Förderprogramm

„Sonnenstunden“: Antragsfrist bis zum 20. Mai 2022 verlängert!

Kulturstiftung der Länder fördert mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und weiterer Förder:innen kulturelle Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine

Mit dem Programm „Sonnenstunden“ fördert die Kulturstiftung der Länder ab sofort kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die vor dem Krieg in ihrer Heimat nach Deutschland geflohen sind. „Sonnenstunden“ soll Einrichtungen und Organisationen unterstützen, situationsbezogen und zügig kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zu konzipieren und umzusetzen. Die Antragsfrist wurde bis zum 20. Mai 2022 verlängert. Hier finden Sie das Antragsdokument und weitere Informationen.

Antragsberechtigt im Programm „Sonnenstunden“ sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften 2 des öffentlichen Rechts sind (z. B. Literaturhäuser, Puppen-, Musik- und Kindertheater, Musik- und Kunstschulen) kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind (z. B. Museen, Bibliotheken, Archive), sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, musikalische Ensembles, Kulturfördervereine).

Die Kulturstiftung der Länder will Einrichtungen und Organisationen dabei unterstützen, geschützte Räume der Sorglosigkeit für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zu schaffen. In diesen „Sonnenstunden“ sollen Kinder und Jugendliche gemeinsam kulturelle Angebote wie zum Beispiel Vorlesestunden, Konzerte, Theateraufführungen, Besuche in kulturellen Einrichtungen, Stadtspaziergänge oder Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern wahrnehmen oder sich selbst künstlerisch-kreativ betätigen können.

Dabei sind Einzelveranstaltungen ebenso förderfähig wie Veranstaltungsreihen. Ausdrücklich begrüßt werden zudem Formate, durch die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine auch jungen Menschen aus Deutschland und anderen Ländern begegnen können. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 5.000 Euro, die Mindestfördersumme sollte nicht weniger als 1.000 Euro betragen. Die Förderung kann nur zur Deckung von Sachkosten eingesetzt werden, die bei der Konzeption und Umsetzung von kulturellen Angeboten für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine entstehen. Jede antragstellende Einrichtung oder Organisation darf nur einen Antrag auf Förderung stellen. Ein Eigenanteil an den Projektkosten ist erwünscht, aber keine Fördervoraussetzung.

Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen und zum Programm unter: www.kulturstiftung.de/sonnenstunden-programm-ukraine/

Mitförder:innen:  Das Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, die Berliner Architektin Regine Leibinger und die National-Bank, deren Vorstandsvorsitzender, Dr. Thomas Lange, Mitglied im Kuratorium der Kulturstiftung der Länder ist.

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