Tauschen und Verkaufen

Verkäufe aus Museumsbeständen sind ein heikles Thema – während das „Entsammeln“ durch die Richtlinien der internationalen und nationalen Organisationen ICOM und Museumsbund streng reglementiert wird, stehen Verkäufe gerade spektakulärer Einzelwerke als letzte Zuflucht finanziell bedrohter Einrichtungen zu Recht in der öffentlichen Kritik. Anlässlich des Berliner Treffens kulturfördernder Stiftungen – eine jährliche Veranstaltung der Kulturstiftung der Länder zu aktuellen Themen – führte Andrea Bambi, als Oberkustodin an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zuständig für die Provenienzforschung, aus historischer Perspektive in die Materie ein und berichtete von folgenschweren Abgaben von Kunstwerken aus den Münchner Beständen.

Das Sammeln, Erforschen und Bewahren von Kunstwerken sind zuvorderst die Kernaufgaben von Kunstmuseen. Das Bewahren wurde und wird diskutiert, nicht zuletzt angesichts stetig knapper werdender Etats und der von vielen umworbenen Ressourcen für Neuerwerbungen. Die diesem Defizit geschuldeten Gemäldeabgaben aus dem Bestand der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen erfolgten zu unterschiedlichen Zeitpunkten und wurden unter verschiedenen historischen Vorzeichen getätigt. So kam es noch vor der Verstaatlichung der Münchner Sammlungsbestände 1852 zur Abgabe von über 1.000 Werken aus der königlichen Sammlung auf der sogenannten Schleißheimer Versteigerung. Gut 80 Jahre darauf kam es zu den nächsten folgenschweren Eingriffen in den originären Sammlungsbestand durch die Herrschaft des Nationalsozialismus. Diese veränderte die Münchner Museumshistorie signifikant und ordnete die Bestände nach ihren ideologisch geprägten Maßstäben.

An der Spitze der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen stand der Kunsthistoriker Ernst Buchner (1892–1962). Er leitete die Pinakotheken zunächst von 1933 bis 1945 und dann erneut von 1953 bis 1957. Während die zweite Amtszeit in der kunsthistorischen Rückschau zur Münchner Museumspolitik selbstverständlich Gegenstand war, ist die erste lange unberücksichtigt geblieben. Buchner, seit dem 1. Mai 1933 Parteimitglied der NSDAP, standen so gut wie keine liquiden Mittel für Erwerbungen zur Verfügung. Daran änderten auch seine direkten Verbindungen zur Reichskanzlei nichts. Allerdings bezifferte eine Nachkriegsbilanz den Wert der von ihm zwischen 1933 und 1945 erworbenen Kunstwerke auf insgesamt zwei Millionen Reichsmark, 93 Prozent davon wurden für Alte Kunst aufgewendet und nur 7 Prozent auf Werke von lebenden Künstlern. Wie und mit welchem geldwerten Einsatz konnte er diese Erwerbungen bis zum Kriegsausbruch 1939 realisieren?

Möglich waren diese Ankäufe durch den Einsatz und die Abgabe von bereits vorhandenen Kunstbeständen. Buchner griff in den Sammlungsbestand der Pinakotheken ein und wählte aus, was er für überflüssig hielt. Abstimmen musste er sich mit der ihm vorstehenden Behörde, dem Kultusministerium. Allerdings war Buchner keiner Kommission Rechenschaft schuldig. Diese hatte es zu Amtszeiten seines Vorgängers noch gegeben, besetzt mit wichtigen Münchner Persönlichkeiten, die nicht selten jüdischer Herkunft waren. Das Phänomen des Tausches avancierte in Buchners erster Amtszeit zur attraktiven Erwerbsform für Museums­direktoren ohne Ankaufsetat.

Buchners Tauschgeschäfte führten zur Abgabe von insgesamt 112 Werken. Die Tauschgeschäfte vermitteln im Rückblick den Eindruck eines von allen moralischen Grenzen befreiten Kunstwerke-Bazars, in dem ein auserwählter Kreis von Museumsdirektoren, Kunsthändlern und Vermittlern mit den Sammlungsbeständen operierte. Kaum eine Sammlung blieb von den Scharaden verschont und die Bewertung der Objekte erinnert an hochspekulative Börsengeschäfte. Buchner war in diesem naturalwirtschaftlichen Geschäft ein aktiver Kunde und gleichzeitig Lieferant.

Auffällig oft griff Buchner in den Bestand der Niederländischen Malerei ein, für die er Werke der von ihm und der Parteiführung geschätzten altdeutschen Malerei erhielt. Eingetauscht wurden unter anderem zehn Werke von Jan Brueghel d. Ä., sieben von Gerard Dou, fünf von Frans van Mieris d. Ä., drei von Peter Paul Rubens und je zwei von Isaak und Adriaen van Ostade und Cornelis Jansz de Heem.

Die Abgabe von zehn Werken von Jan Brueghel konnte sich Buchner erlauben, weil die Staatsgemälde­sammlungen damals über mehr als 70 Werke des Künstlers verfügten. Partner bei diesen Tauschgeschäften waren für Buchner neben Münchner Händlern vor allem das hochprofessionelle Netzwerk deutscher Händler bzw. deren Repräsentanten in den besetzten Ländern.

Exemplarisch steht hierfür die Abgabe eines Werkes von Jan Brueghel d. Ä. und Hendrik van Balen, Diana bei der Jagd darstellend. Seit 1748 im Besitz des Bayerischen Kurfürsten, wurde es unter Buchner zusammen mit vier anderen Werken im September 1938 an den Kunsthändler und Auktionator Theodor Fischer in Luzern abgegeben und von diesem an Hermann Göring verkauft. Buchner erhielt dafür vier Werke von Hans Baldung Grien, Jost Haller und Jan Pollack, die heute in den Depots bzw. Zweiggalerien der Staatsgemäldesammlungen verwahrt werden.

Nach 1945 kam das Gemälde von Brueghel und van Balen als eingezogenes Vermögen von Hermann Göring zurück nach München. Doch im November 1966 verkauften die Staatsgemäldesammlungen das Werk erneut. Unter Halldor Soehner (1919–1968) wurde ein Teil der Göring-Sammlung veräußert, und so kam das Werk im Auktionshaus Lempertz zum Aufruf und ging über den Kunsthandel in die Bestände des Louvre in Paris ein und befindet sich heute im Musée de la Chasse. Aus heutiger Sicht wäre es als eines der eigenhändigen Brueghel-Werke eine Zierde der Alten Pinakothek.

Buchner trennte sich von Meisterwerken der Neuen Pinakothek wie „La Point de la Hève, Sainte Adresse“ (heute National Gallery, London) aus dem Jahr 1864 von Claude Monet und „Place Saint Marc, Venice“ (heute The Minneapolis Institute of Art, Minneapolis) aus dem Jahr 1881 von Auguste Renoir, um ein heute völlig unbedeutendes Werk von Hans Thoma zu erhalten. Dieses Bild stammt aus der Sammlung der Deutsch-Amerikanerin Anna Woerishoffer (1850–1931), deren Sohn es zu einem unbekannten Zeitpunkt vor seiner Emigration veräußerte. Die Provenienzen der abgegebenen Werke sind ebenso erwähnenswert: Der Renoir war eine Erwerbung aus der sogenannten Tschudi-Spende aus dem Jahr 1911/12, einer privaten Stiftung in Erinnerung an den Direktor Hugo von Tschudi als Signal gegen die anti-moderne Sammlungspolitik der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg. Den Monet hatten die Staatsgemäldesammlungen bereits 1907 über die Galerie Heinemann bei Paul Cassirer (1871–1926) für 12.000 Francs erworben. Berühmter Vorbesitzer war der französische Bariton und Kunstsammler Jean-Baptiste Faure (1830–1914), der über 60 Werke von Monet besaß. Für Buchner war das Werk nicht charakteristisch genug, es sei ein „zahmes Frühwerk“ und der Markusplatz von Venedig kein bedeutendes Werk von Renoir. Bemerkenswerterweise erfolgte dieser Tausch, als die Kunstwerke der Staatsgemäldesammlungen bereits zum Schutz vor Bombardierungen ausge­lagert waren. Am 20. September 1939 war der Renoir nach Schloss Neuschwanstein verbracht worden. Der Monet befand sich seit 1930 im Depot der Neuen Staatsgalerie, wurde 1938 in den Keller der Neuen Pinakothek verbracht und ging am 26. Januar 1940 ebenfalls nach Schloss Neuschwanstein. Im Februar 1940 erhielten die Kunsthändler Karl Haberstock in Berlin und Julius Böhler in München die Gemälde.

1949 versuchte Eberhard Hanfstaengl, erster Generaldirektor der Nachkriegszeit, den Tausch durch Eintragung des Werks von Renoir in die Liste der national wertvollen Kunstwerke rückgängig zu machen. Tatsächlich waren die Gemälde zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiterverkauft und befanden sich in Verwahrung bei der Firma Julius Böhler. Haberstock berichtete ausführlich über die Tauschumstände gegenüber dem Ministerium, das den Handel auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüfte. Deutlich wird in diesen Schreiben, dass Haberstock den Tausch weder als unrechtmäßig empfand noch davon zurücktreten wollte. Buchner pflichtete in diversen Schreiben Haberstock bei und war bereit, in einer eidesstattlichen Erklärung zu bestätigen, dass der Tausch ausschließlich unter sachlichen Gesichtspunkten und nach reiflicher Überzeugung erfolgt sei. Weder hätten politischer Druck noch nationalsozialistische Überzeugung eine Rolle gespielt. Am 20. Juni 1950 gelang Julius Böhler dann der Verkauf des Gemäldes von Monet zum Preis von 15.000 Mark, und am 24. November 1950 wurde der Renoir für 50.000 Mark verkauft.

In der Gesamtschau muss man Buchner als willfährigen Partner im Netzwerk der auf Raubkunst spezialisierten Händler und Käufer bezeichnen. Geltungssucht, mangelnde historische Distanz und Heroisierung einer Kunstschule ließen ihn Hauptzierden der Sammlung verlieren, ohne dies jemals in der Rückschau in Frage zu stellen. Mit dieser Profilierung schlug er einen für die Pinakotheken verlustreichen Weg ein, dessen Lücken noch heute schmerzhaft sind. Der Deutsche Museumsbund plädiert für nachhaltiges Sammeln und fordert angesichts steigender Museumsgründungen einen Leitfaden für das Anlegen und Profilieren einer Sammlung. Die Sammlungsgeschichte der Pinakotheken zwischen 1933 und 1945 bietet hier warnendes Anschauungsmaterial.