Erhalt schriftlichen Kulturguts
Auf Initiative des damaligen Kulturstaatsministers Bernd Neumann wurde im August 2011 gemeinsam von Bund und Ländern die „Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts“ (KEK) an der Stiftung Preußischer Kulturbesitz eingerichtet und bei der Staatsbibliothek zu Berlin angesiedelt. Auf nationaler Ebene widmet sich die KEK Fragen zur Sicherung schriftlich überlieferten Kulturerbes in Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen Institutionen. Für diese Zwecke stehen im Haushalt des Kulturstaatsministers bzw. der Kulturstaatsministerin seit 2010 jährlich 500.000 Euro zur Verfügung. Über die Kulturstiftung der Länder beteiligen sich die Länder mit weiteren 100.000 Euro pro Jahr.
Zu den Hauptaufgaben der Koordinierungsstelle zählte in der Pilotphase von 2010 bis 2015 die Erarbeitung eines nationalen Bestandserhaltungskonzepts für schriftliche Kulturgüter, die Evaluation bereits vorhandener Erkenntnisse, die Vernetzung bestehender Institutionen und Kompetenzstellen sowie die Förderung von Modellprojekten. Damit regt die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts aktiv die Forschung zu grundlegenden Fragen der Bestandserhaltung sowie die Entwicklung innovativer Verfahren und Erfolg versprechender Techniken an.
Ein besonderes Anliegen der Koordinierungsstelle ist es, die Öffentlichkeit für die Gefährdungen des kulturellen Schrifterbes zu sensibilisieren: Denn ein geschärftes Problembewusstsein ist Grundlage für einen bewussteren Umgang mit erhaltenswertem Schriftgut und schlussendlich auch unbedingte Voraussetzung für dessen Bewahrung.
Im Herbst 2015 wurden die „Bundesweiten Handlungsempfehlungen“ zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken als nationales Bestandserhaltungskonzept veröffentlicht. Damit hat die KEK zum Abschluss der Pilotphase 2015 ihren ersten Auftrag erfüllt. Mit diesem Empfehlungspapier liegt erstmals eine umfassende Bilanz zu Schäden und Gefahren für das schriftliche Kulturgut in Archiven und Bibliotheken Deutschlands vor. Gleichzeitig fasst das Dokument in einem sparten- und länderübergreifenden Gesamtkonzept Aufgabenfelder zusammen, die zur Sicherung des schriftlichen Kulturguts gestärkt werden müssen.Im Förderzeitraum bis 2020 steht der weitere Ausbau der Infrastrukturen auf dem Arbeitsplan, zudem sollen in Orientierung am ermittelten Bedarf Erhaltungsmaßnahmen am Objekt in größerem Umfang gefördert werden.
Als ein erster wichtiger Schritt können die erstmals im Jahr 2017 zusätzlich bewilligten Sondermittel für Originalerhalt der Kulturstaatsministerin in Höhe von 1 Million Euro gesehen werden. Die starke Nachfrage am neu aufgelegten Sonderprogramm hat dabei herausragendes Engagement der Archive und Bibliotheken gezeigt. 2018 sind die Sondermittel nochmals aufgestockt worden, sodass in diesem Förderjahr nunmehr insgesamt 2,5 Millionen Euro für die Rettung des bedrohten schriftlichen Kulturerbes bereitstehen. Säurefraß und andere Gefahren für Akten, Bücher und wertvolle Dokumente können jetzt wirksamer in der Breite bekämpft werden. Da die Bundesmittel an eine Kofinanzierung auf Länderseite von mindestens 50 Prozent gebunden sind, können 2018 über das Sonderprogramm insgesamt 5 Millionen Euro in den Originalerhalt investiert werden.
Von 2010 bis 2017 sind durch Förderung der KEK bundesweit bereits mehr als 300 Projekte zum Originalerhalt mit einer Gesamtsumme in Höhe von mehr als 4,2 Mio. Euro erfolgreich umgesetzt worden. Sämtliche Projektdaten der Fördererfolge können auf der Webseite „Schrift. Gut. Schützen.“ recherchiert werden.