Jurybericht zur finalen Entscheidung im Bewerbungsverfahren „Kulturhauptstadt Europas 2025“ veröffentlicht

Nachdem Chemnitz am 28. Oktober 2020 von der europäischen Jury für den Titel  „Kulturhauptstadt Europas 2025“ in Deutschland empfohlen wurde, hat die Jury ihr Votum schriftlich begründet. In dem veröffentlichten Bericht erläutert die Jury ihre Entscheidung zu jeder Stadt, die sich für die Schlussrunde im Wettbewerbsverfahren qualifiziert hatte.

Die Begründung erfolgt jeweils anhand von sechs Kriterien: Der Langzeitstrategie, der europäischen Dimension, der kulturellen und künstlerischen Inhalte, der Umsetzungsfähigkeit, der Erreichung und Einbindung der Gesellschaft sowie der Verwaltung. Neben Chemnitz hatten sich Hannover, Hildesheim, Magdeburg und Nürnberg für die finale Auswahlrunde qualifiziert.

Nach den Regularien der Europäischen Kommission hatte die Jury für die schriftliche Begründung ihres Votums 21 Werktage Zeit. Die Ernennung einer Kulturhauptstadt Europas erfolgt nun auf Basis der Jury-Empfehlung durch den Vorsitzenden der Kulturministerkonferenz, Staatsminister Bernd Sibler (Bayern), im Benehmen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters.

Bereits am 12. Dezember 2019 hatte die Jury die fünf genannten deutschen Städte für die Shortlist empfohlen. Zuvor hatten sich auch Dresden, Gera und Zittau beworben. Der Jurybericht zur Vorauswahlphase (veröffentlicht im Januar 2020) begründete die Empfehlung der Jury für die Shortlist-Städte verbunden mit wichtigen Hinweisen für die Überarbeitung ihrer Bewerbungsbücher (bid book II) geliefert.

Die Kulturstiftung der Länder und die Europäische Kommission veröffentlichen den Juryreport auf ihren jeweiligen Webseiten.