Restaurierungsförderung
Telefonische Voranfrage bei Restaurierungsförderungen sind erwünscht bei der Kulturstiftung der Länder unter Telefon 030-89 36 35 0.
Dem digitalen Antrag sind beizufügen:
- Restaurierungskonzept
- Finanzierungsplan (Eigenmittel oder Drittmittel in Höhe von 10% – 30 % sind auszuweisen)
- Digitale, druckfähige Abbildungen des Objekts im aktuellen Zustand (Einverständnis zur Publikation durch das Bündnis „Kunst auf Lager“). Nach Fertigstellung der Konservierung/ Restaurierung sind weitere zur Publikation geeignete und freigegebene Fotos zur Verfügung zu stellen.
- Kurzfassung des Antrags (Restaurierungskonzept und Finanzierungsplan)
Grundsätzlich sind anteilige Förderungen bis zur Höhe von 50.000 € möglich.
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich digital an kontakt@kulturstiftung.de. Anhänge, die das Datenvolumen von 40 MB überschreiten, sind per Datentransferdienst zu senden.
Die Restaurierungsförderung der Kulturstiftung der Länder ist Teil des Bündnisses „Kunst auf Lager“