NEXUD

Was ist das „Kompetenznetzwerk Kulturgutschutz in Deutschland – NEXUD“?

Das Projekt „Kompetenznetzwerk Kulturgutschutz in Deutschland“ (NEXUD) dient der nachhaltigen wissenschaftlichen Unterstützung von Bundes- und Landesbehörden bei der Verifizierung von archäologischem Kulturgut.

Aufgaben

Das Projekt „Kompetenznetzwerk Kulturgutschutz in Deutschland“ (NEXUD) dient der nachhaltigen wissenschaftlichen Unterstützung von Bundes- und Landesbehörden bei der Verifizierung von archäologischem Kulturgut und richtet sich dabei insbesondere an die zuständigen Kulturbehörden der Länder, Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter, Zoll, Staatsanwaltschaften, Gewerbeaufsichtsämter. Im Wesentlichen soll das Kompetenznetzwerk folgende Aufgaben erfüllen:

  1. wissenschaftlich fundierte, zeitnahe und vertrauliche Erstbewertung von archäologischem Kulturgut für Bundes- und Landesbehörden als Grundlage für deren weiteres Vorgehen;
  2. zeitnahe wissenschaftliche Prüfung und Bewertung von Dokumenten, mit denen die rechtmäßige Ausfuhr von archäologischem Kulturgut aus seinem Herkunftsstaat belegt wird;
  3. Erstellung ausführlicher wissenschaftlicher Gutachten zu archäologischem Kulturgut im Zusammenhang mit Ermittlungs-, Gerichts- oder Rückgabeverfahren;
  4. systematische Dokumentation, Speicherung und Evaluation der Arbeitsergebnisse von NEXUD als Grundlage für statistische Analysen und Berichte;
  5. wissenschaftlich fundierte Weiterbildung von Mitarbeiter:innen in Bundes- und Landesbehörden mit dem Ziel der Kompetenzstärkung in diesen Institutionen (insbes. für die Zoll- und Ermittlungsbehörden);
  6. Beratung und Vernetzung der nationalen Akteure auf dem Gebiet des Kulturgutschutzes, insbesondere BKM, Auswärtiges Amt, Zoll, zuständige Kulturbehörden der Länder, Ermittlungsbehörden, Gewerbeaufsichtsämter, Verbraucher:innen, Händler:innen, Händlerverbände, altertumswissenschaftliche Expert:innen an Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und kulturguterhaltenden Einrichtungen;
  7. Beratung und Vernetzung internationaler Akteure auf dem Gebiet des Kulturgutschutzes insbesondere auf EU-Ebene.

Hintergrund

Die Einrichtung eines wissenschaftlich moderierten Kompetenznetzwerks in Deutschland greift nicht nur das Grundanliegen des UNESCO-Übereinkommens von 1970 auf, sondern leistet insbesondere auch einen maßgeblichen Beitrag zur effizienten Anwendung des am 6. August 2016 in Kraft getretenen Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) sowie der einschlägigen, unmittelbar anwendbaren EU-Verordnungen auf nationaler Ebene. Das KGSG schützt Kulturgut, das in Deutschland wegen seiner herausragenden Bedeutung für die kulturelle Identität des Landes besonders wichtig ist („national wertvolles Kulturgut“), sowie solches Kulturgut, welches von anderen Staaten als nationales Kulturgut eingestuft wird. Überdies greift der Aufbau eines Kompetenznetzwerks eine Handlungsempfehlung im Abschlussbericht des transdisziplinären Forschungsprojekts ILLICID („Verfahren zur Erhellung des Dunkelfeldes als Grundlage für Kriminalitätsbekämpfung und -prävention am Beispiel antiker Kulturgüter“) auf, das von 2015 bis 2018 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“, Bekanntmachung: „Zivile Sicherheit – Schutz vor organisierter Kriminalität“ gefördert wurde.

Trägerschaft und Finanzierung

Das Kompetenznetzwerk wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Kulturstiftung der Länder paritätisch finanziert. Administrativ und organisatorisch ist das Projekt bei der Kulturstiftung der Länder angesiedelt.

 

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