Förderprogramm

Programm „Sonnenstunden“ ermöglicht rund 240 kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine

Im Rahmen des Förderprogramms „Sonnenstunden“ wurden rund 240 Projekte in ganz Deutschland für eine Förderung ausgewählt. „Sonnenstunden“ ermöglicht kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die vor dem Krieg in ihrer Heimat nach Deutschland geflohen sind. Gefördert wird das Programm von Bund, Ländern und privaten Spendern. Eingegangen waren über 400 Förderanträge. Die Förderung der ausgewählten Projekte steht noch unter dem Vorbehalt einer Annahmebestätigung.

Dazu Prof. Dr. Markus Hilgert, Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder: „Ich freue mich, dass mit dem Förderprogramm ‚Sonnenstunden‘ 240 Projekte für Kinder und Jugendliche 240 Projekte unterstützt werden können. Dass es so viele geworden sind, zeigt, dass es einen großen Bedarf und ein großes Bedürfnis seitens der Kultureinrichtungen gibt. Ermöglicht wurde die Förderung durch den Schulterschluss von Kulturstaatsministerin Claudia Roth mit den Ländern.  Sie ist somit ein weiteres positives Zeichen unseres kooperativen Kulturföderalismus.“

Auf der Webseite der Kulturstiftung der Länder finden Sie die für eine Förderung empfohlenen Projekte nach Bundesländern sortiert: www.kulturstiftung.de/sonnenstunden-projekte-in-den-laendern/

„Sonnenstunden“ soll Einrichtungen und Organisationen unterstützen, situationsbezogen und zügig kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zu konzipieren und umzusetzen. Antragsberechtigt im Programm „Sonnenstunden“ waren öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (z. B. Literaturhäuser, Puppen-, Musik- und Kindertheater, Musik- und Kunstschulen) kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 Kulturgutschutzgesetz, die ebenfalls gemeinnützig sind (z. B. Museen, Bibliotheken, Archive), sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, musikalische Ensembles oder Kulturfördervereine).

Gefördert werden bis Ende des Jahres 2022 Einzelveranstaltungen ebenso wie Veranstaltungsreihen. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 5.000 Euro. Die Förderung kann nur zur Deckung von Sachkosten eingesetzt werden, die bei der Konzeption und Umsetzung von kulturellen Angeboten für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine entstehen.

Das Förderprogramm „Sonnenstunden“ wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit 500.000 Euro, der Kulturstiftung der Länder mit 200.000 Euro, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg mit 150.000 Euro, der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa mit 50.000 Euro, dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen mit 100.000 Euro, der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur in Sachsen-Anhalt mit 20.000 Euro, der Berliner Architektin Regine Leibinger und der National-Bank, deren Vorstandsvorsitzender, Dr. Thomas Lange, Mitglied im Kuratorium der Kulturstiftung der Länder ist, mit insgesamt 50.000 Euro.

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