Von Heiligen und Dämonen

Zu der Erwerbung des Gemäldes von Hofer sagte der Generalsekretär der KSL, Prof. Dr. Markus Hilgert anlässlich der Präsentation: „Die gelungene Erwerbung freut mich besonders, weil dieses Werk so viele Aspekte in sich vereint, deren Vermittlung regionale und kulturelle Identität ermöglicht. Es steht beispielhaft für die Kunstgeschichte der Region, für die Hofer-Sammlung in Karlsruhe und für das Œuvre Hofers.“

1923 hatte der damalige Direktor der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe, Willy Storck, das Werk des 1878 in Karlsruhe geborenen Karl Hofer „Selbstbildnis mit Dämonen“ vom Künstler erworben. Sein Nachfolger Kurt Martin gab es 1936 dem Künstler zurück – im Tausch gegen eine Landschaftsdarstellung, die ihm politisch weniger anstößig erschien als die systemkritisch deutbare Darstellung des bedrohten Künstlers. Doch selbst der eingetauschte „Weg nach Lugano“ wurde 1937 von den Nationalsozialisten als „entartet“ konfisziert. Insgesamt verschwanden 311 Arbeiten Hofers aus deutschen Museen, 39 wurden verkauft oder eingetauscht, fünf zerstört. Das „Selbstbildnis mit Dämonen“ verblieb bis 1992 bei der Familie Hofer und gelangte 1992 in die Kunstsammlung von Rolf Deyhle in Stuttgart. Nach seiner Versteigerung 1999 war es im Eigentum der Galerie Pels-Leusden AG in Zürich. Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe verfügt bereits über 11 Gemälde und 52 Arbeiten von Karl Hofer; ein für Hofer typisches Thema, das Selbstbildnis, war bislang allerdings nur mit einer Zeichnung vertreten.

Zur Erwerbung der beiden Tafeln des Meisters von Meßkirch sagte der Stellvertretende Generalsekretär der KSL, Prof. Dr. Frank Druffner: „Mit dem Werk dieses Künstlers verbindet die Kulturstiftung der Länder eine langjährige Förderpraxis. Bereits 2013 konnte so die Kunsthalle in Karlsruhe eine Tafel dieses Altars erwerben, im gleichen Jahr unterstützte die KSL die Staatsgalerie Stuttgart beim Erwerb des prachtvoll gestalteten Wildensteiner Altars. 2017/ 2018 hat das Land Baden-Württemberg dem Meister von Meßkirch eine Große Landesausstellung gewidmet – gefördert durch die Kulturstiftung der Länder. Diese Erwerbungsförderungen dienen allerdings nicht nur dazu, Glanzstücke neuzeitlicher Malerei für die Öffentlichkeit zu erhalten. Die Kunsthistoriker haben schließlich noch eine seit mehr als 150 Jahren währende Aufgabe abzuschließen: das Geheimnis um die Identität des berühmten Unbekannten von Meßkirch zu lüften.“

Die beiden Tafelgemälde „Der Heilige Johannes der Täufer mit der Stifterin Apollonia von Henneberg“ und „Die Heilige Maria Magdalena“ (beide um 1535 bis 1538) waren einst Vorder- und Rückseite des rechten Drehflügels des Hochaltars der Kirche St. Martin in Meßkirch. Graf Gottfried Werner von Zimmern (1484-1554) war Auftraggeber und Bauherr der Kirche gewesen, in der der Maler zahlreiche Altarbilder geschaffen hatte.

Als im 16. Jahrhundert die Reformation weite Teile Württembergs erfasst hatte, war der Graf dem alten Glauben treu geblieben. Und so war es dem Auftragnehmer – anders als vielen seiner Malerkollegen, die die Kirche als wichtigen Auftraggeber verloren hatten – möglich, die Tradition des sakralen Bildes in betont prachtvoller Weise ikonografisch fortzuführen.

Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe bewahrt bereits seit 1858 vier Werke des Meisters. Die jetzt erworbenen Tafeln hatten sich seit dem frühen 19. Jahrhundert im Besitz der Fürstlich Fürstenbergischen Sammlungen befunden und waren 1953 in die Liste des national wertvollen Kulturguts aufgenommen worden. Die Identität des meisterlichen Malers ist bis heute unbekannt. Den Notnamen „Meister von Meßkirch“ hatte 1882 der Kunsthistoriker Adolf Bayersdorfer geprägt.

Weitere Förderer dieser Erwerbungen: Museumsstiftung Baden-Württemberg