Offene Fragen

Der Kunsthändler Rudolf Erich Richter war schon seit 1946 mit der Dresdner Gemäldegalerie über den Ankauf eines Selbstbildnisses von Max Liebermann im Gespräch. 1952 wurde das Porträt, das den Impressionisten mit seinen Malutensilien zeigt, in der Gemäldegalerie inventarisiert – doch zu einem Ankauf durch das Museum war es vorher nicht gekommen. Wegen illegaler Warentransporte von Kunstgegenständen aus der DDR nach West-Berlin war Richter 1952 zu einer Zuchthausstrafe von neun Jahren und zum Vermögensentzug verurteilt worden. Das eingezogene Liebermann-Bild wurde der Gemäldegalerie in der Folge übergeben.

El Lissitzky, Schwarzer Längsbalken, aus der Mappe Proun, 1919 – 1923, 60,2 × 42,3 cm; Kupferstichkabinett Dresden
El Lissitzky, Schwarzer Längsbalken, aus der Mappe Proun, 1919 – 1923, 60,2 × 42,3 cm; Kupferstichkabinett Dresden

Der Fall ist kein Einzelfall. Zahlreiche Eigentümer von Kunst und Kulturgut, private Sammler wie auch Kunsthändler, haben in der DDR ganze Sammlungen oder einzelne Kunstwerke verloren. Ob mittels gezielt eingesetzter enteignungsgleicher Besteuerung oder Verzollung, ob durch Beschlagnahme oder staatliche Verwaltung beim unerlaubten Verlassen der DDR – das Instrumentarium der DDR-Behörden war vielfältig. Als Friedrich Bienert, selbst Kunstkenner und Sohn der großen Dresdner Sammlerin und Mäzenin Ida Bienert, im Frühjahr 1953 die DDR „ohne polizeiliche Abmeldung“ verlässt, werden seine Vermögenswerte von den Behörden eingezogen. Wertvolle Graphiken und Zeichnungen von Piet Mondrian, László Moholy-Nagy und El Lissitzky werden als Volkseigentum zunächst den Städtischen Sammlungen übergeben und 1982 dem Kupferstichkabinett der Staatlichen Kunstsammlungen übereignet.

Noch zu DDR-Zeiten wurde das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen vom 23. September 1990 erlassen, das die rechtlichen Ansprüche von entschädigungslos enteigneten und in Volkseigentum überführten Vermögenswerten regelt. Mit dem Fall der Mauer stehen Museen, Bibliotheken und Archive daher vor der großen Aufgabe, die Herkunft ihrer Bestände aus der Zeit der DDR zu überprüfen – zunächst vor allem in den sogenannten neuen Ländern, aber auch in der gesamten Bundesrepublik. Denn durch einen florierenden Kunsthandel, der mit dem Export von Kunstwerken Devisen erwirtschaftete, sind Werke auch in westdeutsche Sammlungen gelangt.

Mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die Herkunft von Kunst und Kulturgut auf dem Gebiet der ehemaligen DDR noch nicht systematisch erforscht. Punktuell sind Fälle aufgearbeitet, so auch die beiden hier genannten: Das Selbstbildnis von Max Liebermann wie auch ein bedeutendes Werkkonvolut aus der Sammlung Ida Bienert wurden restituiert – und anschließend mit Hilfe der Kulturstiftung der Länder von den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden angekauft. Jetzt, wo noch Zeitzeugen befragt werden können, sollte dieses letzte Kapitel der Wiedergutmachung aus dem 20. Jahrhundert aufgearbeitet werden. Hierzu werden jedoch zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen notwendig sein.