Kulturhauptstadt FAQs – Das deutsche Auswahlverfahren
Die Federführung für das nationale Auswahlverfahren zur „Kulturhauptstadt Europas 2025“ liegt bei den Bundesländern und als deren zuständiges Gremium bei der Kultusministerkonferenz. Die ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland hat beschlossen, den Bund insbesondere im Hinblick auf die Kommunikation mit den EU-Dienststellen (Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission und Ausschuss der Regionen) in den Verfahrensprozess einzubeziehen.
Die Grundzüge des nationalen Auswahlverfahrens legt der „Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.06.2017“ fest. Darin hat die Kultusministerkonferenz die Kulturstiftung der Länder als Geschäftsstelle beauftragt, das nationale Auswahlverfahren zur „Kulturhauptstadt Europas 2025“ in Deutschland durchzuführen.
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