Restaurierungsförderung

 

Telefonische Voranfrage bei Restaurierungsförderungen sind erwünscht bei der Kulturstiftung der Länder unter Telefon 030-89 36 35 0.

Dem digitalen Antrag sind beizufügen:

  1. Restaurierungskonzept
  2. Finanzierungsplan (Eigenmittel oder Drittmittel in Höhe von 10% – 30 % sind auszuweisen)
  3. Digitale, druckfähige Abbildungen des Objekts im aktuellen Zustand (Einverständnis zur Publikation durch das Bündnis „Kunst auf Lager“). Nach Fertigstellung der Konservierung/ Restaurierung sind weitere zur Publikation geeignete und freigegebene Fotos zur Verfügung zu stellen.
  4. Kurzfassung des Antrags (Restaurierungskonzept und Finanzierungsplan)

 

Grundsätzlich sind anteilige Förderungen bis zur Höhe von 50.000 € möglich.

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich digital an kontakt@kulturstiftung.de. Anhänge, die das Datenvolumen von 40 MB überschreiten, sind per Datentransferdienst zu senden.

Die Restaurierungsförderung der Kulturstiftung der Länder ist Teil des Bündnisses „Kunst auf Lager“

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