„Eine Solidargemeinschaft der Länder“

„Gemeinsam mit starken Partnern konnten weit mehr als 1.000 Kulturgüter nationalen Ranges für Museen, Archive und Bibliotheken angekauft und damit der Forschung und Kulturvermittlung zugänglich gemacht werden; eine Million Euro fließen jährlich in die Förderung herausragender Ausstellungsvorhaben“, sagte Prof. Dr. Markus Hilgert.

Dazu Dr. Peter Tschentscher, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg und Stiftungsratsvorsitzender der Kulturstiftung der Länder: „Die Kulturstiftung der Länder hat in den vergangenen 30 Jahren Bemerkenswertes geleistet. Sie hat Museen, Bibliotheken und Archive unterstützt und maßgeblich dazu beigetragen, die Abwanderung bedeutender Kunstwerke ins Ausland zu verhindern und Kulturgüter aus dem Ausland zurückzuholen. Sie ist ein Bekenntnis zur Kulturhoheit der Länder und zugleich der Ausdruck einer gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern für die kulturelle Vielfalt in den verschiedenen Regionen. Zum dreißigjährigen Gründungsjubiläum gratuliere ich herzlich und wünsche allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alles Gute für die Zukunft.“

„30 Jahre Kulturstiftung der Länder – das bedeutet 30 Jahre Verantwortung für den Schutz unseres kulturellen Erbes und für seine Bewahrung als Spiegel unserer Geschichte und Identität“, erklärte Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters in ihrer Rede: „Längst hat sich die Kulturstiftung der Länder als eine der wichtigsten Institutionen der Kulturnation Deutschland etabliert. Ihr Engagement basiert auf der Überzeugung, dass Kulturgüter, die in den Ländern gesammelt und ausgestellt werden, kulturelle Identität ebenso wie kulturelle Vielfalt sichtbar machen und vermitteln. Diese Überzeugung sicherte der Kulturstiftung der Länder von Anfang an die Unterstützung des Bundes. Es ist gut, dass diese Bund-Länder-Allianz im Sinne eines sehr fruchtbaren kooperativen Kulturföderalismus zusammenhält.“ Der Bund ist für viele Erwerbungsförderungen und Kulturprojekte wichtiger Partner der Kulturstiftung der Länder.

Die Kulturstiftung der Länder ist eine „Solidargemeinschaft der Länder“, die erkannt hat, „dass gerade auch im Bereich der Kultur manche Herausforderungen so groß sind, dass sie nur im Verbund bewältigt werden können,“ so Hilgert. In ihrer Eigenschaft als „Experteninstitution und Zentrum eines ausgedehnten Kompetenznetzwerkes ist die Stiftung erfahren in der Entwicklung und Erprobung von Konzepten im Umgang mit aktuellen kulturpolitischen Herausforderungen“, sagte Hilgert in seiner Rede. Auch künftig könne sie ihre Expertise einbringen als „Inkubationsraum und Plattform für länderübergreifende Initiativen in der Kulturpolitik“, so Prof. Dr. Markus Hilgert mit Hinsicht auch auf die zeitnahe Konstituierung der Kulturministerkonferenz. Zu diesen Herausforderungen gehöre beispielsweise der Schutz von Kulturgütern vor Plünderung und illegalem Handel oder der proaktive Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten – Themen, die von zentraler gesellschafts- und außenpolitischer Bedeutung sind und für die konzertierte Lösungen gefunden werden müssen.

Die Kulturstiftung der Länder hat neben der Förderung von Erwerbungen, Restaurierung und Ausstellungen verschiedene Kulturprojekte mit auf den Weg gebracht oder deren Verstetigung gefördert. Mit der institutionellen Förderung der Berliner „Arbeitsstelle für Provenienzforschung“ engagierte sich die Stiftung von 2008 bis 2014 bei der Aufklärung von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kunst- und Kulturgut in öffentlichen Einrichtungen. Anfang 2015 ging die Arbeitsstelle in das vom Bund, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden neu geschaffene Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste in Magdeburg über. Der Deutsch-Russische Museumsdialog stärkt den Austausch zwischen deutschen und russischen Museumskollegen und trägt zur Aufklärung über kriegsbedingt verbrachte Kulturgüter bei. Um das kulturelle Schrifterbe in Bibliotheken, Archiven und Museen dauerhaft zu sichern, unterstützt die „Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes“ in Modellprojekten die Rettung fragiler Dokumente.

Die Kulturstiftung, die 1988 ihre Tätigkeit aufgenommen hat, wird von den 16 Bundesländern mit insgesamt 10 Millionen Euro jährlich finanziert. Sie fördert gemäß ihrem Stiftungszweck den Erwerb von Kulturgütern, vor allem wenn deren Abwanderung ins Ausland verhindert werden soll, sowie die Restaurierung, Dokumentation und Präsentation deutscher Kunst und Kultur von besonderer Bedeutung. Daneben unterstützt sie zeitgenössische Formen und Entwicklungen von besonderer Bedeutung sowie überregional und international bedeutsame Vorhaben auf dem Gebiet von Kunst und Kultur.

Durch Unterstützung des deutschen Theaterpreises DER FAUST würdigt die Kulturstiftung der Länder seit 2006 die reiche und weltweit einzigartige deutsche Theaterlandschaft. Der Förderung und Bewahrung des kulturellen Erbes verschrieben, führt die Kulturstiftung der Länder im Auftrag der Kultusministerkonferenz die praktische Organisation des nationalen Auswahlverfahrens für die deutsche Kulturhauptstadt Europas 2025 durch.