. Die Kulturstiftung der Länder koordinierte und moderierte seit dem Jahr 2005 im Auftrag des Landes die Verhandlungen und unterstützte den Ankauf mit einer Million Euro. Der Gesamtankaufspreis von 9,5 Millionen Euro wird weiterhin aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters, sowie Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgebracht. Die kostbaren kunst- und kulturhistorischen Zeugnisse – Gemälde, Skulpturen und kunstgewerbliche Objekte – spiegeln als fast vollständiges Ensemble auch zukünftig in der Ausstellung in Schloss Ludwigslust auf einmalige Weise die herzoglich-mecklenburgische Geschichte wider. Einen ersten Eindruck der herzoglichen Kunstschätze erhält die breite Öffentlichkeit bereits vom 5. Dezember an, wenn unter dem Titel „Enteignet – Restituiert – Gesichert! Kunst für das Land“ eine Ausstellung im Galeriegebäude des Staatlichen Museums ausgewählte Objekte präsentiert.
Auf Empfehlung der Kulturstiftung der Länder hatte sich das Land Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2012 entschieden, die Eintragung der „Sammlung Christian Ludwig Herzog zu Mecklenburg“ auf die Liste national wertvollen Kulturguts zu betreiben. War damit zunächst die Gefahr abgewendet, dass die wertvolle Sammlung aus Deutschland abwanderte, engagierte sich das Land in den folgenden Jahren verstärkt für die Erhaltung der Sammlung in Schloss Ludwigslust und forcierte die Ankaufsbemühungen, die zuvor von Rückschlägen bei der Aushandlung von Vertragsdetails begleitet worden waren. Angekauft werden nun 258 Kunstgegenstände, die sich 1945 im Eigentum von Friedrich Franz IV. Großherzog von Mecklenburg befanden und damals im Zuge der Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone enteignet worden waren. Aufgrund einer Entscheidung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen waren die Kunstobjekte nach den Bestimmungen des „Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes – EALG“ an die Erbin Donata Herzogin zu Mecklenburg-von Solodkoff rückübertragen worden. Im Rahmen einer gütlichen Einigung zwischen Donata Herzogin zu Mecklenburg-von Solodkoff und dem Staatlichen Museum Schwerin / Ludwigslust / Güstrow im Jahr 1997 hatte die Herzogin die Kunstgegenstände dem Land im Rahmen eines unentgeltlichen Nießbrauchrechtes noch bis zum 1. Dezember 2014 zur Verfügung gestellt.
Isabel Pfeiffer-Poensgen, Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder, erklärte in Schwerin anlässlich der Vertragsunterzeichnung:
„Von Beginn an war es uns ein großes Anliegen, das Land und die Familie zu Mecklenburg-von Solodkoff bei ihren Verhandlungen zu unterstützen. Dabei haben wir uns nicht nur als Förderer, sondern vor allem als Vermittler und Moderator beider Parteien verstanden. Die Sammlung in ihrer Gesamtheit zu erhalten und der Öffentlichkeit langfristig zugänglich zu machen, war dabei unser erklärtes gemeinsames Ziel. Dass wir heute hier in diesem Bibliothekssaal des Schweriner Schlosses zusammengekommen sind, um den Vertrag zum Ankauf zu unterzeichnen, zeigt noch einmal in aller Deutlichkeit, wie sehr sich die jahrelangen Bemühungen um eine Einigung gelohnt haben. Die Sammlung, die auf Wunsch der Familie nach Abschluss des Vertrages in ‚Sammlung Herzogliches Haus Mecklenburg-Schwerin‘ umbenannt wird, ist untrennbar mit dem im nächsten Jahr wiederzueröffnenden renovierten Schloss Ludwigslust verbunden. Durch die Kollektion mit ihren 258 Objekten, vorrangig aus dem 18. und 19. Jahrhundert, können wir uns einen Eindruck davon machen, wie das alltägliche Lebensumfeld der mecklenburgischen Herzöge ausgesehen haben muss. Ob prunkvolle Ohrensessel, Büsten aus dem berühmten Ludwigsluster Pappmaché, vergoldete Tische mit ausladenden Marmorplatten oder Kommoden aus dunkelbraunem Nussbaum – sie alle sind Teil dieser umfassenden und beeindruckenden Sammlung. Doch nicht nur kostbare Möbel, auch zahlreiche Fürstenporträts von renommierten Malern wie Franz Krüger, Gerhard von Kügelgen oder David Matthieu – Hofmaler des mecklenburgischen Großherzogs – zeugen bis heute von dem exquisiten Geschmack des mecklenburgischen Adelsgeschlechts.“