Kulturhauptstadt FAQs – Die Jury

Die Jury besteht aus zwölf Expert*innen. Aus einem Pool profilierter europäischer Kulturakteur*innen, den die Europäische Kommission aufstellt, wählen das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission je drei Personen aus, die in die Jury für die Auswahl der Kulturhauptstadt Europas berufen werden. Aus diesem Pool ernennt auch der Ausschuss der Europäischen Regionen eine Jurorin bzw. einen Juror. Schließlich darf der betreffende Mitgliedsstaat nach eigenem Verfahren zwei weitere Jurymitglieder ernennen. In Deutschland beispielsweise wird je eine Jurorin bzw. ein Juror durch die Kultusministerkonferenz und den Bund (die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Auswärtige Amt) berufen.

Für die Auswahljury der Kulturhauptstadt Europas gilt: Ihre Mitglieder müssen die Unionsbürgerschaft besitzen, unabhängig und frei von Interessenskonflikten sein, über Fachkompetenz im Bereich Kultur und kulturelle Stadtentwicklung oder in der Durchführung eines kulturellen europäischen Großereignisses sowie über ausreichend Zeit für die Ausübung der Aufgabe verfügen.

Der Beschluss der Europäischen Kommission zur Einrichtung der Aktion für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033 regelt die Arbeit der Jury.

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