Vielfalt für Europa
Die Deutsche UNESCO-Kommission verurteilte auf ihrer 78. Hauptversammlung am 8. Juni 2018 in Bamberg die Instrumentalisierung von Kulturerbe als Mittel zur Ab- und Ausgrenzung. Für Freiheit und Frieden, aber auch für Innovation und Kreativität bedeute das transkulturelle Zusammenleben ein unverzichtbares Potenzial, stellte die Deutsche UNESCO-Kommission fest.
Maria Böhmer wurde von der Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission zur Präsidentin der Kommission gewählt. „Angesichts der dramatischen Veränderungen in der Welt ist die UNESCO wichtiger denn je! Die Idee des Multilateralismus muss mit neuem Leben erfüllt werden. Wir brauchen eine starke, überzeugende, ja begeisternde UNESCO. Dazu muss sich die Organisation dringend strategisch weiterentwickeln“, sagte Böhmer in Bamberg. Bis April 2018 war Maria Böhmer Staatsministerin im Auswärtigen Amt und Sonderbeauftragte für UNESCO-Welterbe, Kulturkonventionen und Bildungs- und Wissenschaftsprogramme.
Markus Hilgert, Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder, sagte anlässlich seiner Wahl in den Vorstand der Deutschen UNESCO-Kommission: „Angesichts der vielfältigen Versuche in Kriegs- und Krisengebieten, mit der Zerstörung von Kulturgütern ideologische Konflikte zuzuspitzen, müssen wir über die zentrale Bedeutung von Kulturgütern für eine Gesellschaft und ihren Zusammenhalt neu nachdenken. Gleichzeitig spielen Kultur und kulturelle Vielfalt eine immer größere Rolle in der Entwicklungs-, Außen- und Sicherheitspolitik. Auf Kultureinrichtungen in Deutschland kommen damit kurzfristig neue Anforderungen und Aufgaben zu. Eine politische wie finanzielle Stärkung der entsprechenden Akteure ist also dringend notwendig. Vor diesem Hintergrund freue ich mich sehr auf die zukünftige, noch engere Zusammenarbeit mit der Deutschen UNESCO-Kommission und ihrer Präsidentin, Maria Böhmer.“
Mit der Resolution „Kulturelles Erbe erhalten, Vielfalt gestalten, Europa stärken“ fordert die Kommission unter anderem die Verantwortlichen in Deutschland und Europa dazu auf, Kulturerbe und Vielfalt in ihrer zentralen Bedeutung für die Umsetzung der „Globalen Nachhaltigkeitsagenda“ zu nutzen, Rahmenbedingungen für den Erhalt und die Gestaltung von Kulturerbe zu verbessern und das Erbe noch stärker für internationale Kooperationen einzusetzen. Die multilaterale Zusammenarbeit in Europa und darüber hinaus auf Basis der UNESCO-Konventionen und -Programme müsse verstärkt werden.